BT-Drucksache 16/11808

Zur Umsetzung des G8-Afrika-Aktionsplanes, beschlossen auf dem G8-Gipfel in Kananaskis, Kanada, Juni 2002

Vom 28. Januar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11808
16. Wahlperiode 28. 01. 2009

Große Anfrage
der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
Alexander Bonde, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried
Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder
Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zur Umsetzung des G8-Afrika-Aktionsplanes, beschlossen auf dem G8-Gipfel in
Kananaskis, Kanada, Juni 2002

Die G8-Staaten haben auf dem G8-Gipfel im Juni 2002 den Afrika-Aktionsplan
verabschiedet. Damit sollten die Reformvorhaben der afrikanischen Staaten im
Rahmen der Neuen Partnerschaft für Afrikas Entwicklung (NEPAD) unterstützt
werden. Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2004 den gegenseitigen Willen der
G8 und der afrikanischen Staaten zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit be-
grüßt, seine Bereitschaft erklärt, die Eigenanstrengungen der afrikanischen Re-
formstaaten nach Kräften zu unterstützen sowie die Bundesregierung darin zu
unterstützen, dass die Verpflichtungen des G8-Afrika-Aktionsplanes eingehal-
ten werden.

Mehr als sechs Jahre sind seit der Verabschiedung des G8-Afrika-Aktionsplanes
und mehr als vier Jahre seit dieser Beschlussfassung des Deutschen Bundestages
vergangen und es ist Zeit, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag
Rechenschaft darüber ablegt, welche Schritte sie unternommen hat, um die Ver-
pflichtungen des G8-Afrika-Aktionsplanes einzuhalten und Afrika auf dem Weg
zur Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu unterstützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Förderung von Frieden und Freiheit

1. In welcher Weise hat die Bundesregierung afrikanische Bemühungen zur
Beilegung der wichtigsten bewaffneten Konflikte unterstützt?

a) Welche Unterstützung gab die Bundesregierung für die Bemühungen um
Frieden in der Demokratischen Republik Kongo und im Sudan und für die
Konsolidierung des Friedens in Angola und Sierra Leone?

b) Welche Unterstützung gab die Bundesregierung bei Abrüstungs-, Demo-
bilisierungs- und Reintegrationsprogrammen?
c) Mit welchen Maßnahmen förderte die Bundesregierung die Entwicklung
nach beendigtem Konflikt in der Region der Großen Seen?

d) Welche konkrete Hilfe leistete die Bundesregierung, um Vorschläge des
VN-Generalsekretärs und anderer einflussreicher Partner zur Einrichtung
von Kontaktgruppen und ähnlichen Mechanismen, die mit den afrika-
nischen Ländern bei der Lösung spezifisch afrikanischer Konflikte zu-
sammenarbeiten, umzusetzen?

Drucksache 16/11808 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. In welcher Weise und in welchem Umfang stellt die Bundesregierung techni-
sche und finanzielle Hilfe bereit, damit die afrikanischen Länder und regio-
nalen und subregionalen Organisationen bis 2010 in die Lage versetzt wer-
den, sich wirksamer für die Verhütung und Lösung gewaltsamer Konflikte
auf dem Kontinent einzusetzen und Frieden unterstützende Operation gemäß
der Charta der Vereinten Nationen durchzuführen?

3. In welcher Form hat die Bundesregierung mit afrikanischen Partnern zusam-
mengearbeitet, um einen gemeinsamen G8-Afrikaplan für die Entwicklung
afrikanischer Fähigkeiten zur Durchführung friedensunterstützender Opera-
tionen – auch auf regionaler Ebene – auszuarbeiten?

a) In welchem Stadium befindet sich die Umsetzung dieses Plans?

b) In welcher Form und in welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung
die Schulung afrikanischer Friedenskräfte für die militärischen und zivilen
Aspekte der Konfliktverhütung und Friedensförderung?

c) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen zur besseren
Koordinierung der jeweiligen Ausbildungsinitiativen der G8-Staaten für
friedenserhaltende Maßnahmen?

4. Durch welche Maßnahmen und in welchem Umfang hat die Bundesregierung
Bemühungen der afrikanischen Länder und der Vereinten Nationen für eine
bessere Regulierung der Aktivitäten von Waffenhändlern und -schiebern und
zur Unterbindung illegaler Waffenlieferungen nach und in Afrika unterstützt?

a) In welcher Weise hat die Bundesregierung mitgewirkt bei der Erarbeitung
und Verabschiedung gemeinsamer Richtlinien zur Verhinderung von ille-
galen Waffenlieferungen nach Afrika?

b) Und durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung entsprechende
regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit unterstützt?

5. Wie, wo und in welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung afrikani-
sche Bemühungen um die Eliminierung und Entfernung von Antipersonen-
minen?

