BT-Drucksache 16/13096

a) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -16/12321- Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/11434- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg van Essen, Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/10614- Angemessene Haftentschädigung für Justizopfer sicherstellen

Vom 20. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13096
16. Wahlperiode 20. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesrates
– Drucksachen 16/12321 –

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln),
Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksachen 16/11434 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung
für Strafverfolgungsmaßnahmen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jörg van Essen, Mechthild Dyckmans,
Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksachen 16/10614 –

Angemessene Haftentschädigung für Justizopfer sicherstellen

A. Problem

Zu Buchstabe a

In dem Gesetzentwurf des Bundesrates wird festgestellt, dass für eine Freiheits-
entziehung aufgrund gerichtlicher Entscheidung nach dem Gesetz über die Ent-
schädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. März 1971 eine Entschädi-
gung gewährt wird, sofern – gerichtlich festgestellt – die Freiheitsentziehung
letztlich zu Unrecht erfolgt ist. Die Entschädigung erfasst nicht nur den Ersatz
des Vermögensschadens, sondern daneben den Ersatz des immateriellen Scha-
dens in Form einer Pauschale von derzeit elf Euro pro Hafttag. Nachdem diese
Pauschale seit 1988 – also mehr als 20 Jahre – nahezu unverändert geblieben
ist, ist eine angemessene Anhebung angezeigt.

Drucksache 16/13096 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

In dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird darauf
hingewiesen, dass die Entschädigung für den immateriellen Schaden aufgrund
strafgerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung seit 1987 und damit seit über
zwei Jahrzehnten im Wesentlichen nicht mehr erhöht wurde. Lediglich im Jahr
2001 wurde im Zuge der Euro-Umstellung eine minimale Aufrundung vorge-
nommen. Die Haftentschädigung beträgt lediglich elf Euro für jeden angefan-
genen Hafttag. Dies ist in keiner Weise angemessen. Die Festlegung eines pau-
schalen Betrages erlaubt es zudem nicht, die Umstände des Einzelfalls zu be-
rücksichtigen.

Zu Buchstabe c

Die Antragsteller weisen u. a. darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts aufgrund der langen Dauer einer Untersuchungs-
haft eine Verletzung der Freiheitsrechte des Beschuldigten und seines An-
spruchs auf ein faires Verfahren gegeben sein kann. Darüber hinaus ist im Rah-
men der Haftentschädigung das Prinzip der Unschuldsvermutung zu beachten,
und es ist zu berücksichtigen, dass eine Inhaftierung regelmäßig einen Anse-
hensverlust und weitere persönliche und berufliche Nachteile zur Folge hat. Die
Entschädigung muss deshalb nach ihrer Struktur und Höhe ein angemessenes
Äquivalent für die auszugleichenden Schäden ergeben. Die seit 20 Jahren
nahezu unverändert geltende Entschädigung von elf Euro für jeden angefange-
nen Tag der Freiheitsentziehung ist nicht geeignet, das erfahrene Unrecht ange-
messen auszugleichen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Gesetzentwurfs des Bundesrates, der eine Anhebung des Ent-
schädigungsbetrages für immaterielle Schäden auf 25 Euro pro Hafttag vor-
sieht.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/12321 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen FDP
und DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/11434, mit dem im Wesent-
lichen vorgeschlagen wird, die Haftentschädigung von einem festen Betrag zu
lösen, indem der bisherige Pauschalsatz durch das Kriterium der Angemessen-
heit ersetzt wird, und die Entschädigung mindestens auf 50 Euro pro Tag fest-
zusetzen.

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/11434 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/10614, mit dem die Bundesregie-
rung aufgefordert werden soll,

– mit den Ländern eine schnelle Verständigung über eine Reform des Gesetzes
über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen zu suchen;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13096

– einen Gesetzentwurf zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen vorzulegen, der eine Erhöhung des Anspruchs
auf Entschädigung für zu Unrecht erlittene freiheitsentziehende Maßnahmen
vorsieht, die tatsächlich geeignet ist, das im konkreten Einzelfall erlittene
Unrecht angemessen auszugleichen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 16/10614 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/13096 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12321 unverändert anzunehmen,

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11434 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 16/10614 abzulehnen.

Berlin, den 13. Mai 2009

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13096

Bericht der Abgeordneten Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen),
Dr. Matthias Miersch, Jörg van Essen, Sevim Dag˘delen und Jerzy Montag

A. Allgemeiner Teil

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/12321 in seiner 214. Sitzung am 26. März 2009 beraten
und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
sowie an den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache

Der Finanzausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/10614 in seiner 130. Sitzung am 13. Mai 2009 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP und DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen,
den Antrag auf Drucksache 16/10614 abzulehnen.

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/10614 in seiner 99. Sitzung am 13. Mai 2009 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP beschlossen zu empfehlen, den
16/11434 in seiner 205. Sitzung am 12. Februar 2009 bera-
ten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Bera-
tung überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/10614 in seiner 205. Sitzung am 12. Februar 2009 bera-
ten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Bera-
tung sowie an den Innenausschuss, Finanzausschuss und
Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlagen auf Drucksachen
16/12321 und 16/10614 in seiner 95. Sitzung am 13. Mai
2009 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktionen FDP und DIE LINKE. beschlossen zu empfeh-
len, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12321 anzuneh-
men.

Ferner hat er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP und DIE LINKE. beschlossen zu emp-
fehlen, den Antrag auf Drucksache 16/10614 abzulehnen.

Antrag auf Drucksache 16/10614 abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlagen in seiner 141. Sit-
zung am 13. Mai 2009 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthal-
tung der Fraktionen FDP und DIE LINKE. beschlossen zu
empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12321
anzunehmen.

Ferner hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu
empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/11434
abzulehnen.

Schließlich hat er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktionen FDP und DIE LINKE. beschlossen
zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 16/10614 abzu-
lehnen.

Bei der Beratung der Vorlagen lag dem Rechtsausschuss
eine Petition vor.

Berlin, den 13. Mai 2009

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter

Dr. Matthias Miersch
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

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