BT-Drucksache 16/10894

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD -16/10569- Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/10566- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Vom 12. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10894
16. Wahlperiode 12. 11. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
– Drucksache 16/10569 –

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Jerzy Montag, Volker Beck (Köln),
Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/10566 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

A. Problem

Zu den Buchstaben a und b

§ 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist durch das Gesetz zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 in das
UrhG eingefügt worden. Diese Regelung erklärt es für zulässig, unter bestimm-
ten Voraussetzungen kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie
einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im
Unterricht an Schulen, Hochschulen und weiteren Einrichtungen einem be-
stimmt abgegrenzten Kreis von Personen für Unterrichtszwecke (§ 52a Abs. 1
Nr. 1 UrhG) oder für Forschungszwecke (§ 52a Abs. 1 Nr. 2 UrhG) öffentlich
zugänglich zu machen, d. h. in Intranets einzustellen. Um den Befürchtungen
der wissenschaftlichen Verleger vor unzumutbaren Beeinträchtigungen durch
die neue Regelung Rechnung zu tragen, wurde die Regelung durch § 137k UrhG
zunächst bis zum 31. Dezember 2006 und dann nochmals bis zum 31. Dezember
2008 befristet.

Nach einer ersten Evaluierung über die Auswirkungen der Norm in der Praxis
im Jahre 2006 war eine abschließende Bewertung nicht möglich. Die Befristung
wurde daher um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2008 verlängert und das Bun-
desministerium der Justiz (BMJ) gebeten, eine erneute Evaluierung durchzufüh-
ren. Aus dem zweiten Evaluierungsbericht sind nunmehr die Schlussfolgerun-
gen im Hinblick auf eine Fortgeltung der Norm zu ziehen.

Drucksache 16/10894 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/10569, der eine
erneute Verlängerung der Befristung von § 52 UrhG bis zum 31. Dezember 2012
vorsieht, um eine endgültige Entscheidung über den Fortbestand der Regelung
und eventuelle Modifizierungen zu ermöglichen, da eine abschließende Bewer-
tung der Auswirkungen des § 52a UrhG in der Praxis bisher nicht möglich ist.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/10569 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/10566, der unter Bezugnah-
me auf den zweiten Evaluierungsbericht des BMJ eine Aufhebung der Befris-
tung des § 52a UrhG und Aufhebung des § 137 UrhG vorsieht.

Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/10566 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/10566 und Ablehnung des Ge-
setzentwurfs auf Drucksache 16/10569.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10894

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10569 unverändert anzunehmen.

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10566 abzulehnen.

Berlin, den 12. November 2008

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Dr. Günter Krings
Berichterstatter

Dirk Manzewski
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Drucksache 16/10894 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Dirk Manzewski,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlagen auf Drucksachen
16/10569 und 16/10566 in seiner 183. Sitzung am 16. Okto-
ber 2008 beraten und an den Rechtsausschuss zur federfüh-
renden Beratung und an den Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie, den Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung sowie an den Ausschuss für Kul-
tur und Medien zur Mitberatung überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlagen in seiner 74. Sitzung am 12. November 2008 bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetz-
entwurfs auf Drucksache 16/10569 empfohlen. Der hierzu
eingebrachte Änderungsantrag der Fraktion der FDP wurde
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD ge-
gen die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Ferner hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Gesetzentwurfs
auf Drucksache 16/10566 empfohlen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat die Vorlagen in seiner 67. Sitzung
am 5. November 2008 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache
16/10569 empfohlen. Er hat ferner mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache
16/10566 abzulehnen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat die Vorlagen in
seiner 67. Sitzung am 12. November 2008 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 16/10569 empfohlen. Der hierzu ein-
gebrachte Änderungsantrag der Fraktion der FDP wurde mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP abgelehnt.

Er hat ferner mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Gesetzentwurf auf Drucksache 16/10566 abzulehnen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlagen in seiner 117. Sit-
zung am 12. November 2008 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen, die unveränderte Annahme des Ge-
setzentwurfs auf Drucksache 16/10569 zu empfehlen.

Er hat ferner mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/10566 zu
empfehlen.

Die Fraktion der FDP stellte folgenden Änderungsantrag:

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 – Änderung des Urheberrechtsgesetzes wird wie
folgt gefasst:

„In § 137 k des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September
1965, (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 6 des Ge-
setzes vom 7. Juli 2008 (BGBl. I S. 1191) geändert worden
ist, wird die Angabe ‚31. Dezember 2008‘ durch die Angabe
‚31. Dezember 2010‘ersetzt.“

Begründung:

Erst ein wirksamer Schutz der kreativen Leistungen durch
das Urheberrecht schafft die notwendigen Anreize für krea-
tive Tätigkeit und für Investitionen in deren wirtschaftliche
Verwertung. Die FDP unterstützt deshalb die konsequente
Weiterentwicklung des Urheberrechts mit dem Ziel eines
möglichst hohen Schutzniveaus auch in der digitalen Welt.

