BT-Drucksache 16/12584

Stand der Umsetzung beim entwicklungspolitischen Freiwilligendienst "weltwärts"

Vom 7. April 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12584
16. Wahlperiode 07. 04. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kai Gehring, Ute Koczy, Dr. Uschi Eid, Ekin Deligöz, Katrin
Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje
Staffelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stand der Umsetzung beim entwicklungspolitischen Freiwilligendienst
„weltwärts“

Seit einem Jahr können junge Menschen im Rahmen des entwicklungs-
politischen Freiwilligendienstes „weltwärts“ des Bundesministeriums für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen Freiwilligendienst
im Ausland leisten. Laut der Bundesregierung soll das Programm zunächst in
einer dreijährigen Einführungsphase erprobt werden.

Die Umsetzung des Programms in den Partnerländern wird in erster Linie durch
eine Vielzahl etablierter zivilgesellschaftlicher Organisationen gewährleistet.
Die durch das BMZ anerkannten Entsendeorganisationen in der Bundesrepublik
Deutschland leisten sowohl die administrative Umsetzung für die jeweiligen
Einsatzstellen als auch die pädagogische Begleitung für die Teilnehmer an dem
Programm. Neben diesen Aufgaben müssen die Entsendeorganisationen auch
25 Prozent der Gesamtausgaben durch Eigenmittel finanzieren, da die Förde-
rung des BMZ maximal 75 Prozent der Gesamtausgaben beträgt (vgl. hierzu
„Richtlinie zur Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes
weltwärts“, BMZ 2007).

Die Finanzierung eines Freiwilligendienstes im Ausland stellte bisher für die
jungen Menschen eine große Herausforderung dar. Ihr Engagement und die da-
mit einhergehende wertvolle Auslandserfahrung hingen meist von den finan-
ziellen Möglichkeiten ihrer Eltern ab. Den Fördersummen im Programm „welt-
wärts“ von bis zu 580 Euro pro Teilnehmendem und Monat ist es zu verdanken,
dass diese Hürde zur Teilnahme an einem internationalen Freiwilligendienst
für Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten deutlich niedriger ge-
worden ist.

Mit der Einführung von „weltwärts“ verfolgt die Bundesregierung bestimmte
quantitative und qualitative Ziele, die sie in der Richtlinie zu „weltwärts“ ver-
ankert hat. Hinsichtlich der in der Öffentlichkeit diskutierten quantitativen
Ziele stellt „weltwärts“ eine neue Entwicklung im Bereich der internationalen
Freiwilligendienste dar: ein Jahresetat von 70 Mio. Euro und der Plan von

10 000 Stellen für Freiwillige belegen dies. Jedoch muss sich die Einführungs-
phase von „weltwärts“ nicht nur an quantitativen, sondern vor allem auch an
der Berücksichtigung und Umsetzung qualitativer Kriterien messen lassen, die
für die weitere positive Entwicklung des Freiwilligendienstes von zentraler
Bedeutung sind.

Drucksache 16/12584 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwiefern hat die Bundesregierung nach dem ersten Jahr Erkenntnisse aus
der Umsetzung von „weltwärts“ gezogen, die für eine Weiterentwicklung
des Programms im Sinne der formulierten Ziele von Bedeutung sind, und
auf Grundlage welcher Daten gelangte die Bundesregierung zu diesen
Erkenntnissen?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschätzungen der
Einsatzstellen zu dem Programm „weltwärts“?

3. Werden die Erfahrungen und Meinungen der zurückgekehrten Freiwilligen
von der Bundesregierung aufgenommen?

Wenn ja, wie geschieht dies genau, und wie ist die Meinung der Freiwilligen
bezogen auf die Umsetzung der Ziele des Programms „weltwärts“?

4. Sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf bei der Ausgestaltung
von „weltwärts“ noch während der Einführungsphase des Programms?

Wenn ja, welche?

5. Inwiefern sieht die Bundesregierung bereits jetzt Nachbesserungsbedarf bei
der Ausgestaltung von „weltwärts“ für den Zeitraum nach der Einführungs-
phase?

6. Plant die Bundesregierung eine abschließende Evaluation der Einführungs-
phase, oder wird diese begleitend evaluiert?

Welchen Umfang wird die Evaluation haben bzw. hat die Evaluation, und
wie genau soll diese durchgeführt werden bzw. wird diese durchgeführt?

Welche Schwerpunkte hat die Evaluation bzw. sollte diese haben?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung hier jeweils?

7. Hat es oder wird es eine Ausschreibung zur Evaluation des Programms
geben?

Wenn ja, welche Institutionen haben sich beworben, und welche zieht die
Bundesregierung für die Evaluation in Betracht?

Wenn nein, womit begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung?

8. Welche Qualitätskriterien zur Umsetzung von „weltwärts“ fordert die
Bundesregierung von den ausführenden Trägerinstitutionen?

9. Wie hat die Bundesregierung bisher die Einhaltung der von ihr gesetzten
Qualitätskriterien für die Umsetzung von „weltwärts“ gewährleistet?

Inwiefern überprüft die Bundesregierung die Einhaltung dieser Qualitäts-
kriterien bei den Trägern und den Einsatzstellen?

Was geschieht bei Nichteinhaltung?

10. Nach welchen Kriterien erfolgt die Anerkennung der Träger des Pro-
gramms „weltwärts“ genau?

Wie erklärt die Bundesregierung, dass bisher jede Entsendeorganisation
(bis auf die Organisation „Humana“), die sich um die Trägeranerkennung
im Rahmen von „weltwärts“ bemüht hat, auch anerkannt wurde (vgl. Bun-
destagsdrucksache 16/11537)?

