BT-Drucksache 16/12341

Ideenmanagement in der Bundesverwaltung

Vom 18. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12341
16. Wahlperiode 18. 03. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Birgit Homburger, Christian
Ahrendt, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans,
Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-
Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Michael Kauch,
Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link
(Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Ideenmanagement in der Bundesverwaltung

Der öffentliche Dienst ist Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. Wer
Verwaltungsabläufe optimieren, Bürokratie abbauen und die Bürgerfreundlich-
keit der Verwaltung erhöhen will, ist auf das Wissen, die Kreativität, den Ideen-
reichtum und die Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen.
Voraussetzung für ein erfolgreiches behördliches Vorschlagswesen ist eine Ver-
waltungskultur, die Verbesserungen fordert und zulässt. In der deutschen Wirt-
schaft hat das Vorschlagswesen eine lange Tradition. Dort wurde es bereits vor
gut 130 Jahren eingeführt. In der Bundesverwaltung gibt es das Vorschlags-
wesen erst seit 1961. Im Jahr 2002 trat die Rahmenrichtlinie für ein modernes
Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in Kraft. Im Mai 2005 fasste der
ressortübergreifende Ausschuss für Organisationsfragen (AfO) einen Beschluss
zur Stärkung des Ideenmanagements in der Bundesverwaltung.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Haben mittlerweile alle Bundesbehörden die Rahmenrichtlinie für ein mo-
dernes Ideenmanagement umgesetzt und ein Ideenprogramm eingeführt,
wenn nein, welche Bundesbehörden fehlen, und was sind die Gründe hier-
für?
2. Gibt es in allen Bundesbehörden Ideenmanagerinnen und Ideenmanager, die
Ansprechpartner für die Beschäftigten sind, wenn nein, welche Behörden
fehlen, und was sind die Gründe hierfür?

3. Was machen Ideenmanagerinnen und Ideenmanager konkret?

Drucksache 16/12341 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. Nehmen die Ideenmanagerinnen und Ideenmanager die Aufgaben im Be-
reich Ideenmanagement ausschließlich oder zusammen mit anderen Auf-
gaben wahr?

5. Wie sind die Ideenmanagerinnen und Ideenmanager in den jeweiligen
Bundesbehörden organisatorisch an- und eingebunden?

6. Was ist Aufgabe der Qualitätszirkel, wie setzen sich diese zusammen und
in welchen Behörden sind solche Zirkel eingerichtet worden?

7. Wie viele Vorschläge sind seit dem 1. Januar 2002 eingereicht worden
(Aufstellung nach einzelnen Jahren erbeten)?

8. Wie viele hiervon sind aufgegriffen worden (Aufstellung nach einzelnen
Jahren erbeten)?

9. In wie viel Fällen haben die Verbesserungsvorschläge zu einer Steigerung
der

a) Leistungsfähigkeit,

b) Wirksamkeit und

c) Wirtschaftlichkeit der Bundesverwaltung geführt?

10. Welches Einsparvolumen hat sich hieraus ergeben?

11. Kommt dem Ideenmanagement in den einzelnen Verwaltungsbereichen,
z. B. technische und nichttechnische Verwaltung, eine unterschiedliche Be-
deutung zu?

12. Wie lange müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwal-
tung im Schnitt auf eine Stellungnahme zu ihrem Vorschlag warten?

13. Wie viel Prozent der Beschäftigten der Bundesverwaltung beteiligen sich
am Ideenmanagement?

14. Wie stellen sich die entsprechenden Vergleichszahlen, insbesondere Vor-
schlagszahlen, Beteiligung der Beschäftigten und Bearbeitungsdauer, in
der deutschen Wirtschaft dar?

15. Sollten sich hieraus Defizite im Vergleich zur Wirtschaft ergeben, worauf
führt die Bundesregierung diese zurück, und was will sie tun, um dem
Ideenmanagement in der Bundesverwaltung neue Impulse zu geben?

16. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die mit der Rahmenrichtlinie
für ein modernes Ideenmanagement aus dem Jahr 2002 verbundenen Ziele
mittlerweile erreicht worden sind, wenn nein, worauf führt die Bundes-
regierung dies zurück, und was will sie tun, um eine Zielerreichung zu er-
möglichen?

17. Was waren Ausgangspunkt, Inhalt und Zielsetzung des Beschlusses zur
Stärkung des Ideenmanagements in der Bundesverwaltung des ressortüber-
greifenden Ausschusses für Organisationsfragen (AfO) vom 23. Mai 2005?

18. Hat zwischenzeitlich eine Evaluation des Beschlusses stattgefunden, wenn
ja, mit welchen Ergebnissen, bzw. wenn nein, warum nicht?

19. Welche Maßnahmen im Bereich Ideenmanagement plant die Bundesregie-
rung im Rahmen des Europäischen Jahres für Kreativität und Innovation,
das im Jahr 2009 stattfindet?

20. Wie hoch ist die durchschnittliche Geldprämie für berücksichtigte Verbes-
serungsvorschläge und wie hat sich dieser Wert seit dem 1. Januar 2002
entwickelt (Aufstellung nach einzelnen Jahren erbeten)?
21. Welcher Betrag wurde in der Summe seit dem 1. Januar 2002 an Prämien
ausgezahlt (Aufstellung nach einzelnen Jahren erbeten)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12341

22. In wie viel Fällen gelangte die Höchstprämie von 25 000 Euro zur Auszah-
lung?

23. In wie viel Fällen ist von der zuständigen Bundesministerin oder dem
zuständigen Bundesminister von der Möglichkeit zur Gewährung einer
höheren Prämie für hervorragende Verbesserungsvorschläge gemäß
Nummer 3 der Rahmenrichtlinie Gebrauch gemacht worden und wie hoch
war die gewährte Prämie in den jeweiligen Fällen?

24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Attraktivität des Prämienwesens,
auch im Vergleich zur Wirtschaft?

25. Welche Sachprämien können gewährt werden und welche hiervon gelang-
ten seit dem 1. Januar 2002 zur Ausführung?

26. Hält die Bundesregierung das Verfahren zur Bemessung der Prämien bei
Verbesserungsvorschlägen, deren Nutzen wirtschaftlich nicht berechenbar
ist, für verbesserungsbedürftig und verbesserungsfähig und wie begründet
sie ihre diesbezügliche Auffassung?

27. In wie viel Fällen sind Verbesserungsvorschläge nach dem Arbeitnehmer-
erfindungsgesetz behandelt worden?

28. Befürwortet die Bundesregierung eine Öffnung des Vorschlagswesens
auch für ehemalige Beschäftigte der Bundesverwaltung sowie für Außen-
stehende und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?

29. Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, die Rahmenrichtlinie für ein
modernes Ideenmanagement zu novellieren, wenn ja, in welche Richtung
und mit welchem Ziel, und wie begründet die Bundesregierung ihre dies-
bezügliche Auffassung?

30. Betreibt die Bundesregierung ein Benchmarking von Behörden zur Unter-
stützung der Wirksamkeit des Ideenmanagements, und wenn ja, wie sieht
dieses aus, bzw. wenn nein, warum nicht?

31. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Vorgesetzte das Ideenmanage-
ment im Rahmen ihrer Führungsverantwortung aktiv unterstützen?

Berlin, den 17. März 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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