Vom 24. November 2008
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11031
16. Wahlperiode 24. 11. 2008
Änderungsantrag
der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Martina Bunge, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland
Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja
Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/9900, 16/9902, 16/10406, 16/10423, 16/10424, 16/10425 –
Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009
(Haushaltsgesetz 2009)
hier: Einzelplan 06
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Titelansatz für Kapitel 06 02 Titel 882 13 – Zuwendungen für die Errich-
tung von Sportstätten für den Breitensport in den neuen Ländern und im ehema-
ligen Ostteil Berlins (Sonderförderprogramm „Goldener Plan Ost“) – wird um
18 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro erhöht.
In den Erläuterungen wird Satz 2 wie folgt gefasst:
„Die Vergabe der Mittel erfolgt unter Berücksichtigung sozialer und ökolo-
gischer Kriterien, dem Kriterium der Barrierefreiheit sowie der Gleichstellung
von Frauen und Männern.“
Berlin, den 24. November 2008
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
Begründung
Mit dem Sonderförderprogramm „Goldener Plan Ost“ hat der Bund von 1999
bis 2008 mit insgesamt 69 Mio. Euro den Neubau, die Erweiterung und den Um-
bau von Sportstätten für den Breitensport in den ostdeutschen Ländern und im
Ostteil Berlins unterstützt. Damit konnten rd. 500 Einzelmaßnahmen mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen von über 355 Mio. Euro auf den Weg gebracht
Drucksache 16/11031 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
werden. Der Bund, die Länder und die Kommunen haben damit einen wichtigen
Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse geleistet. Gleichwohl
ist das originäre Ziel, die Angleichung der Sportstätteninfrastruktur in Ost- und
Westdeutschland, nicht erreicht. Für den Anlagenbestand der ostdeutschen Län-
der wird 70 Prozent Sanierungsbedarf festgestellt.