BT-Drucksache 16/11695

Gütesiegel "Nachhaltiges Bauen" und Bauwerkssicherheit

Vom 21. Januar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11695
16. Wahlperiode 21. 01. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Birgit Homburger, Joachim
Günther (Plauen), Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke,
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer,
Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann
Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-
Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Gütesiegel „Nachhaltiges Bauen“ und Bauwerkssicherheit

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang
Tiefensee, hat am 26. Juni 2008 beim Tag der Deutschen Bauindustrie in Berlin
das erste deutsche Gütesiegel für nachhaltiges Bauen vorgestellt. Mit dem Gü-
tesiegel wird ein umfassendes Bewertungssystem eingeführt, das eine Weiter-
entwicklung des „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ darstellen soll. Das System
wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung (BMVBS) und der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen entwi-
ckelt und soll anfänglich nur auf Neubauten von Büro- und Verwaltungsgebäu-
den angewandt werden. Es ist allerdings beabsichtigt, das System zu einem
späteren Zeitpunkt auf Bestandsgebäude sowie andere Gebäude- und Nutzungs-
arten zu übertragen.

Dazu wurde ein Zertifizierungssystem entwickelt, das die drei Dimensionen der
Nachhaltigkeit – Ökologie, Ökonomie und soziokulturelle Aspekte (ergänzt um
funktionale Qualität) – enthält und zusätzlich die technische Qualität, Prozess-
qualität und Standortqualität einführt. Anhand von derzeit 51 und nach Ab-
schluss der Entwicklung 63 Kriterien sollen Gebäude nach diesen sechs – so
genannten – Hauptkriteriengruppen bewertet werden. Die ökonomische, öko-
logische, soziokulturelle sowie technische Qualität werden dabei jeweils mit
22,5 Prozent und die Prozessqualität mit zehn Prozent bewertet. Die Standort-

qualität des Gebäudes bildet ein separates Kriterium, das gesondert bewertet und
ausgewiesen werden soll.

Innerhalb der einzelnen Hauptkriteriengruppen werden Kriteriengruppen gebil-
det, denen wiederum die 51 bzw. 63 Kriterien – vom Treibhausgaspotential über
den Baustellenabfall, die Wertstabilität, den visuellen Komfort, Ausstattungs-
qualität, bis hin zu Rückbaubarkeit und Bauprozessen – zugeordnet werden. Für
jedes Kriterium wird ein Referenzmodell vorgegeben, dass die mindestens und

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maximal zu erreichende Einzelpunktzahl wiedergibt. Über den Erfüllungsgrad
von erreichter zu erreichbarer Punktzahl sowie eines Bedeutungsfaktors werden
die einzelnen Kriterien innerhalb der Kriteriengruppen gewichtet und die Ge-
samtpunktzahl der einzelnen Hauptkriteriengruppen gebildet. Daraus werden
entsprechend der Gewichtung Noten zugeordnet, die dann wiederum zu einer
Gesamtnote führen, die ihre Entsprechung im Gold-, Silber- oder Bronze-Zerti-
fikat finden.

Die Erfüllungsqualität der verschiedenen Kriterien wird dabei über quantifizier-
bare Indikatoren und Messgrößen definiert, die in zugehörigen „Steckbriefen“
genau festgelegt sind.

