BT-Drucksache 16/13028

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/12427- Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Vom 13. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13028
16. Wahlperiode 13. 05. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/12427 –

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

A. Problem

Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zählt zu den wichtigsten
Aufgaben des Staates. Das gilt in besonderem Maße für den Schutz von Kindern
und Jugendlichen. Das geltende Recht untersagt daher den Trägern der öffent-
lichen Jugendhilfe die Beschäftigung von Personen, die wegen bestimmter
Straftaten rechtkräftig verurteilt worden sind, in der Kinder- und Jugendhilfe.
Auch in freien Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe soll sichergestellt
werden, dass solche Personen nicht beschäftigt werden. In der Praxis verlangen
potenzielle Arbeitgeber vor der Einstellung oft ein Führungszeugnis der Bewer-
berin oder des Bewerbers, um erkennen zu können, ob die- oder derjenige ent-
sprechend vorbestraft ist. Nach geltendem Recht ist indes eine ganze Reihe von
Verurteilungen wegen Straftaten, die eine Anstellung im Bereich der Kinder-
und Jugendhilfe ausschließen, nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen.

Mit dem Gesetzentwurf, der eine Übereinkunft der Bundeskanzlerin und der Re-
gierungschefs der Länder vom 12. Juni 2008 umsetzt, soll ein „erweitertes Füh-
rungszeugnis“ für kinder- und jugendnah Beschäftigte eingeführt werden, das
alle Verurteilungen wegen Straftaten enthält, die im Kinder- und Jugendhilfe-
recht als Beschäftigungsausschlussgründe aufgeführt werden.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE.
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/13028 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/12427 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 13. Mai 2009

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter

Dr. Carl-Christian Dressel
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

im federführenden Ausschuss
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
141. Sitzung am 13. Mai 2009 beraten.

Die Fraktion der FDP stellte folgenden Änderungsantrag:

Der Bundestag wolle beschließen:

In Artikel 1 (Änderung des Bundeszentralregistergesetzes)
wird Nummer 2 wie folgt geändert:

§ 30a Absatz 1 Nummer 2c wird gestrichen.

Begründung:

Das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel, Kinder und
Jugendliche vor Sexualstraftaten zu schützen, ist nachhaltig
zu unterstützen. Die Einführung eines erweiterten Führungs-
zeugnisses für Personen, die im kinder- oder jugendnahen

nehmen“. Diese Bestimmung ist zu unbestimmt. Es ist in kei-
ner Weise erkennbar, welcher Personenkreis konkret von der
Vorschrift erfasst ist. Die Zielgenauigkeit, die der Gesetz-
entwurf anstrebt, wird durch § 30a Absatz 1 Nummer 2c
BZRG-E in sein Gegenteil verkehrt. Darüber hinaus wird die
Vorschrift auch nicht den Belangen der Wiedereingliederung
gerecht, auf die der Entwurf hinweist.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tionen FDP und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Der Rechtsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
die Annahme des Gesetzentwurfes.

Berlin, den 13. Mai 2009

Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter

Dr. Carl-Christian Dressel
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13028

Bericht der Abgeordneten Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen),
Dr. Carl-Christian Dressel, Jörg van Essen, Sevim Dag˘delen und Jerzy Montag

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/12427 in seiner 214. Sitzung am 26. März 2009 beraten
und an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
sowie an den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/12427 in seiner 95. Sitzung am 13. Mai 2009 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. dessen Annahme.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse

Bereich tätig sind, kann zur Erreichung dieses Ziels geeignet
sein. Es ist sachgerecht, die Erweiterung des Kataloges der
in ein Führungszeugnis einzutragenden Sexualstraftaten zu
begrenzen auf Personen, die kinder- und jugendnah tätig
sind. Eine generelle Öffnung des Führungszeugnisses für
weitere Straftaten, über den kinder- und jugendnahen Be-
reich hinaus, erscheint als zu weitgehend. Die Beschränkung
der Eintragungen in einem erweiterten Führungszeugnis ist
verhältnismäßig, da die Regelung zielgenau den Bereich der
Kinder- und Jugendhilfe betrifft. Insofern erfolgt auch eine
Harmonisierung mit § 72a SGB VIII.

Bedenken bestehen jedoch gegen § 30a Absatz 1 Nummer 2c
BZRG-E. Danach soll das erweiterte Führungszeugnis auch
gelten für „eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe b vergleich-
baren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzu-

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