11. Wie viele Träger, Einsatzstellen und Einsatzplätze sind zum Zeitpunkt der
Beantwortung der vorliegenden Anfrage anerkannt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12584

12. Gibt es Fälle, in denen einem Träger die Trägerschaft aberkannt wurde?

Wenn ja, auf der Grundlage welcher Kriterien wurde dies entschieden?

Wenn nein, in welchen Gründen hält die Bundesregierung eine Aberken-
nung oder Nichtanerkennung der Trägerschaft für angemessen?

13. In welcher Höhe wurden Mittel aus den im Bundeshaushalt vorgesehenen
Mitteln für „weltwärts“ im Jahr 2008 abgerufen?

14. Mit welchem Mittelabruf rechnet die Bundesregierung für die Jahre 2009
und 2010 pro Jahr?

15. Welche Programme oder Projekte und welche Institutionen fördert die
Bundesregierung in welcher Höhe mit den im Rahmen von „weltwärts“ zu
beantragenden „Begleitmaßnahmen“ (bitte aufschlüsseln)?

16. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit diesen zusätzlichen
„Begleitmaßnahmen“?

17. Inwiefern fördert und unterstützt die Bundesregierung die im Rahmen von
„weltwärts“ gegründeten Verbünde und/oder andere Institutionen oder Zu-
sammenschlüsse, die sich mit dem Programm „weltwärts“ beschäftigen,
aber nicht direkt als Träger anerkannt sind?

18. Hält die Bundesregierung weiterhin an dem Ziel fest, 10 000 Freiwillige im
Jahr mit dem Programm „weltwärts“ zu entsenden?

Wenn ja, wann soll dieses Ziel erreicht werden, und welche inhaltlichen
und qualitativen Ziele verbindet die Bundesregierung mit dieser Zahl?

19. Sieht die Bundesregierung eine Gefahr der Überforderung der „Partner-
länder“ bei der Erreichung der Zielzahl von 10 000 Freiwilligen?

Ab welcher Zahl sieht die Bundesregierung die Grenzen der Aufnahme-
kapazitäten in den jeweiligen Partnerländern erreicht, und welche An-
nahmen liegen dieser Einschätzung zugrunde?

20. Inwiefern hat die Bundesregierung für „weltwärts“-Freiwillige Verein-
barungen mit den Partnerländern getroffen, die

a) das Aufenthaltsrecht und Visumsfragen betreffen?

b) die Qualifikation der Freiwilligen betreffen?

c) eine Obergrenze der Anzahl der entsendeten Freiwilligen betreffen?

21. Welche Länder haben es bisher abgelehnt, Vereinbarungen zur Aufnahme
von „weltwärts“-Freiwilligen zu treffen, und mit welcher Begründung?

22. Inwiefern sieht die Bundesregierung durch das Programm „weltwärts“ das
Ziel erreicht, vermehrt junge Menschen mit Real- und Hauptschulabschluss
als Zielgruppe für einen Freiwilligendienst zu interessieren?

Belegen die Teilnehmer- und Bewerberquoten die Erreichung oder Nicht-
erreichung dieses Ziels (bitte aufschlüsseln)?

23. Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Frage, dass aus den Projekt-
ländern die Anforderung gestellt wird, in dieses Programm auch Teil-
nehmende aus den Partnerländern zu integrieren („Reverse Programm“)?

24. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, Teilnehmern des
Programms „weltwärts“ den Bezug von Waisenrente nach § 48 des Sechs-
ten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) oder nach § 45 des Bundesversor-
gungsgesetzes (BVG) zu ermöglichen?

Drucksache 16/12584 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
25. Gibt es Freiwillige, die ihren Freiwilligendienst vorzeitig beendet haben
oder beenden mussten?

Wenn ja, wie viele Freiwillige sind bisher davon betroffen, und aus wel-
chen Gründen ist eine vorzeitige Beendigung geschehen?

26. Wie sind vorzeitige Beendigungen im Rahmen von „weltwärts“ geregelt?

Welche Konsequenzen ergeben sich im Einzelnen aus etwaigen Regelun-
gen für die Freiwilligen, die Einsatzstellen und die Träger im Falle einer
vorzeitigen Beendigung?

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen betroffene Freiwillige
Kosten zurückzahlen mussten?

27. Welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung bei mög-
lichen Konflikten zwischen Freiwilligen und Trägerorganisationen?

Gibt es hierzu eine neutrale Stelle, an die sich die Betroffenen zur Beratung
wenden können?

Sind der Bundesregierung solche Konfliktfälle bekannt?

28. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung zurückgekehrte Freiwillige
(regulär und vorzeitig) bei der Reintegration?

29. Unterstützt die Bundesregierung zurückgekehrte Freiwillige bei der Ver-
wirklichung eigener Projektideen und weiterführendem Engagement,
welches aus dem Freiwilligendienst resultiert?

30. Inwiefern gibt es Vereinbarungen zwischen den zuständigen Ministerien
für „weltwärts“ und „kulturweit“ über qualitative und quantitative Ziele der
Freiwilligendienste?

Welche Möglichkeiten zur Zusammenarbeit und Koordination sieht die
Bundesregierung hier?

Berlin, den 7. April 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion
Kleine Anfrage
Stand der Umsetzung beim entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“

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