6. Wie arbeitet die Bundesregierung mit den afrikanischen Regierungen, der
Zivilgesellschaft und anderen Akteuren bei der Auseinandersetzung mit der
Frage, welche Verbindungen zwischen bewaffneten Konflikten und der Aus-
beutung natürlicher Ressourcen bestehen, zusammen?

a) In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung Initiativen der VN und
anderer Organisationen zur Überwachung und Eindämmung der illegalen
Ausbeutung und internationalen Weitergabe von natürlichen Ressourcen
aus Afrika, die bewaffneten Konflikten Vorschub leisten, darunter Boden-
schätze, Öl, Holz und Wasser?

b) In welcher Weise fördert die Bundesregierung die Annahme freiwilliger
Grundsätze der sozialen unternehmerischen Verantwortung durch diejeni-
gen, die an der Erschließung der natürlichen Ressourcen Afrikas beteiligt
sind?

c) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um auf größere
Rechenschaftspflicht und Transparenz im Hinblick auf diejenigen hin-
zuwirken, die am Import bzw. Export der afrikanischen natürlichen Res-
sourcen aus Konfliktgebieten beteiligt sind?

d) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die regionale
Bewirtschaftung von grenzüberschreitenden natürlichen Ressourcen zu
fördern?

e) Wie und mit welchen Mitteln, inklusive Finanzmittel, unterstützt die Bun-
desregierung die Kongobecken-Wald-Initiative?
f) Welche grenzüberschreitenden Flussgebietskommissionen unterstützt die
Bundesregierung, und in welcher Form?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/11808

7. Inwiefern hat die Bundesregierung wirksame Frieden schaffende Unterstüt-
zung für Gesellschaften, die einen bewaffneten Konflikt überwunden haben
oder verhüten wollen, bereitgestellt?

a) Welche Versöhnungsbemühungen unter afrikanischer Federführung, die
Initiativen vor oder nach Konflikten einschließen, hat die Bundesregie-
rung wirksam unterstützt?

b) Welche wirksame Koordination und Zusammenarbeit unter den Gebern
und den internationalen Institutionen bei der Unterstützung von Frieden
schaffenden und Konflikt verhütenden Maßnahmen hat die Bundesregie-
rung gefördert?

c) Welche Initiativen zur wirksamen Entwaffnung, Demobilisierung und
Wiedereingliederung früherer Kombattanten hat die Bundesregierung er-
griffen?

d) In welcher Weise wurden hierbei die besonderen Bedürfnisse von Frauen
und Kindern und besonders auch der Kindersoldaten berücksichtigt?

8. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, die der Verbesserung
afrikanischer Fähigkeiten zum Schutz und zur Unterstützung kriegsbetrof-
fener Bevölkerungsgruppen und zur wirksamen Umsetzung von Resolutio-
nen des VN-Sicherheitsrats mit Bezug auf Zivilisten, Frauen und Kinder in
bewaffneten Konflikten in Afrika dienen?

II. Stärkung von Institutionen und staatlichem Handeln

9. Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung die prioritären politi-
schen Gestaltungsaufgaben der NEPAD unterstützt?

a) In welchem Umfang und in welchen Ländern hat die Bundesregierung
Aus- und Fortbildungsprogramme in Bezug auf staatliches Handeln in
Afrika unter Konzentration auf die in der NEPAD genannten Schwer-
punkte: Verbesserung der Verwaltung und des öffentlichen Dienstes,
Stärkung der parlamentarischen Kontrolle, Förderung partizipativer Ent-
scheidungsprozesse und Justizreform, unterstützt?

b) Durch welche Maßnahmen und in welchem Rahmen hat die Bundesre-
gierung afrikanische Bemühungen, die Glaubwürdigkeit und Transpa-
renz der Wahlprozesse und die freie und faire Durchführung von Wahlen
im Einklang mit der Verpflichtung der NEPAD zur Einhaltung und Ach-
tung globaler demokratischer Normen sicherzustellen, gefördert?

c) In welcher Weise und in welchen Ländern hat die Bundesregierung afri-
kanische Bemühungen um eine Einbeziehung von Parlamentariern und
Zivilgesellschaft in alle Aspekte des NEPAD-Prozesses unterstützt?

d) In welcher Weise und in welchen Ländern hat die Bundesregierung die
Reform des Sicherheitssektors durch Beiträge zur Entwicklung eines un-
abhängigen Justizwesens und demokratisch kontrollierter Polizeistruktu-
ren unterstützt?

10. Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung Aus- und Fortbildungs-
programme für verantwortungsvolle Wirtschafts- und Unternehmensfüh-
rung in Afrika unterstützt?

a) Auf welche NEPAD-Schwerpunkte hat die Bundesregierung sich dabei
konzentriert und spielt dabei auch die Umsetzung sinnvoller makroöko-
nomischer Strategien, Stärkung der öffentlichen Haushaltsführung und
Rechenschaft, Schutz der Integrität von Währungs- und Finanzsystemen,
Stärkung von Buchführungs- und Rechnungsprüfungssystemen und Ent-

wicklung eines effektiven Ordnungsrahmens für verantwortungsvolle
Unternehmensführung eine Rolle?

