BT-Drucksache 16/11853

Widerrufsprüfung von Asylanerkennungen

Vom 6. Februar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11853
16. Wahlperiode 06. 02. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Jerzy
Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Widerrufsprüfung von Asylanerkennungen

Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge erhalten nach § 25 Absatz 1 und 2
des Aufenthaltsgesetzes zunächst eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Nach
dreijährigem Besitz dieser Aufenthaltserlaubnis wird eine Niederlassungs-
erlaubnis aber nur dann erteilt, wenn das Bundesamt für Migration und Flücht-
linge (BAMF) mitgeteilt hat, dass die Voraussetzungen für eine Rücknahme
oder einen Widerruf der Anerkennung nach § 73 Absatz 2a des Asylverfahrens-
gesetzes nicht vorliegen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integra-
tion, Dr. Maria Böhmer, hat in ihrem Siebten Lagebericht betont, sie halte eine
„zeitnahe Erteilung von Niederlassungserlaubnissen an diese Gruppe von
Flüchtlingen“, die bereits seit mehr als drei Jahren anerkannt sind und zum Teil
ein mehrjähriges Asylverfahren durchlaufen haben, für „integrationspolitisch
wünschenswert“ (Drucksache 16/7600, S. 125).

Das so genannte EU-Richtlinienumsetzungsgesetz der Großen Koalition von
CDU, CSU und SPD hat jedoch im Jahr 2007 mit einer gegenteiligen Absicht
das Asylverfahrensgesetz verschärft. So soll die Anerkennung von Flüchtlin-
gen, die vor 2005 (also vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes) unan-
fechtbar geworden war, nicht drei Jahre, sondern vier Jahre lang (nämlich bis
zum 31. Dezember 2008) widerrufen werden können (§ 73 Absatz 7 des Asyl-
verfahrensgesetzes).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennungen nach § 25 Absatz 1 und 2
des Aufenthaltsgesetzes sind im Jahr 2004 rechtskräftig geworden?

a) Wie viele dieser Anerkennungen hat das BAMF bis zum 31. Dezember
2008 gemäß § 73 des Asylverfahrensgesetzes widerrufen (bitte nach den
Jahren 2005 bis 2008 und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

b) In wie vielen Fällen ist der Widerruf des BAMF rechtskräftig geworden?

2. Wie viele Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennungen nach § 25 Absatz 1 und 2
des Aufenthaltsgesetzes sind im Jahr 2005 rechtskräftig geworden?

a) Wie viele dieser Anerkennungen hat das BAMF bis zum 31. Dezember
2008 gemäß § 73 des Asylverfahrensgesetzes widerrufen (bitte nach den
Jahren 2005 bis 2008 und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

b) In wie vielen Fällen ist der Widerruf rechtskräftig geworden?

Berlin, den 6. Februar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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