BT-Drucksache 16/12042

Entfernungspauschale - Erstattung von zu viel gezahlten Steuern an die Bürgerinnen und Bürger

Vom 13. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/12042
16. Wahlperiode 13. 02. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Ulla Lötzer,
Kornelia Möller, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann
und der Fraktion DIE LINKE.

Entfernungspauschale – Erstattung von zu viel gezahlten Steuern an die
Bürgerinnen und Bürger

Im Dezember 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die seit 2007 geltende
Regelung zur Entfernungspauschale erwartungsgemäß für verfassungswidrig
erklärt. Bis zu einer Neuregelung können die Kosten für Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte wieder in vollem Umfang in Höhe von 30 Cent/Kilo-
meter abgesetzt werden.

Die Bundesregierung versprach eine schnelle Rückzahlung der durch die Steu-
erpflichtigen in den Jahren 2007 und 2008 zu viel gezahlten Steuern. Derzeit
versenden die Finanzbehörden entsprechende Steuerbescheide an die Bürgerin-
nen und Bürger. Allerdings sind alle Steuerbescheide – auf Anweisung von
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück – mit einem Vorläufigkeitsvermerk ver-
sehen. Dieser ermöglicht es der Bundesregierung, im Rahmen einer Neurege-
lung der Entfernungspauschale die zu viel ausgezahlten Steuern rückwirkend
von den Steuerpflichtigen zurückzufordern. Das Bundesministerium der Finan-
zen hat inzwischen den Sachverhalt bestätigt und beruft sich hierbei auf den
Text des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was war das Motiv des Bundesministeriums der Finanzen, die Steuerbe-
scheide bezüglich der Erstattung von – im Zusammenhang mit der 2007 und
2008 geltenden Regelung bezüglich der Entfernungspauschale – zu viel ge-
zahlten Steuern mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen zu lassen?

2. Bestünde nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, bestandskräf-
tige Steuerbescheide bezüglich der Erstattung zu viel gezahlter Steuern an
die Steuerpflichtigen zu versenden (Antwort bitte mit Begründung)?

3. Wenn die Möglichkeit besteht, bestandskräftige Steuerbescheide bezüglich
der Erstattung zu viel gezahlter Steuern an die Steuerpflichtigen versenden
zu lassen, warum macht die Bundesregierung von dieser Möglichkeit keinen

Gebrauch?

4. Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung das Versenden vorläufiger
Steuerbescheide auf die Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger aus
(Antwort bitte mit Begründung)?

5. Wann wird nach derzeitiger Planung der Bundesregierung die Regelung zur
Entfernungspauschale neu geordnet?

Drucksache 16/12042 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Geht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts – davon aus, dass eine Neuregelung der Entfer-
nungspauschale zu ungunsten der Steuerpflichtigen rückwirkend –, und
wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt – möglich ist (Antwort bitte mit Begrün-
dung)?

7. Geht die Bundesregierung davon aus, dass im Falle einer rückwirkenden
Senkung der Entfernungspauschale die betroffenen Steuerpflichtigen für die
Jahre 2007 und 2008 zu viel erstattete Steuern zumindest zum Teil an die
Finanzbehörden zurückzahlen müssten (Antwort bitte mit Begründung)?

Berlin, den 10. Februar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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