Drucksache 16/11808 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

b) Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung Organisationen wie
die African Capacity Building Foundation und die IWF-Initiative (IWF:
Internationaler Währungsfonds) zur Schaffung Afrikanischer Regional-
zentren für technische Hilfe (AFRITACs) bei der Ausweitung regional
ausgerichteter Programme für technische Zusammenarbeit und von Aus-
und Fortbildungsprogrammen in Afrika unterstützt?

c) Welche Forschungsarbeiten unter afrikanischer Federführung zu Fragen
der wirtschaftspolitischen Gestaltung, z. B. durch die VN-Wirtschafts-
kommission für Afrika (UN-ECA) und andere zuständige afrikanische
Institutionen und Organisationen, hat die Bundesregierung unterstützt,
und wie hoch war dabei die Finanzhilfe?

11. In welcher Weise hat die Bundesregierung den Peer Review unterstützt?

a) In welcher Weise hat die Bundesregierung zur Zusammenarbeit bei Peer
Review-Praktiken, -Modalitäten und -Erfahrungen zwischen der Organi-
sation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
und der UN-ECA einschließlich der Beteiligung der UN-ECA am Peer-
Review-Prozess im Entwicklungshilfeausschuss der OECD (DAC) er-
mutigt, und mit welchem Ergebnis?

b) Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung zum Austausch inhalt-
licher Informationen zwischen Afrika und seinen Partnern über Themen,
die dem Peer Review unterliegen, ermutigt?

c) Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung die Regionalorgani-
sationen bei der Entwicklung von Instrumenten zur Ermöglichung der
Peer-Review-Prozesse unterstützt?

12. In welcher Weise hat die Bundesregierung ihre Aufmerksamkeit und Unter-
stützung für die afrikanischen Bemühungen zur Förderung und zum Schutz
der Menschenrechte seit 2002 verstärkt?

a) Welche Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte von nationalen, re-
gionalen und subregionalen Menschenrechtsinstitutionen in Afrika hat
die Bundesregierung gefördert?

b) In welcher Weise hat die Bundesregierung afrikanische Bemühungen um
die Umsetzung der von den afrikanischen Regierungen eingegangenen
Menschenrechtsverpflichtungen unterstützt?

c) Durch welche Maßnahmen und in welchem Umfang hat die Bundes-
regierung afrikanische Bemühungen zur Förderung der Versöhnung und
zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht für Verletzungen der Men-
schenrechte und des humanitären Rechts unter Einschluss von Völker-
mord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Kriegsverbre-
chen unterstützt?

13. Durch welche Maßnahmen und in welchem Umfang unterstützt die Bundes-
regierung afrikanische Bemühungen um Gleichberechtigung der Ge-
schlechter und Stärkung der Selbstbestimmung der Frau?

a) In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung afrikanische Maßnah-
men zur Erreichung gleichberechtigter Partizipation der afrikanischen
Frauen bei allen Aspekten des NEPAD-Prozesses und bei der Erreichung
der NEPAD-Ziele?

b) Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die Maßnahmen zur
durchgängigen Verankerung von Geschlechterthemen in allen Politiken
und Programmen unterstützt?

14. In welcher Weise und in welchem Umfang hat die Bundesregierung zur Ver-

abschiedung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen gegen Korruption,
Bestechung und Veruntreuung beigetragen

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/11808

a) so z. B. zur Gewährleistung des frühzeitigen Abschlusses eines VN-
Übereinkommens über Korruption und der frühzeitigen Ratifizierung
des VN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte
Kriminalität?

b) so z. B. durch Stärkung und Unterstützung der Umsetzung und Überwa-
chung des OECD-Übereinkommens zur Bekämpfung der Bestechung
sowie Förderung von Antibestechungs- und Antikorruptionsprogram-
men durch die internationalen Finanzinstitutionen (IFI) und die multila-
teralen Entwicklungsbanken?

c) so z. B. durch Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zur
Wiedererlangung von illegal angeeigneten Vermögenswerten?

d) so z. B. durch Unterstützung freiwilliger Initiativen zur Korruptionsbe-
kämpfung wie z. B. der DAC-Leitlinien, der OECD-Leitlinien für multi-
nationale Unternehmen und des Global Compact der Vereinten Nationen?

e) so z. B. durch Unterstützung der Rolle der Parlamentarier bei der Kor-
ruptionsbekämpfung und bei der Förderung guter Regierungsführung?

f) so z. B. durch Hilfe für die afrikanischen Länder bei ihren Bemühungen
um die Bekämpfung der Geldwäsche, einschließlich Unterstützung der
Anstrengungen von Weltbank und IWF zur verbesserten Koordination
der Umsetzung der technischen Hilfe für die Bekämpfung von Geld-
wäsche und Terrorismusfinanzierung in afrikanischen Ländern?