Die besagten Steckbriefe erreichen dabei eine außerordentliche Detailtiefe. So
wird zum Beispiel bei der Bewertung des Kriteriums „Mikroklima“ (Bedeu-
tungsfaktor für die Gesamtbewertung: 1,96 Prozent) verlangt, im Zuge der Ge-
nehmigungs- und Ausführungsplanung die „Art, Farbe und Textur (Oberflä-
chenbeschaffenheit) sowie durch geeignete Messverfahren erhobene Werte für
Reflexionsvermögen (Albedo), Absorptionsvermögen, Emissionsvermögen und
Transmissionsvermögen der Dach- und Bodenmaterialien zu bewerten und [zu
dokumentieren]. Auch unversiegelte und bepflanzte Flächen müssen nach
Größe und Art der Bepflanzung bzw. sonstiger unversiegelter Flächen anhand
von Plänen und Auflistungen dokumentiert werden. Außerdem müssen auch
hier Messwerte [zu] Reflexionsvermögen (Albedo), Absorptionsvermögen,
Emissionsvermögen vorgelegt werden. Weiterhin müssen Information[en] zur
Umgebung des Gebäudes wie umliegende Gebäudemasse, Straßenbreite und
Höhe der umliegenden Gebäude sowie Ausrichtung des Gebäudes bereitgestellt
werden. Dies sollte durch Fotos und Grundstücks- und Ansichtspläne dokumen-
tiert werden.“ Dabei merkt die für die Erstellung des Steckbriefes zuständige Ar-
beitsgruppe an, dass „[a]ufgrund fehlender wissenschaftlicher Arbeiten es zum
jetzigen Zeitpunkt nicht möglich (ist), eine verlässliche quantitative Bewertung
von Baumaterialien hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Wärmeinsel-Effekte
vorzunehmen. Um eine Datenbasis für die weitere Erarbeitung dieses Steckbrie-
fes zu schaffen, soll zunächst für die Version 1 der Bauherr/Planer dazu angehal-
ten werden, die entsprechenden Daten bereitzustellen“.

Die Bundesarchitektenkammer hat in einer Stellungnahme infrage gestellt, ob es
nicht sinnvoller wäre, statt mit hohem bürokratischen Aufwand ein neues Werk-
zeug zur Nachhaltigkeitsbeurteilung zu schaffen, die bereits vorhandenen
Instrumente des Bau-, Planungs- und Prüfungsverfahren auf intelligente Art zu
verknüpfen und dort, wo tatsächlich noch Bewertungslücken bestehen, diese
entsprechend zu ergänzen. Auch die Verbände der Bau- und Wohnungswirt-
schaft haben in einer gemeinsamen Stellungnahme das von der Bundesregierung
vorgelegte Zertifizierungssystem abgelehnt. Insbesondere wird die Übertragung
auf weitere Gebäudearten im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich
infrage gestellt.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die kritische Bemerkung im vom
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Auftrag gegebe-
nen „Bauwerkssicherheitsbericht“. Darin heißt es unter anderem, dass, „[s]ollte
sich die in den letzten Jahren in den untersuchten Liegenschaften beobachtete
Tendenz zu einer ständigen Mittelkürzung für den Bauunterhalt fortsetzen,
könnte sich dies negativ auf den baulichen Zustand und damit auf die Bauwerks-
sicherheit auswirken“. Dies wirft die Frage auf, ob und inwieweit der Gebäude-
bestand des Bundes in den letzten Jahren vernachlässigt wurde und damit auf
Dauer zusätzliche Kosten, Risiken für die Nutzer und Schäden für die Umwelt
in Kauf genommen wurden.

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Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die ungefähren Kosten für die
Durchführung der Bewertung verschiedener typischer Büro- oder
Verwaltungsgebäude ein?

2. Wie hoch sind die Kosten für vergleichbare Bewertungen im Ausland (z. B.
nach dem LEED- oder BREEAM-Standard (LEED – Leadership in Energy
and Environmental Design/BREEAM – Building Research Establishment’s
Environmental Assessment Method))?

3. Welche zusätzlichen Kosten zur Ermittlung verschiedener Bewertungs-
faktoren, zum Beispiel bisher nicht ermittelter Albedo-Werte für Baumate-
rialien, können im Einzelnen in der Anlaufphase des „Gütesiegels Nachhal-
tiges Bauen“ für den Eigentümer auftreten?

4. Welche zusätzlichen Kosten sind in Planung und Ausführung eines Gebäu-
des für die Bereitstellung der für die Bewertung erforderlichen Angaben
durch die Baubeteiligten zu erwarten?

5. Wie viel hat die Bewertung jener Büro- und Verwaltungsgebäude bis zum
gegenwärtigen Zeitpunkt gekostet, die Anfang dieses Jahres mit dem
„Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ ausgezeichnet werden sollen (bitte unter
Angabe relevanter Gebäudeparameter wie Alter, Lage, Fläche, Baukosten
bzw. Wert der Liegenschaft, (Über)Erfüllung der Energieeinsparverord-
nung (EnEV)-Standards etc.), und in welchen Fällen ist die Bewertung be-
reits abgeschlossen?

