BT-Drucksache 16/11879

Für ein einfaches, transparentes und leistungsgerechtes Gesundheitswesen

Vom 11. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11879
16. Wahlperiode 11. 02. 2009

Antrag
der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily,
Dr. Heinrich L. Kolb, Detlef Parr, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen,
Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter
Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan,
Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus,
Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Erwin
Lotter, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Gisela Piltz, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Volker
Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion
der FDP

Für ein einfaches, transparentes und leistungsgerechtes Gesundheitswesen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Bürger verstehen nicht mehr, was im Gesundheitswesen vor sich geht. Und
sie merken, dass die gewohnt gute Qualität der medizinischen Versorgung nach-
lässt. In ihrer Apotheke erhalten sie einmal dieses und einmal jenes Arzneimit-
tel, je nachdem mit welchen Firmen Rabattverträge abgeschlossen worden sind.
In den Krankenhäusern müssen sie zum Teil lange warten bis jemand kommt,
um ihnen zu helfen. Bei Hilfsmitteln dürfen sie nicht mehr zu dem Belieferer
ihrer Wahl gehen, sondern die Krankenkassen bestimmen, auf wen sie zurück-
greifen dürfen. Die Patienten werden gegängelt. Sie werden zunehmend in stan-
dardisierte Schablonen gepresst. Man raubt ihnen mehr und mehr ihre Autono-
mie, gemeinsam mit ihrem Therapeuten eine Behandlung zu vereinbaren, die bei
ihnen den besten Erfolg verspricht. Das deutsche Krankenversicherungssystem
ist durch die letzten Reformen deutlich in Richtung eines zentralistischen, staats-
gesteuerten Einheitskassensystems verschoben worden.

Gleichzeitig ist der Beitragssatz auf das Rekordniveau von 15,5 Prozent gestie-
gen. Die Bürger spüren das am eigenen Leib. Viele haben zu Beginn des Jahres
starke Beitragssatzsteigerungen in Kauf nehmen müssen, ohne dass sich ihr

Krankenversicherungsschutz verbessert hätte. Die im Rahmen des Konjunktur-
pakets II geplante Absenkung um 0,6 Beitragssatzpunkte ändert nichts daran,
dass die gesetzliche Krankenversicherung im Hinblick auf die Aufgaben, die der
Gesetzgeber ihr zuschreibt, unterfinanziert ist. Diese Absenkung verschleiert
den tatsächlichen Finanzierungsbedarf und weckt die Illusion, auf Strukturrefor-
men verzichten zu können. Sie verschärft, weil kreditfinanziert, zudem die sich
aus der demografischen Entwicklung ergebenden Schwierigkeiten. Diese Schul-

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den sind insbesondere von den dann aktiv Beschäftigten zurückzuzahlen, wenn
noch mehr alte Menschen durch noch weniger junge Menschen unterstützt wer-
den müssen.

Der Gesundheitsfonds macht die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und
zunehmend auch die private Krankenversicherung (PKV) zum Spielball wech-
selnder bundespolitischer Interessen. Je nach Stimmung, Kassenlage und Wahl-
termin wird entweder Geld in das System hineingegeben oder aus dem System
herausgezogen. Es ist deshalb im Rahmen dieser Denkweise konsequent, die
Rückzahlung für die Bundesdarlehen zum Ausgleich wegbrechender Beitrags-
einnahmen des Gesundheitsfonds auf das Jahr 2011 zu verschieben, wohl wis-
send, dass das Defizit bis dahin so hoch sein wird, dass es aus eigener Kraft von
der GKV kaum ausgeglichen werden kann. Dabei verlässt man auch den noch
vor kurzem für unabdingbar gehaltenen Grundsatz, dass die gesetzlichen Kran-
kenkassen sich nicht verschulden dürfen. Alle Anstrengungen, die vorhandenen
Schulden bis zum 31. Dezember 2008 abzubauen, werden durch die Gewährung
des Bundesdarlehens Makulatur.

