BT-Drucksache 16/11672

Die Alterssicherung der Selbständigen verbessern

Vom 21. Januar 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11672
16. Wahlperiode 21. 01. 2009

Antrag
der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks,
Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke,
Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit
Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin,
Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Erwin Lotter, Horst Meierhofer, Patrick
Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann
Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Die Alterssicherung der Selbstständigen verbessern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Altersabsicherung der Selbstständigen ist gegenwärtig nicht ausreichend
geregelt. Die Zahl der selbstständig Erwerbstätigen hat in den letzten Jahren be-
ständig zugenommen; von 4,2 Millionen im Jahr 2004 auf 4,5 Millionen im
Jahr 2008. Für diesen Boom sind nicht die klassischen Freiberufler wie An-
wälte und Ärzte oder traditionell selbstständig arbeitende Berufe wie Hebam-
men verantwortlich, sondern die zahlreichen Existenzgründungen im Dienst-
leistungssektor.

Dabei stieg die Zahl der so genannten Solo-Selbstständigen (Ein-Mann-Unter-
nehmen) innerhalb von sieben Jahren um rund eine halbe Million auf über
2,3 Millionen. Darunter sind die unterschiedlichsten Berufe vertreten – z. B.
Handwerker, Künstler, Journalisten, Ärzte, Taxifahrer, Landwirte, freiberuf-
liche Lehrer. Die Solo-Selbstständigen stellen damit Ende 2008 bereits mehr als
die Hälfte der 4,5 Millionen Selbstständigen in Deutschland. Die Spanne der
Einkommen unter den Solo-Selbstständigen ist dabei breit. 37 Prozent der
Solo-Selbstständigen verfügen laut Gutachten des Sozialbeirats 2007 über ein

monatliches Einkommen von weniger als 1 100 Euro.

Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, dass auch die Selbstständigen eine
soweit ausreichende Altersvorsorge betreiben, dass sie im Alter nicht auf die
Grundsicherung angewiesen sind. Allerdings bestehen heute Regelungen, die
die Selbstständigen beim Aufbau einer ausreichenden Altersvorsorge behin-
dern. Eine umfassende Reform des Rechts der Altersabsicherung der Selbst-

Drucksache 16/11672 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
ständigen muss daher die bestehenden Nachteile für eine ausreichende Ab-
sicherung der Selbstständigen beseitigen und die Selbstständigen zugleich zu
einer ausreichenden Altersabsicherung verpflichten. Dabei sollen sie im Rah-
men einer Pflicht zur Versicherung ein weitgehendes Gestaltungs- und Wahl-
recht über ihre Form der Altersvorsorge haben.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die Altersabsicherung der Selbstständigen zu verbessern, indem

1. Selbstständigen freigestellt wird, ob sie ihre Alterssicherung durch eine pri-
vate Versicherung, eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder Kombina-
tion aus beiden aufbauen möchten;

2. die Pflichtversicherung der selbstständigen Handwerker in der gesetzlichen
Rentenversicherung nach § 6 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VI) und der Hebammen und Entbindungspfleger nach § 2 SGB VI
aufgehoben wird;

3. andere existierende Formen der Alterssicherung von Selbstständigen unver-
ändert fortbestehen können, insbesondere berufsständische Versorgungs-
werke;

4. den Selbstständigen der Zugang zur Riester-Förderung eröffnet wird;

5. der Schutz von Selbstständigen gegen Erwerbsminderung verbessert wird,
indem bei der Riester- und der Basisrente eine volle Wahlmöglichkeit zwi-
schen dem Schutz vor Erwerbsminderung und für Lebensstandardsicherung
eingeführt wird;

6. die Benachteiligungen der Selbstständigen gegenüber Arbeitnehmern beim
Pfändungsschutz der Altersvorsorge in § 850 ff. der Zivilprozessordnung
beseitigt wird und für Selbstständige die gleichen Pfändungsschutzregeln wie
für Arbeitnehmer bei privater Altersvorsorge eingeführt werden;

7. Selbstständigen die Möglichkeit eröffnet wird, die steuerliche Absetzbarkeit
der geförderten Altersvorsorge wie einen Verlustvortrag in Folgejahren gel-
tend zu machen;

8. nach Ablauf von fünf Jahren überprüft wird, welche Verbreitung die Alters-
sicherung bei Selbstständigen findet und gegebenenfalls weitere Schritte zur
Verbreitung privater Altersvorsorge bei Selbstständigen eingeleitet werden.

Berlin, den 21. Januar 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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