BT-Drucksache 16/11481

Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale

Vom 17. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11481
16. Wahlperiode 17. 12. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Hans-Michael Goldmann, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van
Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam
Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter
Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut
Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Dr. Erwin Lotter,
Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-
Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper,
Gisela Piltz, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph
Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur Entfernungspauschale

Das Bundesverfassungsgericht hat die seit dem 1. Januar 2007 geltende Rege-
lung der Entfernungspauschale für verfassungswidrig erklärt. Bis zum Jahr 2006
konnten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Kosten als Werbungs-
kosten (§ 9 des Einkommensteuergesetzes) oder als Betriebsausgaben (§ 4 des
Einkommensteuergesetzes) bei den einkommensteuerpflichtigen Einkünften ab-
gezogen werden. Ab Januar 2007 konnten Aufwendungen für diese Wege erst
ab dem 21. Entfernungskilometer wie Werbungskosten berücksichtigt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, rückwirkend
auf den 1. Januar 2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der
Rechtslage zu beseitigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 9. Dezember 2008?
2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil?

3. Welche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte erwartet die Bundes-
regierung?

4. Plant die Bundesregierung aufgrund des Urteils an anderer Stelle Mehrein-
nahmen oder Einsparungen?

Drucksache 16/11481 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um auf eine mög-
lichst schnelle Auszahlung der zu viel erhobenen Steuern hinzuwirken?

6. Welche Steuerzahler profitieren in welcher Höhe von dem Urteil?

7. Trifft es zu, dass die Bundesregierung in dem Urteil einen „Impuls auch für
mehr Konsummöglichkeiten“ sieht und es als „die richtige Antwort auf die
augenblickliche, schwierige wirtschaftliche Situation“ sieht?

8. Wenn ja, warum hat die Bundesregierung nicht von sich aus die Initiative
ergriffen, um die Entfernungspauschale in ihrer alten Form wieder einzufüh-
ren?

9. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Mittelschicht steuerlich zu
entlasten, und wie begründet sie ihre Haltung zu dieser Frage?

Berlin, den 17. Dezember 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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