BT-Drucksache 16/12110

Demokratie und Sicherheit im Südkaukasus stärken

Vom 4. März 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12110
16. Wahlperiode 04. 03. 2009

Antrag
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck
(Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller
(Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel
Sarrazin, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Demokratie und Sicherheit im Südkaukasus stärken

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Krieg zwischen Russland und Georgien im August 2008 hat die Aufmerk-
samkeit der internationalen Staatengemeinschaft und der europäischen Politik
erneut auf die instabile Lage in der Region Südkaukasus gelenkt. Es hat sich ge-
zeigt, dass die ungelösten regionalen Konflikte jederzeit zur Erhöhung von
Spannungen genutzt werden können und im Extremfall zu gewaltsamen Aus-
einandersetzungen führen, die Konsequenzen weit über die Region hinaus ha-
ben. Mehr denn je ist es erforderlich, dass diese Konflikte friedlich gelöst wer-
den. Der Georgien-Krieg hat gezeigt, dass die Ereignisse in der Region Stabilität
und Sicherheit in Europa beeinträchtigen können. Die Bundesregierung und die
EU müssen daher mehr Verantwortung übernehmen und einen aktiveren Beitrag
zu einer positiven Entwicklung im Südkaukasus leisten.

Die friedliche Beilegung der Konflikte in der Region ist trotz intensiver inter-
nationaler Vermittlungen bis heute nicht entscheidend vorangekommen. Haupt-
ursache dafür ist die Tatsache, dass die Konflikte in Georgien, Aserbaidschan
und Armenien für machtpolitische Auseinandersetzungen instrumentalisiert
worden sind. Neben Interessen an der Bedeutung der Region als Rohenergielie-
ferant und -transitgebiet spielen hier auch geostrategische Überlegungen als
Erbe des Kalten Krieges eine Rolle. Der russische Anspruch auf die Einfluss-
sphäre der vormaligen Sowjetunion traf besonders in der Zeit der Bush-
Administration in den USA auf eine offensive und konfrontative Politik des
Demokratieexports, die von russischer Seite als Einkreisung interpretiert wurde.
Der Deutsche Bundestag begrüßt deshalb die jüngsten Zeichen zu einer effek-
tiveren Kooperation zwischen den USA und Russland und hofft auf ein
konstruktives Verhältnis zugunsten der Region und der Lösung der Konflikte
dort und in ihrer Nachbarschaft.

Die demokratische Entwicklung und wirtschaftliche Prosperität des Südkau-
kasus liegt im Interesse der Europäischen Union sowie ihrer Mitgliedstaaten. Sie
sind die zentralen Voraussetzungen für die friedliche Lösung der schwelenden
Konflikte. Diese sind nicht nur eine Bedrohung für die Staaten selbst, sondern
auch für die Sicherheit und Stabilität in der östlichen Nachbarregion der EU ins-
gesamt.

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Armenien, Aserbaidschan und Georgien sind Mitglieder im Europarat. Die Auf-
nahme des Südkaukasus in die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) im
Jahr 2004 war ein weiterer wichtiger Schritt der Region auf dem Wege zur An-
näherung an die Europäische Union. Mit der Unterzeichnung der ENP-Aktions-
pläne im Jahr 2006 haben sich alle drei Staaten im Gegenzug zu wirtschaftlicher
Hilfe zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und zur Einhaltung der Menschen-
rechte sowie zu nachhaltigen politischen und wirtschaftlichen Reformen
verpflichtet. Gegenwärtig wird die polnisch-schwedische Initiative eines Aus-
baus der Zusammenarbeit zur so genannten Östlichen Partnerschaft diskutiert.
Diese soll die Reformprozesse der Partnerländer anregen und unterstützen und
die regionale Zusammenarbeit fördern. Auch die schon unter deutschem Rats-
vorsitz beschlossene Schwarzmeersynergie kann dazu im Südkaukasus einen
Beitrag leisten. So kann – beispielsweise im Rahmen grenzüberschreitender
Infrastrukturprojekte – nicht nur die innere Entwicklung der drei Länder kon-
struktiv begleitet, sondern zugleich die Vertrauensbildung zwischen den Staaten
der Region gefördert werden. Die Östliche Partnerschaft mit dem Südkaukasus
ist ein Zeichen des beiderseitigen Willens zur engeren Anbindung an die EU.
Zugleich ergänzt sie die EU-Zentralasienstrategie der EU insofern, als sie die
Rolle des Südkaukasus als Brücke zwischen Europa und Zentralasien betont.
Ein weiterer Schritt der Anbindung der Staaten des Südkaukasus wäre die Auf-
nahme von Verhandlungen über Assoziationsabkommen nach dem Vorbild der
Ukraine.