6. Welche Bewertung hat das jeweilige Gebäude erhalten, sofern die Bewer-
tung bereits abgeschlossen ist?

7. Welche Bewertung würde nach der gegenwärtigen Zertifizierungsmethode
ein Büro- oder Verwaltungsgebäude erhalten, das nur die gegenwärtigen
bauordnungsrechtlich vorgegebenen Mindestanforderungen nach dem ge-
genwärtigen Rechtsstand erfüllt?

8. Wie bewertet die Bundesregierung Befürchtungen, dass eine Benotung
schlechter als 3,5 suggeriere, dass das Gebäude nicht den anerkannten Re-
geln der Technik entspreche und daher verschiedene Rechtsfolgen, unter
anderem die Nichtanerkennung der Werkvertragsleistung, die Kürzung von
Rechnungen und eine Abwertung der Immobilie, zur Folge haben könne?

9. Wie bewertet die Bundesregierung Befürchtungen, dass mit der Benotung
von 2,5 und besser der im Bauwesen gültige Maßstab der anerkannten Re-
geln der Technik verlassen wird und damit Rechtsunsicherheit bezüglich
der Erfüllungspflichten der Baubeteiligten geschaffen wird?

10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Baukosten für ein gut (Silber)
oder sehr gut (Gold) benotetes Gebäude je Quadratmeter im Vergleich zu
einem durchschnittlich bewerteten und einem nach den anerkannten Regeln
der Technik errichteten Gebäude (in tatsächlichen Kosten und/oder im Ver-
hältnis)?

11. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass die Schaffung der um-
fangreichen Steckbriefe für ein „Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ überflüs-
sig sei, da das Schutzziel „Nachhaltigkeit“ weitestgehend im deutschen
öffentlichen Baurecht verankert sei (planungsrechtliche Bestimmungen zu
Flächenverbrauch und Bodennutzung, Naturschutz, Bauordnungsrecht,
Energieeinsparverordnung etc.)?

12. Falls die Bundesregierung diese Kritik nicht für gerechtfertigt hält, wo ge-
nau sieht die Bundesregierung im deutschen Baurecht das Schutzziel

„Nachhaltigkeit“ nicht hinreichend ausgefüllt?

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13. Welche Bewertung würden nach der gegenwärtigen Zertifizierungsmethode
Gebäude nach der EnEV 2002, EnEV 2004, EnEV 2007 und EnEV 2009 in
den Kriterien Treibhauspotenzial, Primärenergiebedarf nicht erneuerbar,
Primärenergiebedarf erneuerbar sowie Thermischer Komfort Sommer/Win-
ter jeweils (in etwa) erhalten?

14. Wie viele Nachweise muss ein Eigentümer/Bauherr zum gegenwärtigen
Zeitpunkt mindestens/höchstens erbringen, um nach den bisher vorliegen-
den Steckbriefen eine „Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ zu erhalten?

15. Um welche Nachweise handelt es sich im Einzelnen, und welche von diesen
sind zwingend notwendig, um nach den bisher vorliegenden Steckbriefen
ein „Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ zu erhalten?

16. Wie begründet die Bundesregierung, dass für die Bewertung konkrete Maß-
nahmen, wie die Nutzung verwendeter Materialien oder Geräte, und nicht
nur die tatsächlich messbaren Ergebnisse (z. B. der tatsächliche Energie-
verbrauch und CO2-Ausstoß) herangezogen werden?

17. Sollte tatsächlich das Risiko von Rechtsfolgen bestehen, wer haftet in der
Folge für den Werteverfall?

18. Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung das „Gütesiegel Nachhaltiges
Bauen“ auch für Wohngebäude einzuführen?

19. Ist es richtig, dass die Bundesregierung als Zertifikatsgeber fungiert und die
Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen als einzige Institution mit der
organisatorischen Durchführung der Zertifizierung von Gebäuden sowie
mit der Bestellung der für die Zertifizierung zugelassenen – so genannten –
Auditoren betraut ist?

Wenn ja, wurde diese Dienstleistung entsprechend den geltenden Vergabe-
richtlinien vergeben?

