BT-Drucksache 16/11466

Stand der Rehabilitierung der Opfer von SED-Unrecht

Vom 17. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11466
16. Wahlperiode 17. 12. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van
Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael
Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke
Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle
Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning,
Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk
Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner,
Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia
Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

Stand der Rehabilitierung der Opfer von SED-Unrecht

Das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Op-
fer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR trat am 29. August 2007 in
Kraft. Das gibt Anlass zu einer Bestandsaufnahme hinsichtlich der durch das Gesetz
eingeführten Besonderen Zuwendung, der so genannten Opferrente, für politische
Häftlinge des SED-Regimes sowie hinsichtlich der Situation weiterer Opfergruppen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Liegen der Bundesregierung zwischenzeitlich Statistiken zur Besonderen Zu-
wendung für Haftopfer nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
(StrRehaG) vor?

2. Wenn nein, wann ist hiermit zu rechnen, und welche Vereinbarungen wurden
diesbezüglich mit den Ländern, denen die Durchführung des Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetzes obliegt, getroffen?

3. Wenn ja, wie viele Anträge auf Gewährung der Besonderen Zuwendung nach
§ 17a StrRehaG wurden – aufgeschlüsselt nach Ländern – bislang gestellt, wie

viele hiervon wurden abgelehnt, und wie viele noch nicht entschieden?

4. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den einzelnen Ländern?

5. In wie vielen Fällen kam es zu einer Anrechnung des zu berücksichtigenden Ein-
kommens?

6. In wie vielen Fällen erfolgte eine Ablehnung des Antrages wegen Nichterrei-
chens der Mindesthaftzeit von sechs Monaten?

Drucksache 16/11466 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Sieht die Bundesregierung insoweit gesetzgeberischen Handlungsbedarf, z. B.
für Härtefallregelungen bei Verfehlen der Mindesthaftzeit nur um wenige Tage,
und wie begründet sie ihre diesbezügliche Ansicht?

8. Ist die Bundesregierung bereit, in Anbetracht des 20-jährigen Jubiläums des
Mauerfalls im Jahr 2009 die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt der
Opferpensionen noch einmal kritisch zu überprüfen, und wenn ja, in welche
Richtung, bzw. wenn nein, warum nicht?

9. Wie will die Bundesregierung die rehabilitierungsrechtliche Situation von Ver-
folgten, die eine Haft von weniger als sechs Monaten erlitten haben, verbes-
sern?

10. Wie will die Bundesregierung die rehabilitierungsrechtliche Situation von Be-
troffenen, die infolge der Freiheitsentziehung eine gesundheitliche Schädigung
erlitten haben, verbessern?

11. Wie stellt sich die rehabilitierungsrechtliche Situation von politisch Verfolgten,
die vor allem in den 1970er und 1980er Jahren Widerstand geleistet haben und
den so genannten Zersetzungsmaßnahmen der Stasi zum Opfer fielen, dar?

12. Was will die Bundesregierung zur Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen
Situation der Opfer von so genannten Zersetzungsmaßnahmen tun?

13. Wie stellt sich die rehabilitierungsrechtliche Situation von politisch verfolgten
Schülern dar?

14. Was will die Bundesregierung tun, um deren rehabilitierungsrechtliche Situa-
tion zu verbessern?

15. Hat die Bundesregierung das System der Rehabilitierung und Entschädigung
von SED-Unrecht seit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Verbesserung
rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in
der DDR am 29. August 2007 überprüft, wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
wann, in welcher Weise und mit welchen Ergebnissen?

16. Hat die Überprüfung zur Feststellung von Regelungslücken geführt, ergibt sich
hieraus Handlungsbedarf, und wenn ja, mit welchen Mitteln will die Bundes-
regierung tätig werden?

17. Wie hat sich die Zahl der direkt an die Bundesregierung gerichteten Eingaben
in rehabilitierungsrechtlichen Angelegenheiten seit Inkrafttreten des Dritten
Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer
der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR entwickelt?

18. Ist die Bundesregierung unter Würdigung aller Umstände der Auffassung, dass
das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für
Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR den Rechtsfrieden in
diesem Bereich befördert hat, und seinem Ziel, Menschen, die sich in der DDR
für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat eingesetzt haben, zu würdigen, ge-
recht wird?

19. Ist die Bundesregierung unverändert der Auffassung, dass mit der geltenden
Rechtslage alle erheblichen Sachverhalte von in der DDR bzw. in der sowje-
tischen Besatzungszone begangenem Unrecht angemessen zu erfassen sind?

Berlin, den 17. Dezember 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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