BT-Drucksache 16/10943

Ausbau der Kindertagesbetreuung durch ESF-Mittel beim Programm zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung

Vom 12. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10943
16. Wahlperiode 12. 11. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, Jens Ackermann,
Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst
Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund
Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner
Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp,
Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Dr. Erwin Lotter, Markus Löning, Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank
Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Florian
Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Ausbau der Kindertagesbetreuung durch ESF-Mittel beim Programm
zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung

Mit dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Programm zur
betrieblich unterstützten Kinderbetreuung zielt das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) darauf ab, kleine und mittlere Betriebe mit
bis zu 1 000 Beschäftigten für ein Engagement in der Kinderbetreuung zu gewinnen.
Das Unternehmen kann eine eigene Betriebskindertagesstätte gründen; denkbar ist
aber auch eine betrieblich unterstützte Kinderbetreuung etwa durch Zusammenarbeit
mit privaten und privat-gewerblichen Anbietern, mit kommunalen oder auch freien
Trägern.

Zusätzliche Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in neuen
Betreuungseinrichtungen oder neu einzurichtenden Gruppen werden mit einem
Betriebskostenzuschuss von bis zu 6 000 Euro pro Platz und Jahr für maximal zwei
Jahre gefördert. Das Programm startete am 25. Februar 2008 und endet am 31. De-
zember 2011. Seit Inkrafttreten der erweiterten Förderrichtlinie vom 1. September
2008 werden auch Hochschulen vom Anwendungsbereich des Programms umfasst.
Ferner wurden in das Programm nun auch Unternehmen mit Sitz im Inland unabhän-
gig von ihrer Größe einbezogen. Insgesamt stehen für das Programm 50 Mio. Euro
bis Ende 2011 aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Anfragen sind seit Beginn des Jahres hinsichtlich der betrieblich unter-
stützten Kinderbetreuung bei der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung
jeweils seitens der Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des
öffentlichen und privaten Rechts bzw. der Hochschulen auf der einen und öffent-
lichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen freien Trägern auf der anderen
Seite eingegangen?

Drucksache 16/10943 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Wie werden die Interessierten bei der Antragstellung – etwa mit Blick auf ein
Finanzierungskonzept – seitens der Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung
oder anderer Ansprechpartner konkret beraten und unterstützt?

3. Wie viele Anträge wurden seit Beginn der Förderung auf betrieblich unter-
stützte Kinderbetreuung eingereicht (bitte nach öffentlichen, gemeinnützigen
und privat-gewerblichen freien Trägern und Betrieben und nach Unternehmens-
größe differenzieren)?

4. Welches sind die hauptsächlichen Kooperationspartner der Träger (bitte nach
Unternehmen und Unternehmensgröße, Körperschaften, Stiftungen und Anstal-
ten des öffentlichen und privaten Rechts bzw. Hochschulen differenzieren)?

5. In wie vielen Fällen wurden Gelder für die Einrichtungen einer betriebseigenen
Kindertagesstätte beantragt?

6. Wie viele Anträge wurden in welcher Förderhöhe und für welchen Zeitraum
bewilligt, wie viele sind noch in der Bearbeitung, und wie viele wurden aus
welchen Gründen abgelehnt?

7. Welche Größe und Struktur weisen die an der betrieblich unterstützten Kinder-
betreuung beteiligten Betriebe, Stiftungen, Anstalten, Körperschaften bzw.
Hochschulen in der Regel auf?

8. Welchem Marktsegment bzw. Wirtschaftsbranche bzw. Ausrichtung gehören
die beteiligten Unternehmen, Stiftungen, Anstalten, Körperschaften bzw. Hoch-
schulen an?

9. Inwieweit kommt bei dem Programm zur betrieblich unterstützten Kinder-
betreuung das Kostenerstattungsprinzip dergestalt zur Anwendung, dass die
öffentliche Förderung erst nach einer Verwendungsnachweisprüfung ausgezahlt
wird?

10. In wie vielen Fällen wurden bereits Gelder in welcher Höhe ausgezahlt?

11. Wie stellen sich Informationsnachfragen und Beantragung der Gelder bzw. die
Bewilligungen für die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung im Vergleich
zwischen den einzelnen Bundesländern dar?

Falls Unterschiede aufgezeigt werden können, welches sind die Gründe hierfür?

12. In welchen Bundesländern existiert neben dem Bundesprogramm auch eine
Landesförderung für eine betrieblich unterstützte Kinderbetreuung, wie hoch
sind die zur Verfügung gestellten Landesmittel, und für welchen Zeitraum kann
eine Förderung erfolgen?

13. Welche Programme (Bund, Land) sind für die Antragsteller bei der betrieblich
unterstützten Kinderbetreuung in der Regel vorteilhafter, und wie beurteilt die
Bundesregierung den Umstand, dass seitens des Bundes und der Länder für be-
stimmte Zwecke u. U. damit möglicherweise gleichermaßen Förderprogramme
aufgelegt und damit möglicherweise Doppelstrukturen geschaffen werden?

14. In welchem Umfang werden ESF-Mittel generell zwischen Bund und Ländern
aufgeteilt, und welches sind die Gründe hierfür?

15. Was passiert mit den für das Jahr 2008 bereitgestellten Mitteln, die in diesem
Jahr nicht abgerufen werden?

Berlin, den 12. November 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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