BT-Drucksache 16/11030

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/9900, 16/9902, 16/10406, 16/10423, 16/10424, 16/10425- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009) hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Vom 24. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11030
16. Wahlperiode 24. 11. 2008

Änderungsantrag
der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, Dr. Gesine
Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter,
Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert,
Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion
DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/9900, 16/9902, 16/10406, 16/10423, 16/10424, 16/10425 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009
(Haushaltsgesetz 2009)

hier: Einzelplan 06
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Der Bundestag wolle beschließen:

In Kapitel 06 33 wird der Ansatz für den Titel 684 02 „Durchführung von Inte-
grationskursen nach der Integrationskursverordnung“ auf 207,8 Mio. Euro auf-
gestockt.

Berlin, den 24. November 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Die vorgesehenen Mittel reichen nicht aus, um die Integrationskurse in dem ge-
wünschten Maß qualitativ zu verbessern. Insbesondere die Kostenerstattungs-
pauschale für Kursanbieter ist nach wie vor zu niedrig, um fachkundigen Lehr-

kräften eine angemessene Entlohnung – und damit eine hohe Kursqualität – zu
sichern. Mehrausgaben sind zudem erforderlich, um den Kreis der zugangsbe-
rechtigten Personen zu erweitern, um eine generelle Kostenfreiheit der Integra-
tionskurse zu finanzieren und um den Aufbau und die Struktur der Sprachkurse
weiter den unterschiedlichen Bedürfnissen und dem unterschiedlichen Lern-
tempo der Betroffenen anzupassen. Die – seit langem angemahnte – Änderung
der Integrationskursverordnung Ende 2007 ist insofern lediglich ein erster, un-
zureichender Schritt in die richtige Richtung.

Drucksache 16/11030 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Ausgaben für Sprachkurse und Integrationsförderung sind nicht nur wichtige In-
vestitionen in die Zukunft. Sie stellen durch die Förderung der Kompetenzen
von bereits hier lebenden oder neu einwandernden Migrantinnen, Migranten und
Flüchtlingen auch einen Beitrag zur Beseitigung bestehender Diskriminierun-
gen dar. Es sollten für Integrationskurse zumindest Mittel in der Höhe bereitge-
stellt werden, wie sie im Jahr 2005 ursprünglich für diese Aufgabe vorgesehen
waren, d. h. 207,8 Mio. Euro.

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