BT-Drucksache 16/11033

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/9900, 16/9902, 16/10415, 16/10423, 16/10424, 16/10425 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) hier: Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Vom 24. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11033
16. Wahlperiode 24. 11. 2008

Änderungsantrag
der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Roland
Claus, Michael Leutert, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Lutz
Heilmann, Katrin Kunert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann
und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/9900, 16/9902, 16/10415, 16/10423, 16/10424, 16/10425 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009
(Haushaltsgesetz 2009)

hier: Einzelplan 16
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit

Der Bundestag wolle beschließen:

Die Haushaltsansätze für die Förderung erneuerbarer Energien werden wie folgt
erhöht:

Berlin, den 24. November 2008

Kapitel 16 02 Titel 683 21 (Forschungs- und Entwicklungsvorhaben):
Ansatz 2009: 64,366 Mio. Euro Erhöhung:

+ 300 Mio. Euro
Ansatz neu:
364,366 Mio. Euro

Kapitel 16 02 Titel 686 24 (Förderung von Einzelmaßnahmen):
Ansatz 2009: 467,833 Mio. Euro Erhöhung:

+ 600 Mio. Euro
Ansatz neu:
1 067,833 Mio. Euro

Kapitel 16 02 Titel 892 21 (Investitionszuschüsse):
Ansatz 2009: 46 Mio. Euro Erhöhung:

+ 100 Mio. Euro
Ansatz neu:
146 Mio. Euro.
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Drucksache 16/11033 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Begründung

Der Klimabericht der Vereinten Nationen von 2007 belegt, dass der Klima-
wandel schneller voranschreitet als erwartet. Gleichzeitig stagniert der Ausstoß
an Treibhausgasemissionen in Deutschland seit einigen Jahren auf hohem
Niveau. Eine zügige Einleitung der Wende hin zu einer kohlenstoffarmen Ener-
giewirtschaft ist dringend erforderlich. Je später effektive Maßnahmen zum
Klimaschutz ergriffen werden, desto höher sind deren Kosten für die Volkswirt-
schaft. Deshalb bedarf es einer konsequenten Förderung von erneuerbaren
Energien sowie von Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz und Energie-
sparen. Dabei gilt es, insbesondere Defizite in den Bereichen Geothermie und
Solarkraftwerke sowie bei der Realisierung erneuerbarer Kraftwerksverbünde
und Netztechnologien zu beheben.

Die im Titel „Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuerbare Energien“
(Kapitel 16 02 Titel 683 21) vorgesehene Förderung für Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben im Bereich erneuerbarer Energien liegt weiterhin deut-
lich unter den Aufwendungen in den Einzelplänen 09 (Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie) und 30 (Bundesministerium für Bildung und For-
schung) für nichterneuerbare Energieforschung. Aufgrund der Bedeutung von
erneuerbaren Energien für den Klimaschutz, einer verminderten Importabhän-
gigkeit von fossilen Energieträgern und langfristig stabilen Energiepreisen so-
wie aufgrund der industriepolitischen (Export-)Potenziale von Technologien in
diesem Bereich soll der Ansatz um 300 Mio. Euro erhöht werden.

Das durch den Titel „Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuer-
barer Energien“ (Kapitel 16 02 Titel 686 24) geförderte Marktanreizprogramm
ist ein Beleg für die hohe Nachfrage an Solarthermie. Wo sich Maßnahmen un-
mittelbar positiv auf den Klimaschutz auswirken, Investitionen auslösen und
Arbeitsplätze schaffen, muss die Förderung wirksam ausgestaltet werden. Wir
begrüßen daher die vorgenommene Erhöhung, beantragen jedoch eine Auf-
stockung um 600 Mio. Euro, wie sie auch im Erneuerbare-Energien-Wärme-
Gesetz vorgesehen ist. Dies dient dem Klimaschutz, der Förderung zukunfts-
fähiger Wirtschaftszweige, langfristig stabiler Energiepreise und einer Minde-
rung der Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Der Haushaltstitel „Investitionszuschüsse: Erneuerbare Energien“ (Kapitel 16 02
Titel 892 21) soll stark erhöht werden, wobei insbesondere den Bereichen Geo-
thermie und Speichertechnologien mehr Förderung zugute kommen soll.

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