BT-Drucksache 16/11081

Anzeige der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung in der rechtsextremen deutsch-russischen Zeitschrift "Ost-West-Panorama" (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/10818)

Vom 25. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11081
16. Wahlperiode 25. 11. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Monika Lazar, Volker Beck (Köln), Jerzy
Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anzeige der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung in der
rechtsextremen deutsch-russischen Zeitschrift „Ost-West-Panorama“
(Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/10818)

Im Hinblick auf den Abdruck von zwei Anzeigen der Integrationsbeauftragten
der Bundesregierung, Dr. Maria Böhmer, in der rechtsextremen deutsch-russi-
schen Zeitschrift „Ost-West-Panorama“ erklärt die Integrationsbeauftragte der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass sie sich vor der eigentlichen Anzeigen-
schaltung – im Rahmen eines sog. Schaltplans – vorab „insbesondere [auch] zu
den Inhalten“ dieser Zeitschrift informiert habe (Bundestagsdrucksache 16/
10818; Antwort zu Frage 4).

Verantwortung möchte Dr. Maria Böhmer in ihrer Antwort zu Frage 6 jedoch
allein zu dem Inhalt ihrer Anzeige übernehmen – nicht aber dafür, in welchem
Kontext diese veröffentlicht wurde. Ähnlich hatte auch Heinrich Neugebauer,
CDU-Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Vertriebenen
in NRW, versucht, sich aus der Verantwortung zu stehlen: Sein Artikel – so
Neugebauer gegenüber der „Frankfurter Rundschau“ – sei „nicht zu beanstan-
den. Dass daneben NPDler schreiben, ist doch nicht meine Schuld’“ (zitiert
nach: Frankfurter Rundschau vom 14. Oktober 2008).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist es zutreffend, dass sich die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung,
Dr. Maria Böhmer, vor der Schaltung ihrer Anzeigen in „Ost-West-Pano-
rama“ – im Rahmen eines sog. Schaltplans – vorab „insbesondere zu den In-
halten“ dieser Zeitschrift informiert hat?

2. Hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hierbei wahrgenom-
men,
● dass in dieser Zeitschrift gehäuft bekannte Rechtsextremisten, wie der

NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt, der NPD-Generalsekretär Peter
Marx, der Vorsitzende der NPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vor-
pommern Udo Pastörs bzw. der Vorsitzende der NPD-Landtagsfraktion in
Sachsen, Holger Apfel, Artikel veröffentlicht haben,
● dass in dieser Zeitschrift auch anderweitig rechtsextremes Gedankengut
verbreitet worden ist (z. B. die Ansicht des damals noch christdemokra-
tischen Chefredakteurs Heinrich Daub, wonach „eine Weltjudenschaft
1933 Deutschland den Heiligen Krieg erklärt habe“)?

Drucksache 16/11081 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wenn ja, wieso hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung dennoch
diese Anzeigenschaltung vorgenommen?

Wenn nein, wie konnte dieser politisch entscheidende Sachverhalt übersehen
werden?

3. Welche Konsequenzen gedenken die Integrationsbeauftragte der Bundes-
regierung bzw. das Bundespresseamt zu ergreifen, um derartige Vorkomm-
nisse in Zukunft auszuschließen?

4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Integrationsbeauftragten, dass
bei einer Anzeige der Bundesregierung in einer Publikation lediglich der
Anzeigentext von ihr zu verantworten sei – nicht aber, in welchem Kontext
diese Anzeige erscheint?

Berlin, den 25. November 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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