BT-Drucksache 16/11032

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/9900, 16/9902, 16/10406, 16/10423, 16/10424, 16/10425 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Vom 25. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11032
16. Wahlperiode 25. 11. 2008

Änderungsantrag
der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Ulla Jelpke, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland
Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee
Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/9900, 16/9902, 16/10406, 16/10423, 16/10424, 16/10425 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009
(Haushaltsgesetz 2009)

hier: Einzelplan 06
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Der Bundestag wolle beschließen:

Ein Sonderprogramm einzurichten, mit dem die dringendsten personellen und
technischen Erweiterungen im Aufgabenbereich des Bundesbeauftragten für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf angemessenem Niveau ange-
gangen werden können.

Die Mittel im Einzelplan 06, Kapitel 06 07, werden von 4,533 Mio. auf 9,066
Mio. Euro verdoppelt.

Berlin, den 24. November 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Die Datenpannen und -skandale der letzten Zeit haben trotz unterschiedlicher

Ursachen, Strukturen und Probleme zusammen genommen unmissverständlich
darauf verwiesen, dass ein wichtiges praktisches Problem des derzeitigen Daten-
schutzes die ungenügende personelle Ausstattung der Datenschutzeinrichtungen
in Bund und Ländern ist. Unabhängig von der Notwendigkeit das Bundesdaten-
schutzgesetz (BDSG) grundlegend zu reformieren, um in einer modernen Infor-
mations- und Kommunikationsgesellschaft den Schutz der Bürgerinnen und
Bürger im Rahmen der besser zu gewährleisten, müssen die materiellen und

Drucksache 16/11032 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
personellen Voraussetzungen geschaffen werden, um die wachsenden Aufgaben
in den Bereichen Beratung, Kontrolle, Bürgeranfragen und -beratung sowie
Öffentlichkeitsarbeit angemessen bewältigen zu können.

Zu Recht wird im Schwerpunktepapier zum Einzelplan 06 darauf verwiesen,
dass die internationalen Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
und die Informationsfreiheit (BfDI) im Rahmen der EU und der transatlanti-
schen Beziehungen ständig wachsen und den geradezu explodierenden inner-
staatlichen Projekten von ELENA, über elektronischer Gesundheitskarte bis hin
zu biometrischen Ausweisen und Aufsichts- und Kontrollaufgaben aus neuen
Gesetzen wie dem Telekommunikationsgesetz, eGovernment und eCommerce.
Diesen Entwicklungen wird der Etat des BfDI auch nicht ansatzweise gerecht,
der heute nach einem deutlichen Absinken in den Jahren 2005 bis 2007 gerade
110 000 Euro über dem von 2003 liegt, diese Zuwächse in diesem Haushalt zu-
dem im Wesentlichen auf der Umsetzung von Tarif- und Besoldungserhöhungen
beruhen.

Durch die vorgeschlagene Verdopplung soll eine schnelle und deutliche Auswei-
tung der Stellen beim BfDI erreicht werden. Sie soll ihn zudem in die Lage ver-
setzen, die notwendigen konzeptionellen und technischen Grundlagen für die
immer wieder angemahnte, durch die neueren Entwicklungen dramatisch gefor-
derte Modernisierung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit schaffen
zu können. Es geht längst nicht mehr um das „Schließen von Lücken“, es steht
an die Modernisierung des BDSG und des Datenschutzes über akut notwendig
gewordene Maßnahmen hinaus. Dieses – finanzielle – Sonderprogramm ist ein
kleiner erster Schritt, um zukünftig die verfassungsmäßige Aufgabe erfüllen zu
können, das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bür-
ger wiederherzustellen und zu erhalten.

Der Bund würde mit dieser Aufwertung schließlich auch gegenüber den Län-
dern ein Signal setzen über die dort mindestens genauso dringliche Ausweitung
von Etats und Personal im Bereich des Datenschutzes.

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