Aserbaidschan gehört zu den wichtigsten ökonomischen Partnern der Euro-
päischen Union im Südkaukasus. Trotz der positiven wirtschaftlichen Entwick-
lung Aserbaidschans haben sich insbesondere die politische Situation und die
Lage der Menschenrechte verschlechtert. Präsident Ilham Alijew nutzt die
wachsende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes nicht dazu, die be-
stehende Korruption und die politische Repression zu überwinden. Kritische
Medien werden behindert und verboten, oppositionelle Parteien systematisch
behindert. Präsident Ilham Alijew plant zudem die unbegrenzte Verlängerung
seiner Amtszeit.

Nach wie vor gibt es keine funktionierende Gewaltenteilung, große Defizite bei
Eigentumsrechten und Investitionssicherheit. Die gestiegenen Einnahmen der
letzten Jahre kommen nur in geringem Maße der Bevölkerung zugute, Nutz-
nießer der gegenwärtigen Situation sind hauptsächlich die autokratischen Eliten
im Lande. Zugleich wird eine massive Aufrüstung betrieben und mit der Rück-
eroberung Nagorny Karabachs gedroht.

In Armenien wird der Mangel an Reformen und demokratischem Fortschritt vor
allem an der fehlenden Unabhängigkeit der Gerichte und der Existenz politi-
scher Häftlinge deutlich. Auch ist weiterhin zu befürchten, dass die armenische
Regierung unter Präsident Sersch Sarkisjan ihre staatliche Gewalt zur Beeinflus-
sung oder Einschüchterung unabhängiger Medien missbraucht. Die Parlamenta-
rische Versammlung des Europarates konstatierte Anfang dieses Jahres die Ein-
leitung von Reformen in den Bereichen Medien, Wahlrecht und Justiz seit den
Präsidentschaftswahlen im Frühjahr 2008. Der Deutsche Bundestag begrüßt
diese Entwicklung und erwartet eine konsequente Umsetzung. Eine Wieder-
holung der gewaltsam niedergeschlagenen Unruhen nach der Wahlfälschung im
Februar 2008 muss ausgeschlossen sein.

Größtes Sicherheitsproblem bleibt der Konflikt zwischen Armenien und Aser-
baidschan um Nagorny Karabach. Auf russische Initiative im Rahmen der
Minsk-Gruppe der OSZE ist es mit der Moskauer Erklärung der Präsidenten im
November 2008 zum erneuten Bekenntnis der Verantwortlichen zur friedlichen
Beilegung des Konflikts durch einen Kompromissfrieden gekommen. Allerdings
fehlt es auf beiden Seiten bislang am politischen Willen für einen nachhaltigen
Fortschritt. Für die EU gilt es, diese Bemühungen in Zusammenarbeit mit den
bestehenden Verhandlungsformaten der OSZE und der Vereinten Nationen (VN)

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engagiert zu begleiten und durch geeignete Angebote Anreize für die Umset-
zung von Lösungsansätzen auf der Grundlage der Madrider Erklärung von 2007
zu unterstützen.

