BT-Drucksache 16/12847

Verbraucherinformationsgesetz umgehend überarbeiten

Vom 5. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12847
16. Wahlperiode 05. 05. 2009

Antrag
der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun
Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin
Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann
und der Fraktion DIE LINKE.

Verbraucherinformationsgesetz umgehend überarbeiten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist am 1. Mai 2009 seit einem Jahr
in Kraft. Obwohl in der Praxis bereits deutliche Mängel des Gesetzes zutage
traten, soll eine Evaluation des VIG „erst innerhalb von zwei Jahren nach
seinem Inkrafttreten“ durchgeführt werden.

Verbraucherorganisationen haben das Gesetz in verschiedenen Untersuchungen
einem Praxistest unterzogen. Die Ergebnisse bekräftigen die im Vorfeld des
Inkrafttretens von verschiedenen Seiten geäußerte Kritik: Auskunftsanträge
sind oft erfolglos – Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten kaum die
gewünschten Informationen. Falls doch, dann kommen diese häufig mit erheb-
licher zeitlicher Verzögerung und sind mit hohen Kosten verbunden. Der büro-
kratische Aufwand und die Bearbeitungsdauer entfalten eine zusätzliche Ab-
schreckungswirkung und konterkarieren den Anspruch auf mehr Bürgerinnen-
und Bürgerfreundlichkeit. Die Untersuchungen der Verbraucherorganisationen
zeigen: Es gibt dringenden und großen Überarbeitungsbedarf.

Eine Überarbeitung des VIG muss sicherstellen, dass das Recht der Ver-
braucherinnen und Verbraucher auf umfassende Information und Transparenz
zeitnah umgesetzt wird.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

das Verbraucherinformationsgesetz umgehend nach folgenden Vorgaben zu
überarbeiten:

1. Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Schaffung von
Transparenz sind als ausdrücklicher Gesetzeszweck im VIG zu verankern.

2. Der Auskunftsanspruch darf nicht wie bisher auf das Lebensmittel- und

Futtermittelgesetzbuch beschränkt sein, sondern muss für alle Produkte und
Dienstleistungen gelten, die Verbraucherinnen und Verbrauchern gewerbs-
mäßig angeboten werden.

3. Erforderlich ist ein individueller Auskunftsanspruch der Verbraucherinnen
und Verbraucher auch direkt gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Drucksache 16/12847 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Ausnahmen vom Auskunftsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher
sind eindeutig zu definieren und auf ein Minimum zu begrenzen. Der Ver-
weis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder sonstige wettbewerbs-
relevante Informationen darf nicht als Vorwand dienen, den Informations-
anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher einzuschränken. Die Unter-
nehmen müssen das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
beweisen und die Behörden die dafür vorgetragene Begründung prüfen.
Wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt, müssen auch
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden.

5. Wenn lebensmittelrechtliche Vorschriften oder Hygienevorschriften nicht be-
achtet werden und die Lebensmittelüberwachung dies beanstandet, müssen
die Behörden umgehend und aktiv die Öffentlichkeit informieren. Gleich-
zeitig muss ein unverzüglicher und kostenloser Informationszugang für Ver-
braucherinnen und Verbraucher ermöglicht werden.

6. Das Verfahren ist im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher ab-
zukürzen. So darf eine Anhörung betroffener Unternehmen nicht der Regel-
fall sein, sondern muss im ausdrücklichen Ermessen der Behörden liegen.
Zudem müssen die gesetzlichen Fristen eingehalten und zu Maximalfristen
umgestaltet werden.

7. Informationszugänge für Verbraucherinnen und Verbraucher sind grund-
sätzlich kostenfrei anzubieten. Nach dem Verursacherprinzip müssen die-
jenigen zu den Kosten der Auskunft herangezogen werden, die gegen Ver-
braucherschutzvorschriften verstoßen oder Risiken schaffen, über die sich
Verbraucherinnen und Verbraucher informieren wollen.

Berlin, den 5. Mai 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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