III. Förderung von Handel, Investitionen, Wirtschaftswachstum und nachhal-
tiger Entwicklung

15. Durch welche Maßnahmen und in welchem Umfang hat die Bundesregie-
rung afrikanische Staaten bei der Einwerbung von Investitionen, sowohl aus
Afrika wie auch aus dem Ausland, und bei der Umsetzung von Politiken, die
das Wirtschaftswachstum fördern, unterstützt

a) so z. B. zur Verbesserung des Investitionsklimas einschließlich einer so-
liden Wirtschaftspolitik und zur Verbesserung der Sicherheit von Waren
und Transaktionen, zur Konsolidierung der Eigentumsrechte, zur Moder-
nisierung des Zollwesens, zur Einleitung notwendiger Rechts- und Jus-
tizreformen und zur Verringerung der Investitionsrisiken?

b) so z. B. zur Erleichterung der Finanzierung von Privatinvestitionen
durch den vermehrten Rückgriff auf Entwicklungsfinanzierungsinstitu-
tionen und Exportkredit- sowie Exportversicherungsagenturen und
durch die Stärkung entsprechender Institutionen in Afrika?

c) so z. B. durch Unterstützung afrikanischer Initiativen, die auf die Förde-
rung effizienter und nachhaltiger regionaler Finanzmärkte und einheimi-
scher Spar- und Finanzierungsstrukturen abzielen, unter Einschluss von
Mikrokreditprogrammen – wobei sicherzustellen ist, dass Kreditdienste
und Dienstleistungen für Unternehmen den Bedürfnissen armer Frauen
und Männer gerecht werden?

d) so z. B. durch Stärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Förde-
rung von mehr Privatinvestitionen und höherem Wachstum in Afrika
auch über öffentlich-private Partnerschaften?

e) so z. B. durch Unterstützung der Bemühungen der afrikanischen Regie-
rungen um ein Kreditrating für ihre Staaten und um Zugang zu den pri-
vaten Kapitalmärkten auch auf regionaler Ebene?

16. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung Qualifizierung und Wissens-

transfer für die Entwicklung von Infrastrukturvorhaben unter besonderer
Berücksichtigung regionaler Initiativen gefördert?

Drucksache 16/11808 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

17. Durch welche Schritte hat die Bundesregierung versucht, einen breiteren
Marktzugang für afrikanische Produkte zu gewähren?

a) Aus welchen Gründen ist die Doha-Runde nicht abgeschlossen worden
trotz „Bekräftigung unseres Bekenntnisses zum Abschluss der Verhand-
lungen über weitere Handelsliberalisierungen in der Doha-Runde der
multilateralen Handelsverhandlungen bis spätestens 1. Januar 2005 und
unter voller Berücksichtigung der besonderen Umstände, Bedürfnisse
und Erfordernisse von Entwicklungsländern auch in Afrika“ im Rahmen
des G8-Afrika-Aktionsplanes?

b) Was ist aus dem Versprechen der G8-Staaten geworden, sich für die
„Umsetzung unserer Doha-Verpflichtung zu umfassenden Verhandlun-
gen im Agrarbereich, mit dem Ziel, den Marktzugang substanziell zu
verbessern, alle Formen von Exportsubventionen zu reduzieren mit dem
Ziel, sie auslaufen zu lassen, und die handelsverzerrenden internen Stüt-
zungsmaßnahmen wesentlich zu verringern“, einzusetzen und

c) „auf das Ziel des zoll- und quotenfreien Zugangs für alle Produkte aus
den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) einschließlich der afri-
kanischen LDC und zu diesem Zweck Prüfung einer Vereinfachung der
bestehenden Marktzugangsregelungen und Erleichterung ihrer vollstän-
digeren und wirksameren Nutzung durch jeden von uns“, hinzuarbeiten
und

d) sicherzustellen, „dass die nationalen Produktstandards die afrikanischen
Exporte nicht unnötig einschränken und dass die afrikanischen Länder in
den entsprechenden internationalen Standardisierungssystemen ihre
Rolle voll wahrnehmen können“?

18. In welchem Umfang hat die Bundesregierung die Finanzmittel erhöht und
zur qualitativen Verbesserung der Unterstützung für handelsbezogene tech-
nische Hilfe einschließlich Aus- und Fortbildung in Afrika beigetragen

a) so z. B. durch Förderung der Einrichtung und Ausweitung von Program-
men der handelsbezogenen technischen Hilfe in Afrika?

b) so z. B. durch Förderung der Einrichtung von subregionalen Markt- und
Handelsinformationszentren zur Unterstützung der handelsbezogenen
technischen Hilfe einschließlich Aus- und Fortbildung in Afrika?

c) so z. B. durch Unterstützung von Regionalorganisationen bei ihren Be-
mühungen um die Integration der Handelspolitik in die nationalen Ent-
wicklungspläne ihre Mitgliedsländer?

d) so z. B. durch Maßnahmen zur Verstärkung des afrikanischen Einflusses
auf die Ausrichtung von Programmen der technischen Hilfe der Welt-
handelsorganisation (WTO) und Bereitstellung von technischer Hilfe für
die afrikanischen Länder bei der Umsetzung internationaler Überein-
kommen wie z. B. des WTO-Übereinkommens?

e) so z. B. durch Unterstützung afrikanischer Produzenten bei der Einhal-
tung von Produkt- und Gesundheitsstandards auf den Exportmärkten?

f) so z. B. durch Bereitstellung technischer Hilfe, um die afrikanischen
Länder dabei zu unterstützen, sich bei internationalen Verhandlungen
und Standardisierungssystemen zu engagieren?

19. Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung afrikanische Bemü-
hungen um Fortschritte bei der regionalen wirtschaftlichen Integration und
beim innerafrikanischen Handel unterstützt

a) so z. B. durch Unterstützung der afrikanischen Länder beim Aufbau von
Regionalinstitutionen in Schlüsselbereichen der regionalen Integration,

darunter Infrastruktur, Wasser, Ernährungssicherung und Energie, sowie
nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung der natürlichen Ressourcen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/11808

b) so z. B. durch Förderung eines verbesserten Marktzugangs im WTO-
konformen Rahmen für den Handel mit afrikanischen Freihandelszonen
oder Zollunionen?

c) so z. B. durch Unterstützung der Bemühungen der afrikanischen Länder
um den WTO-konformen Abbau von tarifären und nichttarifären Han-
delshemmnissen innerhalb Afrikas?

d) so z. B. durch Unterstützung der Bemühungen der afrikanischen Länder
um Schritte zu einer Verringerung der Handelshemmnisse für Importe
aus anderen Teilen der Welt?

20. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung zur
Verbesserung der Wirksamkeit der Öffentlichen Entwicklungszusammen-
arbeit (ODA) und Stärkung der ODA-Zusagen für Länder, mit denen eine
vertiefte Partnerschaft besteht, beigetragen?

a) Wie hat die Bundesregierung die wirksame Umsetzung der OECD/DAC-
Empfehlungen zur Lieferaufbindung der Hilfe für die am wenigsten ent-
wickelten Länder sichergestellt?

b) Wie hat die Bundesregierung die OECD-Vereinbarung, mit der sicher-
gestellt werden soll, dass Exportkredithilfen für Länder mit niedrigem
Einkommen nicht für unproduktive Zwecke verwendet werden, wirksam
umgesetzt?

c) Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung Bemühungen im Rahmen
des DAC zur Verringerung der Belastung der Empfängerländer bei der
Verwaltung der Entwicklungshilfe und zur Senkung der Transaktions-
kosten der Entwicklungshilfe unterstützt?

d) Welche Maßnahmen zur Umsetzung der von der Bundesregierung in
Monterrey gegebenen Zusagen einschließlich der Erhöhung des Volu-
mens der ODA und der Effektivität der Hilfe hat sie beschlossen und um-
gesetzt?

e) In welcher Form und mit welchem Ergebnis findet die jährliche Prüfung,
im DAC und in Abstimmung mit allen relevanten Institutionen, über die
Fortschritte, die in Afrika zur Verwirklichung der in der Millenniumser-
klärung der Vereinten Nationen enthaltenen Entwicklungsziele erreicht
worden sind, statt, und wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?

IV. Umsetzung der Entschuldung

21. Haben die G8-Staaten das Ziel erreicht, „Ländern durch die Initiative für
hoch verschuldete arme Länder (HIPC) bei der Armutsbekämpfung zu hel-
fen, indem wir es ihnen ermöglichen, aus dem HIPC-Prozess mit einem
tragbaren Schuldenniveau hervorzugehen“?

a) Für welche Länder Afrikas wurde die Schuldenlast in welcher Höhe ver-
ringert?

b) In welchem Umfang konnten durch die konventionelle Entschuldung,
zusammen mit dem zusätzlichen bilateralen Schuldenerlass, Mittel zu-
gunsten von Bildung, Gesundheit und anderen sozialen und produktiven
Zwecken umgeschichtet werden?

c) In welcher Weise und in welchem Umfang sind die G8-Staaten ihren Ver-
pflichtungen nachgekommen „darauf hinzuwirken, dass die prognosti-
zierten Fehlbeträge im HIPC-Treuhandfonds voll finanziert werden“ und
„einzelfallbezogen denjenigen Ländern, die auf Grund außergewöhnli-
cher externer Schocks einen fundamentalen Wandel ihrer wirtschaftli-

chen Lage erfahren haben, zusätzliche Schuldenerleichterungen, eine so
genannte Aufstockung, zu gewähren“?

Drucksache 16/11808 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

d) Wie haben sich die einzelnen G8-Staaten anteilsmäßig an der Finanzie-
rung dieser Fehlbeträge beteiligt?

e) Mit welchem Ergebnis haben die G8-Staaten eine stärkere Nutzung des
Instruments der Zuschüsse für die ärmsten und schuldenanfälligen Län-
der unterstützt?

V. Verbreiterung des Wissens: Verbesserung und Förderung der Bildung und
Ausbau der digitalen Chancen

22. Durch welche Maßnahmen und in welchem Umfang hat die Bundesregie-
rung afrikanische Länder bei ihren Bemühungen, die Qualität der Bildung
auf allen Ebenen zu verbessern, unterstützt?

a) Wie unterstützt die Bundesregierung afrikanische Staaten, um die Ziele
der Grundbildung für alle und des gleichberechtigten Bildungszugangs
für Mädchen zu erreichen?

b) Welche afrikanischen Länder hat die Bundesregierung unterstützt bei der
Entwicklung und Umsetzung von nationalen Bildungsplänen, in denen
die Dakar-Ziele zur „Bildung für alle“ Niederschlag finden?

c) Welche Initiativen der Lehrerausbildung entsprechend den NEPAD-Pri-
oritäten sowie zur Schaffung von Mechanismen der Rechenschafts-
pflicht und von EFA-Bewertungsprozessen (EFA: Education for All) hat
die Bundesregierung unterstützt?

d) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, damit die IFI
ihre Ausgaben für die Bildung erhöhen?

e) In welcher Weise hat die Bundesregierung die Entwicklung eines nutzer-
zentrierten Internetportals zu „Bildung für alle“ unterstützt?

f) Welche Programme zur Förderung des Schulbesuchs und zur Verbesse-
rung der schulischen Leistungen, wie z. B. Schulspeisungsprogramme,
hat die Bundesregierung unterstützt?

g) Welche Maßnahmen zum Aufbau von örtlichen Lernzentren zur Ent-
wicklung des allgemeinen Bildungsbedürfnisses örtlicher Gemeinschaf-
ten hat die Bundesregierung unterstützt?

23. Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung Bemühungen um die
Sicherung des gleichberechtigten Bildungszugangs für Frauen und Mäd-
chen gefördert?

a) Welche und wie viele Stipendien und andere Formen der Bildungsförde-
rung für Mädchen und Frauen hat die Bundesregierung bereitgestellt?

b) Welche afrikanischen Bemühungen zum Abbau von sozialen, kulturellen
und anderen Schranken für den gleichberechtigten Zugang von Mädchen
und Frauen zu Bildungschancen hat die Bundesregierung in welchem
Umfang unterstützt, so z. B. den Bau von getrennt geschlechtlichen sani-
tären Einrichtungen in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen?

24. Mit welchen afrikanischen Partnern arbeitet die Bundesregierung in wel-
chem Umfang zusammen mit dem Ziel der Steigerung der Hilfe für die afri-
kanischen Forschungs- und Hochschulkapazitäten?

a) Welche Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus von Forschungszen-
tren und der Einrichtung von Modelllehrstühlen (chairs of excellence) in
Afrika auf zentralen Gebieten der NEPAD hat die Bundesregierung er-
griffen?

b) Auf welchen Gebieten und in welchem Umfang gibt es die Förderung
des Austauschs von Gastwissenschaftlern und welche Forschungspart-
nerschaften zwischen Forschungsinstitutionen der G8-/Geber-Staaten

und Afrikas sind seit 2002 angeregt worden?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/11808

25. Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung afrikanische Initiativen
unterstützt bei der Schaffung digitaler Chancen?

a) Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, das „Internatio-
nal eDevelopment Resources Network“ der Arbeitsgruppe „Digitale
Möglichkeiten“ (DOT.Force) zu ermutigen, sich auf Afrika zu konzen-
trieren und andere Initiativen der DOT.Force, die zur Schaffung von
digitalen Chancen beitragen können, zu unterstützen?

b) Bei welchen Partnerländern hat die Bundesregierung sich für eine Ver-
besserung der nationalen, regionalen und internationalen Telekommu-
nikations- und IKT-Regeln und - Politiken (IKT: Informations- und
Kommunikationstechnologie) eingesetzt, um IKT-freundliche Rahmen-
bedingungen herzustellen?

c) Durch welche Initiativen hat die Bundesregierung afrikanische Regie-
rungen ermutigt und unterstützt bei der Entwicklung von öffentlich-pri-
vaten Partnerschaften zur Beschleunigung der Entwicklung der IKT-In-
frastruktur?

d) Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung zur Förderung des
Unternehmergeistes und der Qualifizierung von Afrikanern im IKT-Sek-
tor?

26. Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung welche Länder
Afrikas bei der wirksameren Nutzung von Informations- und Kommunika-
tionstechnologien zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen, sozia-
len und politischen Entwicklung?

a) Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung afrikanische
Initiativen zur bestmöglichen Nutzung der IKT im Bereich Bildung und
Gesundheit?

b) Welche afrikanischen Länder unterstützt die Bundesregierung bei der
Verbesserung des Zugangs zur IKT und ihrer bestmöglichen Nutzung zur
Förderung von Verwaltungsstrukturen, auch im Wege der Unterstützung
der Entwicklung und Umsetzung von nationalen e- Strategien und e- go-
vernance-Initiativen, die auf erhöhte Effizienz, Effektivität, Transparenz
und Rechenschaftspflicht des Staates abzielen?

VI. Verbesserung der Gesundheit und Bekämpfung von HIV/AIDS

27. In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung Afrika beim Kampf
gegen die Folgen von HIV/AIDS durch

a) Programme, die infizierten bzw. von HIV/AIDS betroffenen Müttern und
Kindern, darunter auch AIDS-Waisen, helfen?

b) Stärkung von Schulungseinrichtungen für die Rekrutierung und Ausbil-
dung von Gesundheitspersonal?

c) Erarbeitung, Verabschiedung und Umsetzung von sektorübergreifenden
HIV/AIDS-Programmen im Bereich Prävention, Versorgung und Be-
handlung, die sich an den Bedürfnissen beider Geschlechter orientieren?

d) Stärkung des politischen Engagements auf hoher Ebene zur Bewusst-
seinsbildung und zum Abbau der mit HIV/AIDS verbundenen Stigmati-
sierung?

e) Fördern von Initiativen zur Verbesserung der technischen Kapazitäten
auch zur Überwachung von Krankheiten?

f) Maßnahmen zum Aufbau starker Partnerschaften mit den Arbeitgebern

im Hinblick auf die Bewusstseinsbildung zu HIV/AIDS und auf die Un-
terstützung von Opfern und ihren Familien?