Im Herbst leistete die Türkei mit dem Vorschlag einer Kooperationsplattform für
den gesamten Südkaukasus (SCCP) einen konstruktiven Beitrag zur Konflikt-
bearbeitung in der ganzen Region. Parallel dazu bemühte sie sich besonders um
eine Entspannung des Verhältnisses zu Armenien. Mit dem aufsehenerregenden
Besuch des türkischen Staatspräsidenten in Jerewan im September 2008 setzte
die türkische Regierung ein starkes Signal für ihre Bemühungen. Eine Normali-
sierung der Beziehungen der Türkei zu Armenien kann sich ebenfalls positiv auf
das Verhältnis zwischen Armenien und Aserbaidschan auswirken, damit zur
friedlichen Lösung des Konflikts um Nagorny Karabach und zu einer positiven
Entwicklung in der Region insgesamt.

Der EU gelang es im Verlauf des Georgien-Krieges, eine Waffenruhe zwischen
den Konfliktparteien auszuhandeln. Seit Anfang Oktober 2008 ist zudem eine
Beobachtermission der EU (EUMM) vor Ort. Ihre Aufgabe ist es, durch Analyse
und Berichterstattung einen Beitrag zur Stabilisierung und Normalisierung der
Lage, zu vertrauensbildenden und sicherheitsfördernden Maßnahmen sowie zur
Optimierung der EU-Politik zu leisten. Allerdings ist es der Mission bisher nicht
möglich, ihre Tätigkeit auch in Südossetien und Abchasien und damit auf dem
gesamten georgischen Staatsgebiet auszuüben. Um eine dauerhafte Einhaltung
der Waffenruhe zu erreichen, ist der Aufbau einer vollständigen und flächende-
ckenden Friedensmission mit dem Mandat von VN oder OSZE für alle Konflikt-
gebiete Georgiens notwendig, die nicht nur die Waffenruhe beobachten wie die
EUMM, sondern sie auch zuverlässig garantieren kann.

Die OSZE-Mission in Georgien hat über Jahre hinweg demokratiefördernd und
konfliktverhütend gewirkt. Der Deutsche Bundestag bedauert die Beendigung
des bisherigen OSZE-Mandats. Mit einem reduzierten Mandat können zumin-
dest die OSZE-Militärbeobachter vorerst ihre Aktivitäten in Südossetien fortset-
zen. Zugleich haben nach Anlaufschwierigkeiten die Genfer Gespräche zwi-
schen den Konfliktbeteiligten, den VN, der EU und Russland ein erstes vertrau-
ensbildendes Ergebnis in Form einer Vereinbarung zur Verhinderung von Zwi-
schenfällen an den Demarkationslinien zwischen Georgien und Südossetien wie
auch Abchasien erbracht. Parallel dazu wurde ebenfalls das Mandat der VN-
Mission UNOMIG für Abchasien zunächst bis zum 15. Juni 2009 verlängert. Ihr
Auftrag ist die Beobachtung der Einhaltung des Waffenstillstands, zugleich
jedoch fördert sie die Entwicklung der Zivilgesellschaft in Abchasien.

Der Deutsche Bundestag begrüßt diese positiven Schritte als Zeichen abneh-
mender Spannungen und gibt seiner Erwartung Ausdruck, dass die Verhand-
lungen unter internationaler Vermittlung zu einer einvernehmlichen politischen
Lösung des Konflikts zwischen allen Beteiligten, einschließlich Abchasiens und
Südossetiens führen werden, die die Interessen aller in den betroffenen Gebieten
lebenden Menschen berücksichtigt. Die Prinzipien von VN- und OSZE-Charta
zur friedlichen Streitbeilegung und des Rechts auf territoriale Integrität und
Souveränität einerseits, zum Recht auf Selbstbestimmung andererseits bilden
die Grundlage für alle Bemühungen um eine Lösung der Konflikte im Südkau-
kasus sowie in anderen Regionen Europas. Der Deutsche Bundestag betrachtet
die russische Besetzung Südossetiens und Abchasiens und die Anerkennung
beider Gebiete als Staaten durch Russland als völkerrechtswidrig. Für eine dau-
erhafte Lösung muss es um einen Prozess der Wiederannäherung zwischen den
Konfliktparteien und der Aufhebung der anhaltenden politischen und gesell-
schaftlichen Isolierung Südossetiens und Abchasiens gehen. Hier hat auch die
EU eine Verantwortung, ihr strategisches Konzept für den Umgang mit den
Konflikten und seinen Akteuren auf eine diesen Zielen angemessene Grundlage
zu stellen.

