BT-Drucksache 16/10896

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/10389 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand b) zu demGesetzentwurf der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Diether Dehm, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/8449 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VW-Gesetzes

Vom 12. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10896
16. Wahlperiode 12. 11. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/10389 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung
der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter
Haftung in private Hand

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Diether Dehm,
Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/8449 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VW-Gesetzes

A. Problem

Zu den Buchstaben a und b

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23. Oktober 2007
(Rechtssache C-112/05) hat die Bundesrepublik Deutschland gegen europäi-
sches Recht verstoßen, indem sie bestimmte Vorschriften des Gesetzes über die
Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit be-
schränkter Haftung in private Hand vom 21. Juli 1960 (VW-Gesetz) beibehalten
hat. Das Urteil muss in nationales Recht umgesetzt werden.

B. Lösung

Zu Buchstabe a
Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung auf Drucksache 16/10389,
der die ersatzlose Aufhebung der vom EuGH als mit dem europäischen Recht
nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften (§§ 2 und 4 Absatz 1 des VW-Gesetzes
und § 101 Absatz 2 Satz 5 des Aktiengesetzes) vorsieht.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/10389 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

Drucksache 16/10896 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/8449, der zwar ebenfalls die
Aufhebung der vom EuGH beanstandeten Vorschrift des § 2 des VW-Gesetzes
zur Stimmrechtsbeschränkung vorsieht, jedoch eine modifizierte Beibehaltung
der Vorschrift des § 4 Absatz 1 zur Berechtigung des Bundes und des Landes
Niedersachsen zur Entsendung von Aufsichtsratsmitgliedern in den Aufsichtsrat
von VW vorschlägt.

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/8449 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/8449 und Ablehnung des Ge-
setzentwurfs auf Drucksache 16/10389.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10896

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10389 unverändert anzunehmen;

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8449 abzulehnen.

Berlin, den 12. November 2008

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Michael Grosse-Brömer
Berichterstatter

Joachim Stünker
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Finanzausschuss hat die Vorlagen auf Drucksachen
16/10389 und 16/8449 in seiner 105. Sitzung am 12. Novem-
ber 2008 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen, den Ge-
setzentwurf auf Drucksache 16/10389 anzunehmen. Ferner
hat er mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen, den
Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8449 abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlagen auf Drucksachen 16/10389 und 16/8449 in seiner
74. Sitzung am 12. November 2008 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf
auf Drucksache 16/10389 anzunehmen. Die hierzu einge-
brachten Änderungsanträge der Fraktion der FDP auf Aus-

2008 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Gesetzent-
wurf auf Drucksache 16/8449 abzulehnen.

III. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlagen auf Drucksachen
16/10389 und 16/8449 in seiner 117. Sitzung am 12. Novem-
ber 2008 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP beschlossen zu
empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10389 un-
verändert anzunehmen. Ferner hat er mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. be-
schlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/8449 abzulehnen.

Bei der Beratung der Gesetzentwürfe lag den Berichterstat-
tern eine Petition vor.

Berlin, den 12. November 2008

Michael Grosse-Brömer
Berichterstatter

Joachim Stünker
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter
Drucksache 16/10896 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Michael Grosse-Brömer, Joachim Stünker, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/10389 in seiner 183. Sitzung am 16. Oktober 2008
in erster Lesung beraten und dem Rechtsausschuss zur feder-
führenden Beratung sowie dem Finanzausschuss und dem
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur Mitberatung
überwiesen. Den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8449
hat er in seiner 157. Sitzung am 24. April 2008 in erster Le-
sung beraten und dem Rechtsausschuss zur federführenden
Beratung sowie dem Finanzausschuss, dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie und dem Ausschuss für Arbeit
und Soziales zur Mitberatung überwiesen.

schussdrucksachen 16(9)1236 und 16(9)1237 wurden je-
weils mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
abgelehnt.

Ferner hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/8449 abzulehnen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage auf
Drucksache 16/8449 in seiner Sitzung am 12. November

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