BT-Drucksache 16/13042

Entwicklung der Finanzmarktaufsicht

Vom 13. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13042
16. Wahlperiode 13. 05. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher,
Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam
Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Dr. h. c. Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link
(Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler,
Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Entwicklung der Finanzmarktaufsicht

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche internationalen Initiativen, die eine stringentere Kontrolle der
Finanzmärkte zum Ziel hatten, sind seit Beginn der 14. Legislaturperiode von
der Bundesregierung ausgegangen, zu welchen konkreten Ergebnissen haben
die einzelnen Initiativen jeweils geführt, und welche dieser Initiativen lassen
sich jeweils den Bundesministern der Finanzen Oskar Lafontaine, Hans
Eichel bzw. Peer Steinbrück zuordnen?

2. Wann wurden die einzelnen Initiativen jeweils gestartet, und wie ist der je-
weilige Sachstand?

3. Wie hat sich seit 1998 die Anzahl der jährlich von den Behörden der Finanz-
aufsicht ermittelten Gesetzesverstöße verändert, und in wie vielen Fällen
wurden jeweils Sanktionen verhängt bzw. Strafanzeige erstattet?

4. Wie viele Gesetzesverstöße im Bereich der Finanzaufsicht wurden jährlich,
bezogen auf die letzten fünf Jahre, jeweils von der Bundesanstalt für Finanz-
dienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. der Deutschen Bundesbank festgestellt?

5. Wie hat sich die Anzahl der innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen
(BMF) mit der Finanzmarkaufsicht beschäftigten Personen in den einzelnen

Jahren seit Beginn der 14. Legislaturperiode verändert, und wie verteilen sich
diese auf die verschiedenen Dienstränge von Angestellten und Beamtinnen/
Beamten?

6. Wie hat sich die Anzahl der bei der BaFin bzw. Deutschen Bundesbank mit
Aufgaben der Finanzaufsicht betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
den einzelnen Jahren seit 2002 verändert, und welchen Dienstränge waren
bzw. sind diese jeweils zuzuordnen?

Drucksache 16/13042 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

7. Welche Berichte bzw. Vorgänge aus dem Bereich der Finanzaufsicht wer-
den im BMF üblicherweise an den jeweils zuständigen Unterabteilungs-
leiter, Abteilungsleiter bzw. den Staatsekretär weitergeleitet?

8. Welche Gesetzesänderungen bzw. Verordnungen seit Beginn der 14. Legis-
laturperiode im Bereich der Finanzmarktregulierung hatten explizit eine
Verschärfung der Finanzmarktaufsicht zum Gegenstand, und wie hoch ist
die Gesamtzahl der im Bereich der Finanzmarktaufsicht seit Beginn der
14. Legislaturperiode erlassenen Verordnungen bzw. beschlossenen Gesetze?

9. Auf welches Volumen addieren sich die Be- bzw. Entlastungswirkungen für
Unternehmen der seit Beginn der 14. Legislaturperiode im Bereich der
Finanzmarktregulierung beschlossenen Gesetzesvorhaben?

10. Wie hat sich seit Beginn der 14. Legislaturperiode die Prüffrequenz bzw.
- wahrscheinlichkeit für der Finanzaufsicht unterliegende Unternehmen ge-
ändert?

11. Wann hatte die deutsche Finanzaufsicht

a) auf Arbeitsebene,

b) auf Hausleitungsebene

erstmalig Hinweise über die bedrohliche Liquiditätslage bei der Hypo Real
Estate Holding AG, und welche Gründe bzw. Informationen waren für die
deutsche Finanzaufsicht ausschlaggebend zunächst wöchentlich und später
täglich Liquiditätsberichte einzufordern?

12. Welche Konsequenzen hat die deutsche Finanzaufsicht aus den Berichten
der Hypo Real Estate Holding AG gezogen, und warum hielt die Finanzauf-
sicht ein Eingreifen für unnötig?

13. Von wie vielen Unternehmen hat die deutsche Finanzaufsicht seit Beginn
2003

a) wöchentliche und

b) tägliche Liquiditätsberichte eingefordert, und um welche Unternehmen
hat es sich dabei jeweils gehandelt?

14. Welche gesetzgeberischen Defizite gibt es nach Ansicht der Bundesregie-
rung im Bereich der Finanzmarktregulierung, und welche Gründe sind
dafür ausschlaggebend, dass diese noch nicht beseitigt werden konnten?

15. Wie stellt die Finanzaufsicht sicher, dass mit Prüfaufträgen betraute Wirt-
schaftsprüfungsunternehmen nicht bereits Auftragnehmer des zu prüfenden
Unternehmens sind bzw. waren, welche „Karenzzeit“ hält die Bundesregie-
rung in solchen Fällen für angemessen, und inwieweit gehen die Vorgaben
der Finanzaufsicht über die Bestimmungen des § 319 des Handelsgesetz-
buches (HGB) hinaus?

16. In wie vielen Fällen bezogen auf die letzten fünf Jahre hat die deutsche
Finanzaufsicht Prüfaufträge an ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen ver-
geben, welches bereits Aufträge für das zu prüfende Unternehmen durch-
geführt hat, und um welche Wirtschaftsprüfungsunternehmen hat es sich
dabei jeweils gehandelt?

17. Warum wurde aus Sicht der Bundesregierung die „jederzeitige Verfügbar-
keit der Entscheidungs- und Verantwortungsträger“ des BMF (Frage 11,
Bundestagsdrucksache 16/12486) bis zum Ausbruch der Finanzmarktkrise
für nicht notwendig erachtet, und welche „Entscheidungs- und Verantwor-
tungsträger“ innerhalb des BMF sind von der Verschärfung der Regelung

betroffen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13042

18. Welche Entscheidungs- und Verantwortungsträger des BMF waren im Vor-
feld der Pleite der US-Bank Lehman Brothers Inc. nicht jederzeit verfüg-
bar?

19. Um welche Personen wurde der Adressatenkreis für Berichte der Finanz-
aufsicht erweitert (Frage 12, Bundestagsdrucksache 16/12486), und warum
war deren Einbeziehung aus Sicht der Bundesregierung vor der Finanz-
marktkrise nicht notwendig?

20. Welche Defizite hat es nach Ansicht der Bundesregierung in Bezug auf den
Kontakt mit dem Finanzdienstleistungssektor gegeben, und auf welche
Weise wurden diese nun behoben?

21. Auf welche Weise wurden die laufenden Unterrichtungen des BMF durch
die BaFin gestrafft bzw. der Informationsaustausches mit der Deutschen
Bundesbank intensiviert (Bundestagsdrucksache 16/12486), und worin be-
steht die Verbesserung im Vergleich zum vorherigen Zustand?

22. Warum gab es aus Sicht der Bundesregierung vor Beginn der Finanz-
marktkrise keine „festen Arrangements zum zeitnahen Austausch aktueller
Informationen über die Grenzen der einzelnen Marktsegmente und Teilsek-
toren der Finanzdienstleistungsbranche hinweg“ (Bundestagsdrucksache
16/12486), worin bestehen die nun beschlossenen Arrangements, und wel-
ches sind die Verbesserungen im Vergleich zum vorherigen Zustand?

Berlin, den 13. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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