Drucksache 16/12110 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Die jüngsten innenpolitischen Entwicklungen in Georgien geben Anlass zur
Sorge. Die zunehmend autoritäre Politik Präsident Micheil Saakaschwilis ge-
genüber Medien und Opposition ist nicht akzeptabel. Immer wieder wird zudem
über mangelnde Unabhängigkeit der Justiz geklagt. Auch die Präsidentschafts-
wahlen am 5. Januar 2008 waren kein nachhaltiger Beitrag zur Entwicklung der
Demokratie im Lande. Im Gegenteil haben Beschränkungen der Medienfreiheit
während des Wahlkampfes und Mängel bei der Auszählung der Wahlergebnisse
zu einer Verschärfung der Konfrontation zwischen Regierung und Opposition
geführt. Nach einer Phase nationalen Burgfriedens infolge der russischen Inter-
vention im Herbst 2008 wird nun die Kritik auch an Micheil Saakaschwilis
Außenpolitik und seiner Vorgehensweise gegen Südossetien lauter bis hin zu
Rücktrittsforderungen.

Der Deutsche Bundestag bekräftigt die Entscheidung des NATO-Gipfels von
Bukarest, Georgien nicht in den „Membership Action Plan“ zur Vorbereitung
einer NATO-Mitgliedschaft aufzunehmen. Nicht nur die Regierung, sondern er-
kennbar auch die Gesellschaft Georgiens ist an einer möglichst baldigen Mit-
gliedschaft des Landes in der NATO interessiert. Dieser Wunsch ist legitim und
kein Staat, der nicht Mitglied der NATO ist, hat dagegen ein Einspruchsrecht.
Eine NATO-Mitgliedschaft bedarf jedoch der Erfüllung innenpolitischer und
sicherheitspolitischer Kriterien. Angesichts der deutlichen demokratischen und
rechtsstaatlichen Defizite und der sicherheitspolitischen Instabilität, die durch
die separatistischen Konflikte bedingt und durch deren innenpolitische Instru-
mentalisierung durch den georgischen Präsidenten und wie auch durch Russland
verschärft werden, steht eine NATO-Mitgliedschaft Georgiens nicht auf der
Tagesordnung.

Der Deutsche Bundestag bekräftigt angesichts der spürbaren Verschlechterung
der Situation der Presse- und Medienfreiheit und der allgemeinen Lage der Men-
schenrechte in allen drei Ländern des Südkaukasus seine Unterstützung für alle
Bemühungen um mehr Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Aufmerksamkeit
für die Entwicklungen in Aserbaidschan, Armenien und Georgien seitens der
internationalen Gemeinschaft ist ein wesentliches Instrument für den Aufbau
politischen Widerstands gegen autokratische und repressive Tendenzen. Dane-
ben muss der Kultur- und Wissenschaftsaustausch mit der Region, insbesondere
mit jungen Menschen, und der zivilgesellschaftliche Dialog zwischen den be-
teiligten Ländern verstärkt werden. Dies kann zum Abbau von Feindbildern und
zur Vertrauensbildung beitragen, die Grundlage für eine nachhaltige und fried-
liche Bewältigung der Konflikte schaffen helfen und die Annäherung an die EU
befördern. Dazu beitragen werden Visaerleichterungen für den Schengenraum
und eine Visabefreiung besonders für junge Menschen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

sich bilateral und im Rahmen von Europäischer Union, Europarat, OSZE und
Vereinten Nationen dafür einzusetzen, dass