20. Ist vorgesehen, dass auch andere Institutionen das „Gütesiegel Nachhaltiges
Bauen“ vergeben dürfen, und wenn ja, welche?

21. Ist es richtig, dass zur Unterstützung der Entwicklung des Zertifizierungs-
systems eine freihändige Vergabe von Forschungsgeldern vorgenommen
wurde?

Wenn ja, in welchem Umfang und wofür (Aufstellung nach Kosten, Gegen-
stand und Auftragnehmer der einzelnen Forschungsvorhaben)?

22. Wie viele Büro- und Verwaltungsgebäude mit welcher Nutzungsfläche wur-
den im Auftrag des Bundes seit dem Jahr 2000 errichtet bzw. befinden sich
für die Jahre 2009, 2010 und 2011 in Planung oder im Bau?

23. Wie viele Büro- und Verwaltungsgebäude, Wohngebäude, sowie Hallen,
Garagen u. a. Wirtschafts- und Lagergebäude befinden sich derzeit im
Besitz des Bundes, die vor dem Jahr 1900, zwischen den Jahren 1900 und
1930, den Jahren 1930 und 1945, den Jahren 1945 bis 1980 und den Jahren
1980 bis 2005 errichtet wurden (bitte jeweils unter Angabe der gesamten
Nutzungsfläche der verschiedenen Gebäudetypen und gesonderter Auswei-
sung von Gebäuden der Bundeswehr), und wie hat sich dieser Bestand seit
dem Jahr 2000 entwickelt?

24. Wie viele dieser Gebäude werden derzeit nicht genutzt (mit Angabe der
gesamten Nutzungsfläche der verschiedenen Gebäudetypen und gesonder-
ter Ausweisung von Gebäuden der Bundeswehr), und in wie vielen Fällen
ist die weitere Verwendung der Gebäude noch nicht geklärt (mit Angabe der
gesamten Nutzungsfläche der verschiedenen Gebäudetypen und gesonder-

ter Ausweisung von Gebäuden der Bundeswehr)?

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25. Wie haben sich die Ausgaben des Bundes für den Unterhalt der im Besitz
des Bundes befindlichen Gebäude seit dem Jahr 2000 entwickelt, und wie
hoch waren insbesondere jeweils die Ausgaben für nicht in Nutzung befind-
liche Gebäude (jeweils nach verschiedenen Gebäudetypen mit gesonderter
Ausweisung für Gebäude der Bundeswehr)?

26. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den aktuellen Investitionsbedarf, um
den Gebäudebestand des Bundes zu modernisieren (unter gesonderter Aus-
weisung des Investitionsbedarfs für energetische Sanierungen)?

27. Welche Maßnahmen wurden nach der Vorlage des Bauwerkssicherheitsbe-
richtes des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ge-
troffen oder befinden sich in Vorbereitung oder Umsetzung, um die Sicher-
heit der im Besitz des Bundes befindlichen Gebäude dauerhaft zu erhöhen?

28. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlung der Gutachter zur
Schaffung eines Datenbanksystems und eines Leitfadens zur systemati-
schen Archivierung der wesentlichen statisch-konstruktiven von Gebäuden
des Bundes umzusetzen?

29. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlung der Gutachter für eine
nach bestimmten Intervallen gestaffelte Begehung bzw. stichprobenartige
handnahe Untersuchungen an Gebäuden umzusetzen?

30. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der Gutachter, dass, „[s]ollte
sich die in den letzten Jahren in den untersuchten Liegenschaften beobach-
tete Tendenz zu einer ständigen Mittelkürzung für den Bauunterhalt fortset-
zen, sich dies negativ auf den baulichen Zustand und damit auf die Bau-
werkssicherheit auswirken (könnte)“?

31. Wie haben sich konkret der Gebäudebestand, die Gebäudenutzung und die
Ausgaben des Bundes für den Unterhalt für die in dem genannten Bericht
untersuchten Liegenschaften seit dem Jahr 2000 entwickelt?

32. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der Gutachter, dass die Repa-
ratur von Schäden an genutzten Gebäuden, deren zukünftige Verwendung
noch nicht geklärt ist, häufig verschleppt wird und infolgedessen zum Teil
erhebliche Folgeschäden entstehen?

Berlin, den 20. Januar 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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