Drucksache 16/11808 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

g) Maßnahmen zur Verzahnung von Ansätzen, die sowohl HIV/AIDS als
auch Tuberkulose aufgreifen?

h) Beiträge zur Förderung der afrikanischen Kapazitäten zur Überwindung
der Herausforderungen, die HIV/AIDS für Frieden und Sicherheit in Af-
rika darstellt?

28. Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung afrikanische
Bemühungen um den Aufbau nachhaltiger Gesundheitssysteme, um wirk-
sam gegen Krankheiten vorgehen zu können?

a) Welche Schritte hat die Bundesregierung gegenüber der pharmazeutischen
Industrie, den betroffenen afrikanischen Ländern und der Zivilgesellschaft
unternommen zur Förderung der Verfügbarkeit einer ausreichenden
Menge lebensrettender erschwinglicher und medizinisch wirksamer
Medikamente?

b) Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung afrikanische
Länder bei der Förderung von wirksameren und preisgünstigeren Ge-
sundheitsmaßnahmen für die schwächsten Gruppen der Gesellschaft, ein-
schließlich der Senkung der Mütter- und Säuglingssterblichkeit und -er-
krankungen?

c) Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung um sicherzustellen,
dass der Globale Fonds gegen Aids, Tuberkulose und Malaria die Effek-
tivität seiner Arbeit weiter erhöht und aus den eigenen Erfahrungen
lernt?

d) Wie unterstützt die Bundesregierung afrikanische Bemühungen zur Ver-
besserung des Zugangs Afrikas zum Globalen Fonds?

e) Welche Hilfe gibt die Bundesregierung zum Ausbau der afrikanischen
Kapazitäten zur Beteiligung an dem Fonds und seiner vorteilhaften Nut-
zung?

f) Welche Hilfe stellt die Bundesregierung bereit zur Förderung der Fähig-
keit des öffentlichen Sektors zur Überwachung der Qualität der von öf-
fentlichen wie auch privaten Anbietern geleisteten Gesundheitsdienste?

g) Auf welche Weise unterstützt und ermutigt die Bundesregierung Partner-
schaften zwischen Krankenhäusern und anderen Gesundheitsorganisa-
tionen der Länder der G8 und Afrikas?

29. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung zur Beschleunigung der Aus-
rottung und Linderung von Polio, Flussblindheit und anderen Krankheiten
bzw. Gesundheitsdefiziten in Afrika?

a) Welchen Anteil an den G8-Mitteln hat die Bundesregierung zur Verfü-
gung gestellt, um Polio bis 2005 auszurotten – so wie es das Ziel der G8-
Staaten war –, und warum wurde dieses Ziel nicht erreicht?

b) Welche öffentlich-privaten Partnerschaften für die Impfung von Kindern
und die Überwindung von Spurenelementemangel in Afrika hat die Bun-
desregierung unterstützt?

30. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung mit welchem Ergebnis ergrif-
fen, um die gesundheitsbezogene Forschung zu in Afrika verbreiteten
Krankheiten mit dem Ziel, die Kluft in der Gesundheitsforschung zu verrin-
gern, unterstützt?

Welche Förderung hat die Bundesregierung zur Ausweitung von Gesund-
heitsforschungsnetzwerken auf afrikanische Gesundheitsthemen zur Ver-
fügung gestellt, mit dem Ziel, mehr Wissenschaftler, die in Afrika forschen,

mit einzubeziehen?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/11808

VII. Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktivität

31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2002 ergriffen, um der
Unterstützung der afrikanischen Landwirtschaft international höhere Priori-
tät einzuräumen, entsprechend den Vorgaben und Prioritäten der NEPAD?

a) In welcher Weise hat die Bundesregierung Reformen der internationalen
Institutionen und Forschungseinrichtungen, die sich mit den vordring-
lichen Erfordernissen der afrikanischen landwirtschaftlichen Entwicklung
befassen, unterstützt, und welche Finanzmittel hat die Bundesregierung
ihnen seit 2002 (pro Jahr) zur Verfügung gestellt?

b) Durch welche Maßnahmen und in welchem Umfang hat die Bundes-
regierung die Anstrengungen zur Stärkung der landwirtschaftlichen For-
schung in Afrika sowie der Forschung zu Themen und Aspekten, die für
Afrika von besonderer Bedeutung sind, gefördert?

c) In welcher Weise arbeitet die Bundesregierung mit den afrikanischen
Ländern bei der Verbesserung der Effektivität und Effizienz der ODA im
Bereich Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Ernährungssiche-
rung zusammen, soweit es kohärente Entwicklungsstrategien gibt, die
sich auch in den Haushaltsprioritäten der Regierungen niederschlagen?