1. die Regierungen im Südkaukasus gemäß ihrer internationalen Verpflichtun-
gen freie und faire Wahlen durchführen, internationalen Wahlbeobachterin-
nen und -beobachtern, insbesondere bei Langzeitmissionen des zuständigen
OSZE-Büros ODIHR, rechtzeitig Einreisevisa ausgestellt werden und sie
volle Unterstützung bei ihrer Tätigkeit erhalten;

2. die Regierungen im Südkaukasus repressive Gewaltanwendung abstellen
und die Versammlungs-, Meinungs- und Medienfreiheit garantieren;

3. die Monopolisierung des Zugangs staatlicher Institutionen und der Regie-
rungsparteien zu insbesondere den elektronischen Medien aufgehoben wird;

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12110

4. die Unabhängigkeit der Justiz respektiert und gefördert wird sowie politi-
sche Prozesse und Urteile gegen Journalistinnen und Journalisten, Men-
schenrechtsaktivistinnen und -aktivisten und Oppositionspolitikerinnen
und -politiker umgehend eingestellt werden;

5. eine verantwortungsvolle Regierungsführung zur Voraussetzung für ver-
tiefte politische Beziehungen erklärt und durchgesetzt wird;

6. alle Konfliktparteien ausschließlich friedliche Lösungen der regionalen
Konflikte um Nagorny Karabach, Südossetien und Abchasien suchen, und
die internationale Gemeinschaft sie bei Schritten zu Kompromisslösungen
mit geeigneten Angeboten unterstützt;

7. ihre Kaukasus-Politik die Vermittlungsbemühungen und Friedensmissio-
nen unter dem Dach internationaler Organisationen aktiv begleitet;

8. der von der EU ausgehandelte Sechs-Punkte-Plan für Georgien von allen
Konfliktparteien umgesetzt wird und die EU-Beobachtermission im gesam-
ten Gebiet der georgischen Sezessionskonflikte tätig werden kann;

9. die Arbeit der unabhängigen Kommission zur Untersuchung des Konflikts
um Südossetien weiterhin mit Nachdruck unterstützt wird;

10. mit der Arbeit des EU-Sonderbeauftragten für Georgien mittels der Genfer
Gespräche die Sezessionskonflikte langfristig bearbeitet und einer Lösung
zugeführt werden können;

11. ein umfassendes Mandat für OSZE oder Vereinte Nationen für ganz Geor-
gien beschlossen und umgesetzt und hierzu weiter der Dialog mit Russland
gesucht wird;

12. verstärkt der Wiederaufbau der Infrastruktur in ganz Georgien unterstützt
und zugleich ein Schwerpunkt auf humanitäre Hilfe für Flüchtlinge und
Binnenvertriebenen gelegt wird;

13. die vielversprechenden Ansätze zur Normalisierung der Beziehungen zwi-
schen der Türkei und Armenien unterstützt werden;

14. im Zuge der „Östlichen Partnerschaft“ schnellstmöglich Verhandlungen
über Visaerleichterungsabkommen mit den Staaten des südlichen Kaukasus
abgeschlossen und umgesetzt werden;

15. die Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, die
Stiftungen und deren freier Austausch untereinander sowie Wissen-
schaftskooperationen und Städtepartnerschaften nachdrücklich gefördert
werden, um den innenpolitischen Prozess der Reformen und die Aus-
söhnung der verfeindeten Gesellschaften voranzubringen;

16. alle beteiligten Staaten im Südkaukasus sich beim Ausbau der Streitkräfte
zu Selbstbeschränkungen als vertrauensbildende Maßnahme sowie zur Ein-
haltung der Obergrenzen des KSE-Vertrages verpflichten;

17. im Rahmen der Bemühungen um Konfliktlösungen im Südkaukasus eine
Klärung der Flüchtlingsfragen gefördert wird, die die Option einer Rück-
kehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in ihre Heimat einschließt;

18. effektive Regelungen zum Minderheitenschutz als konstruktiver Beitrag
zur Konfliktlösung getroffen werden und Minderheiten, Flüchtlinge und
Binnenvertriebene nicht für eine Verschärfung der Konflikte politisch in-
strumentalisiert werden.

Berlin, den 4. März 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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