BT-Drucksache 16/12370

zu dem Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -16/7175- Mietrechtsänderungen zur Erleichterung klima- und umweltfreundlicher Sanierungen

Vom 20. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12370
16. Wahlperiode 20. 03. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

Antrag der Abgeordneten Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Michael Kauch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/7175 –

Mietrechtsänderungen zur Erleichterung klima- und umweltfreundlicher
Sanierungen

A. Problem

Die Antragsteller sind der Auffassung, die Bundesregierung habe es versäumt,
für private Vermieterinnen/Vermieter positive Anreize zur energetischen Sanie-
rung ihrer Immobilien zu setzen. Die gegenwärtigen gesetzlichen Rahmen-
bedingungen ließen viele Vermieterinnen/Vermieter vor einer energetischen
Modernisierung zurückschrecken. Die Antragsteller sehen das geltende Miet-
recht als Haupthindernis für eine stärkere energetische Sanierung im Gebäude-
bereich. Dieses verpflichte die Mieterinnen/Mieter nach überwiegender Auf-
fassung nur dann zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen durch die
Vermieterin/den Vermieter, wenn sie davon finanziell profitierten. Dies sei bei
einem energetischen Austausch, wie bspw. dem Einbau von Solarkollektoren,
aber meist nicht der Fall. Ferner könnten anfallende Kosten nicht als Betriebs-
kosten auf die Mieterinnen/Mieter umgelegt werden. Die Vermieterinnen/Ver-
mieter müssten während der Bauphase zudem sehr hohe Einnahmeausfälle in
Kauf nehmen. Mieterhöhungen zur Deckung der Sanierungskosten seien meist
nur schwer durchzusetzen und mit hohem Verwaltungsaufwand für die Vermie-
terinnen/Vermieter verbunden. Demgegenüber konstatieren die Antragsteller
ein Investor-Nutzer-Dilemma, das darin bestehe, dass es für Vermieterinnen/
Vermieter kaum finanzielle Anreize zur energetischen Modernisierung gebe, da
eine daraus resultierende Verringerung der Nebenkosten nicht ihnen, sondern
nur den Mieterinnen/Mietern zukomme.

Daher sei die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
der die energetische Sanierung von Wohn- und Geschäftsräumen erleichtert. Im
Wesentlichen solle der Gesetzentwurf die Regelungen zu Mieterhöhungen und

der Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten anpassen. Rechtsfragen in Be-
zug auf energetische Maßnahmen durch Dritte sollten sachverständig geklärt
und das Investor-Nutzer-Dilemma aufgelöst werden. Baumaßnahmen sollten
schließlich ohne Möglichkeit zur Mietminderung stets geduldet werden müssen.

Drucksache 16/12370 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12370

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/7175 abzulehnen.

Berlin, den 18. März 2009

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Norbert Geis
Berichterstatter

Dirk Manzewski
Berichterstatter

Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Norbert Geis
Berichterstatter

Dirk Manzewski
Berichterstatter

Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic Jerzy Montag
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/7175 in seiner 163. Sitzung am 29. Mai 2008 in ers-
ter Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, dem Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Verteidigungs-
ausschuss, dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 16/7175 in seiner 89. Sitzung am
18. März 2009 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP be-
schlossen zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 16/7175 in
seiner 100. Sitzung am 18. März 2009 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP beschlossen zu empfehlen, den Antrag abzu-
lehnen.

Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Druck-
sache 16/7175 in seiner 102. Sitzung am 18. März 2009 be-
raten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP beschlossen zu empfehlen,
den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat die Vorlage auf Drucksache 16/7175 in seiner 83. Sitzung
am 18. März 2009 beraten und mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP be-
schlossen zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 16/7175 in seiner
86. Sitzung am 18. März 2009 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 16/
7175 in seiner 129. Sitzung am 18. März 2009 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP beschlossen zu empfehlen, den
Antrag abzulehnen.

Die Fraktion der FDP begründete ihren Antrag damit, dass
sie Anreize für energetische Sanierungen bei Wohngebäuden
schaffen wolle, die aufgrund der derzeitigen Rechtslage im
Mietrecht unterblieben. Der Antrag sehe eine umfassende
Duldungspflicht des Mieters gegenüber energetischen Sa-
nierungsarbeiten, die Vereinfachung von Mieterhöhungen
insbesondere für Privatvermieterinnen/Privatvermieter nach
Sanierungen sowie das sog. Contracting als Chance für die
Durchführung energetischer Sanierungen vor. Die Bundes-
regierung werde zum Contracting um ein Sachverständigen-
gutachten zur Klärung der in diesem Zusammenhang auftre-
tenden mietrechtlichen Probleme gebeten.

Die Fraktion der SPD erklärte, sie lehne den Antrag ab, da
die Fraktion der FDP unter dem Deckmantel der Ökologie
ihre wahren politischen Ziele verschleiere. Abzulehnen sei
vor allem der Vorschlag einer allgemeinen Duldungspflicht
von Sanierungsarbeiten durch den Mieter bei gleichzeitiger
Verwehrung der Möglichkeit einer Mietminderung. Dies gehe
so weit, dass infolge der Sanierung auch im Falle der Unbe-
wohnbarkeit der Mieträume eine Minderung ausgeschlossen
sei. Die angestrebte Vereinfachung des Umlageverfahrens
bei Sanierungsarbeiten durch die Einführung von Pauscha-
len diene letztlich dem Zweck, die Anforderungen an die
Darlegungspflicht des Vermieters bei der Durchsetzung
einer Mieterhöhung nach Sanierungsarbeiten zu erleichtern
und die tatsächlichen Kosten zu verschleiern. Die bisherigen
Regeln zur Umlage hätten sich bewährt, so dass überhaupt
kein Bedarf für eine Veränderung bestehe.

Die Fraktion der CDU/CSU trug vor, dem Anliegen der
Fraktion der FDP vor dem Hintergrund der eigenen Erwä-
gungen zum Wärme-Contracting durchaus Verständnis ent-
gegenzubringen. Weil die Bundesregierung jedoch selbst
initiativ geworden sei und die Fraktion Teilaspekte des An-
trags ablehne, sei der Antrag insgesamt abzulehnen.

Berlin, den 18. März 2009
Drucksache 16/12370 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Norbert Geis, Dirk Manzewski, Mechthild Dyckmans,
Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag

I. Überweisung 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
beschlossen zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Berichterstatter Berichterstatter

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