Der Gesundheitsfonds mindert den Druck zu notwendigen Reformen. Verspä-
tete Reformmaßnahmen müssen dann umso härter ausfallen. Der Gesundheits-
fonds setzt eine Interventionsspirale in Gang, die zu einer vollständigen Zentra-
lisierung führt. Zum Ausdruck kommt das in der Vereinheitlichung der Arzt-
honorare. Deutlich geworden ist das auch bei der Diskussion über die Basisfall-
werte in den Krankenhäusern. Wenn regional tätige Krankenkassen bundesweit
einheitliche Zuweisungen aus dem Fonds erhalten, sind sie nicht in der Lage,
höhere Preise für Krankenhausleistungen zu bezahlen, obwohl dies in der
Region angebracht sein kann. Das staatliche Globalbudget führt zu staatlicher
Preisadministration. Die Politik bestimmt wie viel Geld in welche Verwendung
fließen darf. Damit wird sie zum Adressaten für berechtigte wie unberechtigte
Forderungen, die sie immer nur global befriedigen und damit den einzelnen Be-
langen nicht gerecht werden kann. Die Krankenkassen werden von Krankenver-
sicherern zu staatlich determinierten „Managementgesellschaften“ mit Fonds-
zuweisungen.

Mit großem Aufwand ist ein hochkomplexer morbiditätsorientierter Risiko-
strukturausgleich (Morbi-RSA) geschaffen worden, der für größere Gerechtig-
keit zwischen den Krankenkassen sorgen sollte. Stattdessen jedoch entstehen
neue Ungerechtigkeiten. Nun ist es attraktiv, Versicherte zu gewinnen, die eine
der erfassten Krankheiten haben, in diesem Rahmen aber eine relativ geringe
Behandlungsnotwendigkeit aufweisen. Der Morbi-RSA ist höchst manipula-
tionsanfällig. Die von ihm ausgehenden Anreize sind kontraproduktiv: Ärzte,
Krankenhäuser und Krankenkassen profitieren davon, wenn mehr Versicherte
mit schwerwiegenderen Krankheiten eingestuft werden. Dieses gemeinsame
Interesse am „Upcoding“ führt dazu, dass die deutsche Bevölkerung zumindest
stastisch gesehen kränker wird. Besonders problematisch ist es, wenn die Qua-
lität der Codierung der Erkrankungen davon abhängig gemacht wird, dass Ver-
träge mit einer Arztgruppe geschlossen werden. Bedenklich ist auch, dass die
Krankenkassen über das Zusammenführen der Daten aus dem morbiditätsorien-
tierten Risikostrukturausgleich mit den Stammdaten ihrer Versicherten einen
gläsernen Patienten schaffen und damit ihre Geschäftspolitik strategisch aus-
richten können. Mit kleineren Korrekturen am Morbi-RSA ist es nicht getan.
Notwendig ist die Rückbesinnung auf klare, nicht manipulierbare Faktoren.

Über die Jahre hinweg haben Regelungsdichte und Komplexität im Gesund-
heitssystem immer mehr zugenommen. Das führt im Ergebnis dazu, dass eine
Handvoll Experten die Politik bestimmen, nicht aber die dafür verantwortlichen
Politiker. Es ist an der Zeit, dies grundlegend zu ändern. Bei allen Regelungen

im Fünften Buch Sozialgesetzbuch muss überprüft werden, ob sie überhaupt be-
nötigt und wenn ja, wie sie deutlich vereinfacht werden können. Alle Beteiligten

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müssen auch ohne jahrelanges Studium in der Lage sein, zu verstehen, welche
Rechte und Pflichten hieraus resultieren. Es ist an der Zeit, das Steuer herumzu-
reißen und sich darauf zu besinnen, was eine Krankenversicherung leisten muss
und soll und welches gesetzlichen Rahmens es hierfür bedarf.

Der Staatseinfluss muss darauf beschränkt werden, die Bedingungen zu formu-
lieren, unter denen Gesundheitsversorgung stattfinden soll. Stattdessen unter-
nimmt der Staat zurzeit den Versuch, alles und jedes im Gesundheitswesen bis
ins Einzelne zu regeln. Alle Vorgaben ändern nichts daran, dass die in der medi-
zinischen Versorgung Tätigen durch ihre Arbeit, ihr Engagement und ihre Qua-
lifikation trotz dieser Reglementierung noch dafür sorgen, dass Kranke eine gute
medizinische Versorgung erhalten. Wenn sie motiviert sind, ihr Bestes zu geben,
ist das der Garant für die bestmögliche Behandlung und Betreuung. Das bedeu-
tet, dass es einen grundlegenden Wandel geben muss von einem Klima, das ge-
prägt ist durch Misstrauen, Detailvorschriften und Kontrollen hin zu einem
Klima, das den in den Gesundheitsberufen Tätigen Vertrauen entgegen bringt.
Wenn es nicht gelingt, dafür zu sorgen, dass Ärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte usw.
eine hohe Motivation entwickeln, wird es in den nächsten Jahren sehr schwierig
sein, das gute Gesundheitsniveau zu halten. Dafür müssen Leistungsanreize
richtig gesetzt werden mit leistungsgerechter Honorierung gerade auch für
Hausbesuche und Gesprächsleistungen. Freiräume für verantwortliches Han-
deln müssen geschaffen werden. Die Freiberuflichkeit muss Vorrang vor der
Institutionalisierung haben. Und die viel zu viel Zeit der Patienten raubende
Überregulierung muss abgebaut werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) auf den Prüfstand zu stellen und
komplett neu zu fassen. Dabei sind folgende Kriterien zugrunde zu legen:

