BT-Drucksache 16/11073

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/10189, 16/11055, 16/11055- Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009)

Vom 25. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11073
16. Wahlperiode 25. 11. 2008

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms,
Carl-Ludwig Thiele, Patrick Meinhardt, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst
Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim
Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Konrad Schily, Marina
Schuster, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz,
Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle
und der Fraktion der FDP

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/10189, 16/10494, 16/11055 –

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009)

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Entwurf eines Jahresteuergesetzes 2009 ist erneut ein Beleg dafür, dass das
Steuerrecht zu detailliert, zu kompliziert und letztlich für die Bürger unverständ-
lich ist. Einem umfangreichen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der 22 ver-
schiedene Steuergesetze ändert, fügen die Koalitionsfraktionen der CDU, CSU
und SPD kurz vor Abschluss der Beratungen rund 70 Änderungsanträge hinzu.
Ein geordnetes parlamentarisches Verfahren mit ausreichend Beratungszeit war
wieder einmal nicht gewährleistet.

Zwar sind viele Änderungen redaktioneller Art oder dienen der Rechtsbereini-
gung. Andererseits setzt sich der Trend der Bundesregierung fort, Entscheidun-
gen des Bundesfinanzhofs zunächst mit einem Nichtanwendungserlass zu bele-

gen, um anschließend die Verwaltungsmeinung als Gesetzentwurf zu formulie-
ren. Der Deutsche Bundestag hält es für bedenklich, dass die Exekutive auf diese
Weise das Steuerrecht mehr und mehr dominiert. Er ist der Auffassung, dass
dem Grundsatz Gewaltenteilung künftig faktisch wieder mehr Bedeutung beizu-
messen ist.

Drucksache 16/11073 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Es fehlen dringend notwendige Korrekturen der Unternehmensteuerreform, die
die Wirtschaft seit langem anmahnt. Auch der Bundesrat hat die Bitte geäußert,
die Regelungen zum Mantelkauf zielgenauer auszugestalten, um Kollateralschä-
den bei Unternehmenssanierungen zu vermeiden. Statt die Regelung abzumil-
dern und so die Sanierung von Unternehmen durch Übernahme zu erleichtern,
weiten die Koalitionsfraktionen sie noch aus. Das ist angesichts der sich ab-
schwächenden Konjunktur in keiner Weise nachvollziehbar.

Unbefriedigend ist die Neuregelung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeld.
Zwar bleibt die Abzugsfähigkeit entgegen den ursprünglichen Plänen der Koali-
tionsfraktionen erhalten. Eine Abzugsfähigkeit von 50 Prozent wäre zur weiteren
Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft jedoch besser gewesen. Auch in
der geänderten Fassung sind Schulgeldzahlungen an ausschließlich privat finan-
zierte Schulen nicht abzugsfähig. Eine überzeugende Begründung dazu gibt es nicht.
Die lang andauernde Diskussion um die Abschaffung und später die Deckelung der
Abzugsfähigkeit hat sehr zur Verunsicherung der Betroffenen beigetragen.

Zu kritisieren ist ebenso, dass die Neuregelung der steuerlichen Behandlung von
Lebensversicherungsverträgen rückwirkend in Kraft treten soll und damit in der
Vergangenheit liegende Vermögensdispositionen beeinträchtigen kann.

Einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Verbot rückwirkender belasten-
der Gesetzesänderungen enthält die Neuregelung von § 15 Abs. 7 des Außen-
steuergesetzes, die unbegrenzt rückwirkend geltend soll. Bemerkenswert ist in
diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung zur Begründung der ver-
schärfenden Änderungen einen namhaften Steuerwissenschaftler aus dem Zu-
sammenhang heraus zitiert. Dieser sah sich veranlasst, dieses Falschzitat in einer
Stellungnahme gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zu
korrigieren. Er hält die rückwirkende Gesetzesänderung für verfassungswidrig
und eines Rechtsstaates für unwürdig. Dem ist nichts hinzuzufügen.

II. Der Deutsche Bundestag beschließt:

Der Deutsche Bundestag lehnt den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 ab.

Berlin, den 25. November 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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