32. Welche Kooperationsprojekte mit den afrikanischen Ländern gibt es zur
Verbesserung nachhaltiger Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit im Rah-
men der Armutsbekämpfung,

a) z. B. zur Unterstützung der Entwicklung und verantwortlichen Nutzung
erprobter neuer Technologien, um die Ernteerträge zu erhöhen und zu-
gleich die Umwelt zu schützen, indem gefährdete Böden, Wasser und
landwirtschaftliche Chemikalien weniger genutzt werden?

b) Wie hoch waren die Beiträge zur Verbesserung des Zugangs der Land-
wirte zu wesentlichen Marktinformationen durch den Einsatz traditionel-
ler und modernster Kommunikationstechnologien unter gleichzeitiger
Nutzung laufender internationaler Kooperationen zur Stärkung der un-
ternehmerischen Fähigkeiten der Landwirte?

c) In welcher Weise hat die Bundesregierung beigetragen zur Ermutigung
von Partnerschaften im Bereich der landwirtschaftlichen und wasserwirt-
schaftlichen Forschung und Beratung mit dem Ziel der Erarbeitung, An-
passung und Einführung geeigneter bedarfsorientierter Technologien,
auch für Landwirte mit geringem Einkommen und wenigen Ressourcen,
um die landwirtschaftliche Produktivität zu erhöhen und die Chancen zur
Vermarktung von Agrar- sowie Fischprodukten und Nahrungsmitteln zu
verbessern?

d) Welche Projekte der Zusammenarbeit mit den afrikanischen Ländern bei
der Förderung von Eigentums- und Ressourcenrechten gibt es?

e) In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die durchgängige Ver-
ankerung von geschlechtsspezifischen Themen in allen landwirtschaft-
lichen und verwandten Politiken im Verbund mit gezielten Maßnahmen,
um die Rechte der Frauen auf gleichberechtigten Zugang zu Technolo-
gie, technischer Hilfe, Landrechten und Krediten zu sichern?

f) Welche Projekte der Zusammenarbeit mit den afrikanischen Ländern
gibt es zur Förderung der Entwicklung der landwirtschaftlichen Infra-
struktur unter Einschluss von Produktion, Transport und Märkten?

g) Welche Projekte der Zusammenarbeit mit den afrikanischen Ländern
gibt es zur Entwicklung solider Agrarpolitiken, die in Armutsbekämp-
fungsstrategien eingebunden sind?

Drucksache 16/11808 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
33. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2002 ergriffen, um auf
eine verbesserte Ernährungssicherung in Afrika hinzuwirken

a) so z. B. durch Zusammenarbeit mit den afrikanischen Ländern bei der
Einbeziehung der Ernährungssicherung in die Bemühungen um Armuts-
bekämpfung und bei der Förderung von politischen und institutionellen
Rahmenbedingungen, die es den Armen ermöglichen, sich auf der
Grundlage von Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung eine bessere
Existenz zu sichern?

b) so z. B. durch Zusammenarbeit mit geeigneten internationalen Organisa-
tionen zur Überwindung von gravierenden Nahrungsmittelengpässen?

c) so z. B. durch Zusammenarbeit mit den afrikanischen Ländern bei der
Ausweitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Vielfalt
der Ernährung durch Spurenelemente und durch die Verbesserung von
Methoden der Nährstoffanreicherung?

d) so z. B. durch Unterstützung der afrikanischen Anstrengungen zur Er-
richtung von Kontrollsystemen für die Sicherheit und Qualität der Le-
bensmittel unter Einschluss der Unterstützung der Länder bei der Erar-
beitung von Gesetzen, Durchsetzungsmechanismen und geeigneten
institutionellen Rahmenbedingungen?

e) so z. B. durch Unterstützung von Bemühungen um eine Verbesserung
und verstärkte Verbreitung von Agrartechnologie?

VIII. Verbesserung der Bewirtschaftung von Wasserressourcen

34. In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung
afrikanische Bemühungen um die Verbesserung der Entwicklung und Be-
wirtschaftung von Wasserressourcen unterstützt

a) so z. B. durch Unterstützung der afrikanischen Bemühungen um die För-
derung einer produktiven und umweltverträglichen Entwicklung der
Wasserressourcen?

b) so z. B. durch Unterstützung von Bemühungen um die Verbesserung der
Abwasserentsorgung und des Zugangs zu Trinkwasser?

c) so z. B. durch Mobilisierung technischer Hilfe zur Förderung und Be-
schleunigung der Vorbereitung von Trinkwasser- und Abwasservorha-
ben in ländlichen wie auch städtischen Gebieten und zur Erhöhung der
Effizienz in diesen Sektoren?

d) so z. B. durch Unterstützung von Reformen im Wassersektor mit dem
Ziel der Dezentralisierung, Kostendeckung und verbesserten Nutzerbe-
teiligung?

IX. „Bevorzugte Partnerschaft“ mit afrikanischen Reformstaaten

35. In welcher Form setzt die Bundesregierung das im G8-Afrika-Aktionsplan
beschlossene Konzept der „bevorzugten Partnerschaft“ mit afrikanischen
Reformstaaten um?

a) Welche Kriterien legt sie für solche „bevorzugten Partnerschaften“ an?

b) Spielen Reformschritte im Rahmen von NEPAD, so z. B. die Durchfüh-
rung des Peer Review, bei der Auswahl von Partnerländern die entschei-
dende Rolle, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 28. Januar 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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