BT-Drucksache 16/11863

Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder

Vom 9. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11863
16. Wahlperiode 09. 02. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Sevim Dag˘delen,
Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Cornelia Hirsch, Inge Höger, Dr. Barbara Höll,
Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Monika Knoche, Katrin Kunert,
Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Petra Pau, Elke Reinke, Dr. Petra Sitte, Sabine
Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse für von Gewalt betroffene Frauen
und deren Kinder

Mit der einstimmig verabschiedeten Resolution 61/143 (2006) der VN-General-
versammlung wurden sämtliche internationale Verpflichtungen der Staaten noch
einmal bestätigt, die diese u. a. zur Verstärkung ihrer Bemühungen zur Besei-
tigung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auffordern, sowie
einen hinreichenden Schutz der Opfer einfordern. Im Alternativbericht der
Allianz von Frauenorganisationen in Deutschland zum 6. Bericht der Bundes-
regierung zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder
Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) wird festgestellt, dass es die
finanzielle Situation der noch bestehenden Schutz- und Unterstützungseinrich-
tungen für von Gewalt betroffene Frauen häufig nicht erlaubt, allen Frauen und
ihren Kindern in allen Regionen des Landes gleichwertig und ohne Ansehen
ihrer Herkunft, ihres Einkommens oder Aufenthaltsstatus Schutz, Beratung und
Unterstützung zu gewähren. Demgegenüber hatte der entsprechende Bericht der
Bundesregierung lediglich angemerkt, dass „weitere Verbesserungen der Inter-
ventionen und des Hilfesystems angezeigt sind“ (Kapitel II 5.2, S.15).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Handlungsnotwendigkeiten leitet die Bundesregierung in
ihrem eigenen Verantwortungsbereich im Sinne der Sicherung gleichwertiger
Lebensverhältnisse in Deutschland aus der Tatsache ab, dass bei Schutz-
angeboten für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder der Schlüssel
für einen Frauenhausplatz pro Einwohner je nach Region zwischen 1:17 100
und 1:6 200 schwankt (bitte begründen)?

2. Hält die Bundesregierung gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland
für gesichert, obwohl im Falle der Schutzangebote für von Gewalt betroffene
Frauen und deren Kinder die zur Verfügung stehenden Mittel für die Fi-

nanzierung eines Frauenhausplatzes innerhalb des Bundesgebietes zwischen
800 Euro und 12 000 Euro jährlich betragen (bitte begründen)?

3. Hält die Bundesregierung gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland
für gesichert, obwohl im Falle der Schutzangebote für von Gewalt betroffene
Frauen und deren Kinder der prozentuale Finanzanteil, den die Frauenhaus-
mitarbeiterinnen selbst für die Aufrechterhaltung ihrer Schutzangebote als

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Eigenmittel aquirieren müssen, innerhalb des Bundesgebietes zwischen drei
und 70 Prozent beträgt (bitte begründen)?

4. Hält die Bundesregierung gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland
für gesichert, obwohl im Falle der Schutzangebote für von Gewalt betroffene
Frauen und deren Kinder 38 Prozent aller Frauenhäuser angeben, sie dürften
keinen „ortsfremden“ Frauen Zuflucht gewähren, und nur etwa 10 Prozent
von ihnen einen barrierefreien Zugang gewährleisten (bitte begründen)?

(Quelle der Angaben: Protokoll Nr. 16/69 des Ausschusses für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Öffentliche Anhörung vom 12. November 2008 und An-
hang).

Berlin, den 5. Februar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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