BT-Drucksache 16/11063

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/9900, 16/9902, 16/10412, 16/10423, 16/10424, 16/10425- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Vom 24. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11063
16. Wahlperiode 24. 11. 2008

Änderungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch,
Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill,
Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert,
Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/9900, 16/9902, 16/10412, 16/10423, 16/10424, 16/10425 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009
(Haushaltsgesetz 2009)

hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Titel 891 01 – Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms zur
energetischen Gebäudesanierung „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ der
KfW Förderbank – im Kapitel 12 25 wird um 500 Mio. Euro auf 670 Mio. Euro
erhöht.

Berlin, den 24. November 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Die staatliche finanzielle Förderung von Investitionen für bauliche Maßnahmen
mindert Investitionshemmnisse und ist Voraussetzung für die wirtschaftliche

Konjunktur. Die gezielte Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäu-
desanierung ist zugleich eine wichtige und effektive energiepolitische Maß-
nahme, die zur Reduzierung des Klimakillers CO2 beiträgt. Die finanzielle
Förderung über Zuschüsse ist am besten geeignet, energetische Sanierungsmaß-
nahmen unbürokratisch, ökologisch effizient und sozial gerecht durchzuführen.

Die stärkere Gewichtung des Programms Zuschüsse für Investitionen im Rah-
men des Programms zur energetischen Gebäudesanierung „CO2-Gebäude-

Drucksache 16/11063 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
sanierungsprogramm“ der KfW Förderbank für Wohnungen wird mit einer kla-
ren Regelung in den Ausführungsvorschriften verbunden, den Zuschussbetrag
am Anfang der Kostenkalkulation aus den mietumlagefähigen Kosten heraus-
zurechnen. Der Wohnungsmieter darf nur durch die vom Eigentümer direkt
aufgewendeten finanziellen Mittel über die Modernisierungsumlage belastet
werden.

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