1. Eindämmung des Staatseinflusses – Ermöglichung eines funktionsfähigen
Wettbewerbs. Die Krankenkassen wandeln sich von Körperschaften des
öffentlichen Rechts zu Unternehmen mit sozialer Verantwortung. Als erstes
erhalten sie die Beitragsautonomie zurück. Der Gesundheitsfonds muss rück-
gängig gemacht werden. Ein manipulationsunanfälliger, vereinfachter Risi-
kostrukturausgleich wird entwickelt. Ein klarer wettbewerbs- und kartell-
rechtlicher Rahmen, der den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen
auf allen Seiten verhindert, muss gesetzt werden. Wer den Wettbewerb be-
jaht, muss auch damit leben, dass es Unterschiede gibt, denn nur daraus ent-
wickelt sich die zur Effizienzsteigerung notwendige Dynamik. Das bedeutet,
dass nicht alles einheitlich und gemeinsam und bundesweit geregelt werden
kann, sondern die Kreativität der Beteiligten vor Ort zum Tragen kommen
muss.

2. Verständlichkeit und Transparenz für alle Beteiligten. Das System braucht
klare, einfache, sich nicht widersprechende Regelungen. Bürokratische Vor-
gaben und Kontrollen müssen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt
werden. Gesetzlich vorgegebene Budgets sind durch leistungsgerechte Preise
zu ersetzen. Wer gute Arbeitet leistet, muss auch mehr Geld erhalten. Im ärzt-
lichen und zahnärztlichen Bereich z. B. muss eine nachvollziehbare Euro-Ge-
bührenordnung als Grundlage für die Kostenerstattung die hochkomplexen
Regelleistungsvolumina und die Budgets ersetzen. Im Arzneimittelbereich
muss die viel zu große Zahl der verschiedensten, sich zum Teil widerspre-
chenden Instrumente deutlich reduziert werden.

3. Strikte Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität. Eigenverantwortung
geht vor Kollektivverantwortung. In erster Linie sind die Menschen für ihre
Gesundheit und für die Absicherung von Krankheitsfolgen selbst verantwort-
lich. Unterstützung und Hilfe sind dort notwendig, wo sie hierzu, aus wel-

chen Gründen auch immer, nicht in der Lage sind.

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4. Beitragsgerechtigkeit. Hierfür ist eine klare Trennung von Versicherungs-
leistungen und Umverteilung erforderlich. Die Absicherung für den Krank-
heitsfall soll über leistungsgerechte Prämien erfolgen, die Umverteilung
über das Steuer- und Transfersystem. So vermeidet man, dass die alleinste-
hende Verkäuferin die Familie des in der GKV verbliebenen Generaldirek-
tors subventioniert. Stattdessen ist eine zielgerichtete Unterstützung derje-
nigen möglich, die anderenfalls nicht in der Lage wären, einen adäquaten
Versicherungsschutz zu erhalten.

5. Vorsorge für kommende Lasten. So schnell wie möglich müssen zugriffssi-
chere Kapitalreserven für steigende Gesundheitsausgaben im Alter gebildet
werden. Die demografische Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten mit
der steigenden Zahl älterer Menschen und einer Abnahme der Zahl jüngerer,
arbeitsfähiger Menschen bei gleichzeitigem medizinisch-technischem Fort-
schritt steht fest. Deutschland braucht einen Systemwechsel weg von der
Umlagefinanzierung hin zur Kapitaldeckung. In der Alterssicherung ist ein
erster Schritt in diese Richtung bereits gemacht worden.

