BT-Drucksache 16/12052

Gescheiterte Planung eines Festes zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes durch die Firma Media Event

Vom 25. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12052
16. Wahlperiode 25. 02. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy Montag,
Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gescheiterte Planung eines Festes zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes durch
die Firma Media Event

In einem nach den vorliegenden Presseberichten noch nicht transparenten Ver-
fahren ist die Agentur Media Event von der Bundesregierung damit betraut
worden, ein Fest zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes zu veranstalten. Nach-
dem öffentlich Kritik an den Veranstaltungsplanungen laut wurde, verfolgt die
Bundesregierung nunmehr offenbar ein anderes Konzept. Aufzuklären ist ins-
besondere, wie und auf welcher Grundlage es zur Beauftragung der Agentur
Media Event kam, wer die Verantwortung hierfür trägt und ob dem Bund durch
die gescheiterte Planung Kosten entstanden sind oder entstehen können.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wer hat innerhalb der Bundesregierung die Entscheidung für die Beauftra-
gung der Firma Media Event getroffen?

2. Trifft es zu, dass die Empfehlung für die Firma Media Event aus dem Bun-
deskanzleramt und/oder dem Bundespresseamt gekommen ist, und falls ja,
wer hat diese Empfehlung jeweils dort abgegeben?

3. Über welche Referenzen verfügte Media Event und insbesondere deren Ge-
schäftsführerin sowie deren Ehemann nach Kenntnis der Bundesregierung?

4. a) Welche rechtliche Bindung bestand bzw. besteht zwischen der Bundes-
regierung und Media Event?

b) Insbesondere welche Grundkonzeption lag dieser Rechtsbeziehung zu-
grunde,

● eine Veranstaltung des Bundes, die von Dritten durchgeführt und ab-
gewickelt werden sollte, oder

● eine Veranstaltung eines Privaten, die vom Bund subventioniert wer-
den sollte?

5. Falls es sich um eine subventionierte Veranstaltung eines Privaten handelte

(siehe Frage 4b)

a) hält die Bundesregierung dies für einen angemessen Weg einen Festakt
mit gesamtstaatlicher Bedeutung zu begehen?

b) wird diese Einschätzung nach Kenntnis der Bundesregierung von den
ggf. beteiligten weiteren Verfassungsorganen (z. B. Bundesrat) geteilt?

Drucksache 16/12052 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Will das nunmehr beauftragte Bundespresseamt zu einer ähnlichen oder
der gleichen rechtlichen Konstruktion greifen, und wenn nein, warum
nicht?

7. Wie viel Geld hätte die Bundesregierung maximal an Media Event zahlen
müssen und sind bisher von der Bundesregierung an die Firma Media
Event bereits Zahlungen geleistet worden?

8. Für welche Leistungen sind diese Geldzahlungen vorgesehen gewesen
(siehe Frage 7)?

9. Welche dieser Leistungen sind bisher erbracht worden, und welche Leistun-
gen nicht (siehe Frage 7)?

10. Welche Rückforderungen gedenkt die Bundesregierung ggf. an die Firma
Media Event zu richten?

11. a) Sind an die Bundesregierung bereits Schadensersatzforderungen gerich-
tet worden wegen der Stornierung des Veranstaltungskonzeptes der
Firma Media Event?

b) Falls nein, sieht die Bundesregierung die Gefahr auf sie zukommender
Schadensersatzforderungen in dieser Angelegenheit?

12. a) Wäre es aus Sicht der Bundesregierung ein geeignetes Mittel zu mög-
lichst kostengünstigen Lösungen für den Bund zu kommen, wenn auch
Dienstleistungen zur Durchführung staatlicher Festakte – jedenfalls
wenn sie eine Größenordnung wie im vorliegenden Fall erreichen –
öffentlich ausgeschrieben würden?

b) Würde eine solche Vergabe nicht zumindest dem Verdacht einer nicht
nach sachlichen Kriterien erfolgenden Zuwendung öffentlicher Mittel
entgegenwirken?

c) Warum wurde der Weg einer öffentlichen Ausschreibung ggf. hier nicht
beschritten?

Berlin, den 25. Februar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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