BT-Drucksache 16/10942

Gewährleistung der Sicherheit im Luftverkehr

Vom 12. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10942
16. Wahlperiode 12. 11. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gisela Piltz, Jan Mücke, Dr. Max Stadler, Hartfrid Wolff (Rems-
Murr), Christian Ahrendt, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer
Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth),
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim
Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus,
Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk,
Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-
Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Dr. Konrad
Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Florian
Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker
Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Gewährleistung der Sicherheit im Luftverkehr

Anfang Oktober 2008 wurde darüber berichtet, dass die Europäische Kommis-
sion plane, den Einsatz von Personen-Scannern (sog. Nacktscanner) an den
europäischen Flughäfen zu ermöglichen. Diese Scanner durchleuchten die Klei-
dung, so dass ein Bild erstellt wird, auf dem die jeweilige Person nackt zu sehen
ist. Unter anderem meldete die „Süddeutsche Zeitung“ am 24. Oktober 2008,
dass die Bundespolizei die Ganzkörper-Scanner im Labor testen wolle.

Am 1. November 2008 berichtete das Magazin „WirtschaftsWoche“, dass der
EU-Kommissar für Verkehr, Antonio Tajani, plane, bis zum April 2010 die gel-
tenden Beschränkungen für das Mitnehmen von Flüssigkeiten im Handgepäck
aufzuheben. Alle Staaten der Europäischen Union außer der Bundesrepublik
Deutschland unterstützen ihn dabei. Bis zum April 2010 seien Maschinen ent-
wickelt, die technisch in der Lage seien, gefährliche von ungefährlichen Flüssig-
keiten zu unterscheiden. Die Zeitung „DIE WELT“ berichtete am 4. November
2008, dass das Bundeskriminalamt (BKA) bereits entsprechende Maschinen
teste. Diese sollen innerhalb von einer Sekunde mithilfe von Mikrowellen den
Inhalt von Glasflaschen oder Tuben erkennen können.
Bereits im Oktober 2007 hatte die Fraktion der FDP den Antrag „Sicherheits-
regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugreisenden auf den Prüfstand
stellen“ (Bundestagsdrucksache 16/6641) in den Deutschen Bundestag einge-
bracht, in dem sie u. a. die Bundesregierung aufforderte, sich gegenüber der EU-
Kommission dafür einzusetzen, die entsprechende Verordnung aufzuheben, und
Forschungsvorhaben zu unterstützen, die das Ziel haben, Verfahren zum Auf-
spüren von gefährlichen Flüssigkeiten zu entwickeln.

Drucksache 16/10942 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Seit wann bzw. ab welchem Zeitpunkt testet die Bundespolizei welche
Arten von Ganzkörper-Scannern welcher Firmen?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung von Ganzkörper-Scannern,
zum einen sicherheitspolitisch und zum anderen im Hinblick auf den Schutz
der Würde des Menschen?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bereits hinsichtlich der Aus-
wirkungen auf die Gesundheit der gescannten Personen, insbesondere auch
auf ungeborene Kinder?

4. Wie hoch sind die Kosten für die Anschaffung der Scanner und der Durch-
führung der Tests bei der Bundespolizei?

5. Aus welchem konkreten Haushaltstitel werden die Anschaffung der Scan-
ner und die Durchführung der Tests finanziert?

6. Weshalb führt die Bundespolizei Tests mit den genannten Scannern durch,
wenn selbst der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, laut
Presseberichten den Plänen der EU-Kommission skeptisch gegenübersteht?

7. Was ist der genaue Untersuchungsgegenstand der geplanten Tests der Bun-
despolizei?

8. Seit wann und mit welchen Ergebnissen testet das BKA welche Maschinen
zum Aufspüren von gefährlichen Flüssigkeiten?

9. Ab wann sind nach Auffassung der Bundesregierung derartige Maschinen
an den Flughäfen einsatzbereit?

10. Welchen Sicherheitsgewinn hat die bisher geltende Regelung in Bezug auf
Flüssigkeiten im Handgepäck aus Sicht der Bundesregierung erbracht?

11. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung den Plänen des EU-Kommissars
für Verkehr, die derzeit geltenden Beschränkungen in Bezug auf Flüssigkei-
ten im Handgepäck aufzuheben, ablehnend gegenübersteht?

Falls ja, aus welchen Gründen?

12. Werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Regeln über die
Beschränkung von mitgeführten Flüssigkeiten im Flugzeug erst aufge-
hoben, wenn die neuartigen Prüfgeräte zur Identifizierung von Flüssig-
sprengstoffen flächendeckend auf allen Flughäfen der Europäischen Union
vorhanden sind?

Wenn nicht, welche Regelungen wird es geben?

13. Wann werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Regeln über
die Beschränkung von mitgeführten Flüssigkeiten im Flugzeug in den Ver-
einigten Staaten von Amerika abgeändert bzw. aufgehoben?

Welche Gründe werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung von
den USA hierfür vorgebracht?

Berlin, den 12. November 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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