6. Planungssicherheit für Arbeitsplätze. Der Arbeitgeberbeitrag soll als Lohn-
bestandteil ausgezahlt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Wirtschaft nicht durch steigende Lohnzusatzkosten zu gefährden.

7. Verlässlichkeit und Konkretisierung des Bundeszuschusses. Steuergeld darf
nur für die Übernahme der Kosten exakt bestimmter versicherungsfremder
Leistungen und nicht als jederzeit veränderbarer Globalzuschuss gegeben
werden. Nur so ist gewährleistet, dass das Geld gezielt für den vom Gesetz-
geber vorgesehenen Zweck eingesetzt wird. Durch diese Zweckbindung ist
auch sichergestellt, dass nicht jedes Jahr neu über den Bundeszuschuss nach
Kassenlage entschieden wird.

8. Konzentration der obligatorisch durch die Solidargemeinschaft zu finanzie-
renden Leistungen auf das medizinisch wirklich Notwendige. Solidarität
trägt nur so lange, wie sie nicht überstrapaziert wird. Deshalb müssen Men-
schen zunächst einmal für sich selbst einstehen, bevor sie erwarten können,
dass andere das für sie tun.

9. Stärkung der Patientenautonomie. Der Patient muss das Sagen haben und
nicht Experten am grünen Tisch. Er muss sich gemeinsam mit seinem The-
rapeuten frei für eine Therapie entscheiden können und darf nicht jeglichen
Anspruch an seine Krankenkasse verlieren. Notwendig ist eine Mehrkosten-
regelung, damit Versicherte ihre Wahlfreiheit auch nutzen können.

10. Stärkung des Verantwortungsbewusstseins auf allen Ebenen. Die Versicher-
ten sollen neben der unbedingt notwendigen Grundversorgung frei über den
Leistungsumfang und die Tarifgestaltung bestimmen können. Das Sachleis-
tungsprinzip, das dem Patienten nach Zahlung des Krankenversicherungs-
beitrages freien Zugang zu allen Gesundheitsleistungen ermöglicht, ohne
dass er überhaupt weiß, welche Kosten er hierdurch verursacht, muss durch
das Kostenerstattungsprinzip ersetzt werden, verbunden mit intelligent aus-
gestalteten Selbstbeteiligungslösungen.

11. Stärkung der Freiberuflichkeit als elementare Voraussetzung für eine Ge-
sundheitsversorgung, die an den Interessen der Patienten ausgerichtet ist
und individuelle Therapiekonzepte ermöglicht.

12. Verhinderung einer Kochbuchmedizin, die auf dem Irrglauben beruht, die
Medizin sei eine reine Naturwissenschaft. Therapiefreiheit bedeutet auch
Therapieverantwortung des Arztes. Es ist ureigenste Aufgabe der ärztlichen
Standesorganisationen dafür zu sorgen, dass in diesem Rahmen die Qualität
gewährleistet ist. Ärzte haben einen Anspruch darauf in ihrer Arbeit unter-

stützt zu werden durch Leitlinien, Empfehlungen und eine gute Aufberei-

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tung vorhandener Studienergebnisse. Das Arzt-/Patientenverhältnis darf
nicht durch übermäßige Globalvorgaben gefährdet werden. Den Standard-
patienten gibt es nicht und damit auch keine allgemein gültige Standardthe-
rapie.

13. Faire Wettbewerbsbedingungen für GKV und PKV. Die Verschlechterung
der Bedingungen, unter denen Bürger sich für einen privaten Krankenversi-
cherungsschutz entscheiden können, muss rückgängig gemacht werden.
Stattdessen muss jeder Bürger die freie Wahl haben, bei welchem Kranken-
versicherer er seinen Versicherungsschutz abschließen möchte.

14. Große Sensibilität für datenschutzrechtliche Belange. Voraussetzung für die
elektronische Gesundheitskarte muss sein, dass ihre Nutzung auf freiwilli-
ger Basis erfolgt. Auch ein indirekter Zwang muss ausgeschlossen sein. Pa-
tienten, die eine spezielle hausärztliche Versorgung wünschen, dürfen hier-
von nicht abgeschnitten werden, nur weil sie nicht bereit sind, der Führung
einer Patientenakte zuzustimmen. Krankenkassen dürfen nicht in die Lage
kommen, ihre Versicherten zu gläsernen Patienten zu machen.

Berlin, den 10. Februar 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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