Der Gesetzgeber hat die Befürchtungen der Verlage vor un-
zumutbaren Beeinträchtigungen ausdrücklich anerkannt
(Bundestagsdrucksache 15/837, S. 36) und sich angesichts
dieser massiven Vorbehalte gegen § 52 a UrhG entschieden,
die Geltung der Bestimmung zunächst auf zwei Jahre bis zum
31. Dezember 2006 zu befristen (§ 137 k UrhG) und das
Bundesministerium der Justiz aufgefordert zu beobachten,
wie sich § 52 a in der Praxis auswirkt. (Bundestagsdruck-
sache 15/837, S. 26). Weil die Bundesregierung nicht in der
Lage war, dem Bundestag rechtzeitig eine aussagekräftige
Evaluation der Auswirkungen von § 52 a UrhG vorzulegen,
ist dieses Frist durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des
Urheberrechtsgesetzes um weitere zwei Jahre bis zum
31. Dezember 2008 verlängert worden; zugleich hat der
Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, ihm rechtzei-
tig vor Ablauf der neuen Frist einen aussagekräftigen Eva-
luationsbericht als Grundlage für eine endgültige Entschei-
dung vorzulegen. Um die Chance auf eine dauerhafte
tragfähige Regelung zu wahren, hat die FDP-Bundestags-
fraktion diese Verlängerung unterstützt.

Das Bundesministerium der Justiz hat dem Rechtsausschuss
einen Evaluationsbericht mit Schreiben vom 2. Mai 2008
übermittelt (Ausschuss-Drucks. 16(6)217). Dieser Evalua-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10894

tionsbericht enthält methodische und inhaltliche Unstimmig-
keiten; er wirft deshalb weitere Fragen auf, die bis heute
nicht befriedigend beantwortet worden sind. Die Bundes-
regierung hat es versäumt, hier mit dem erforderlichen
Nachdruck dafür zu sorgen, dass dem Bundestag rechtzeitig
vor Ablauf der Frist eine belastbare und fundierte Grund-
lage für eine endgültige Entscheidung über 52a UrhG zur
Verfügung gestellt wird. Auch im zweiten Anlauf sind daher
die notwendigen Entscheidungsvoraussetzungen für eine
Entfristung von § 52 a UrhG noch immer nicht erfüllt.

Der Gesetzgeber hat § 52 a UrhG im Jahr 2003 bewusst mit
einer knapp bemessenen Frist versehen, damit zeitnah eine
Bewertung und eine abschließende Entscheidung erfolgt.
Wenn die Koalitionsfraktionen sich mit ihrem Gesetzentwurf
durchsetzen, würde diese Entscheidung erst neun Jahre nach
Inkrafttreten von § 52 a UrhG möglich sein. Eine Verlänge-
rung um weitere vier Jahre, wie sie der Gesetzentwurf der
Fraktionen der CDU/CSU und der SPD vorsieht, ist deshalb
nicht akzeptabel. Um eine endgültige Entscheidung doch
noch zu ermöglichen und um den berechtigten Belangen der
Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen Rechnung zu
tragen, ist eine letztmalige Verlängerung der Befristung um
weitere zwei Jahre im Sinne eines Kompromisses gerade
noch vertretbar.

Der Änderungsantrag wurde mit den Stimmen der Fraktio-
nen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP abge-
lehnt.

Die Fraktion der CDU/CSU trug vor, die vorliegende Eva-
luierung von § 52 a UrhG sei sehr unbefriedigend. Man habe
von den Bundesländern mehr Sorgfalt bei der Beantwortung
der Fragen erwartet. Es gehe nicht an, dass die Anschaffung
von Computer-Hardware nach Auffassung vieler Hochschu-
len sich nur dann lohne, wenn man die Inhalte kostenlos vom
Staat erhalte. Das Angebot des § 52 a UrhG sei lediglich als
eine ergänzende Möglichkeit gedacht, um den Umstieg auf
digitale Technologie zu erleichtern. Einer Entfristung der
Regelung könne man vor allem deshalb nicht zustimmen,
weil die VG Wort bislang noch keine Vergütung erhalten
habe. Erst auf Druck der Berichterstatter der Koalitionsfrak-
tionen und des Bundesministeriums der Justiz hätten die
Bundesländer nunmehr ein Schiedsverfahren eingeleitet. Die
im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgeschlagene
Befristung bis maximal Ende 2012 sei eine Kompromiss-
lösung, die sowohl die Interessen der Hochschulen als auch
die Interessen der Verlage hinreichend berücksichtige. Sie
sei als letzte Chance für die Bundesländer anzusehen, eine
Lösung herbeizuführen, die zu angemessenen Nutzungsent-
gelten für die Urheber und Verlage führe.

Die Fraktion der SPD wies auf die unterschiedlichen Aus-
gangspunkte in der Diskussion um die Regelung des § 52a
UrhG hin. Die Rechteinhaber seien gegen diese Regelung,
während sie von den Hochschulen und auch den Verbrau-
chern grundsätzlich begrüßt und als dauerhafte Regelung an-
gestrebt werde. Der Interessenkonflikt spiegele sich auch
fraktionsübergreifend in der Haltung der Fachpolitiker
wider. Eine weitere Evaluierung sei sinnvoll, weil in der Ver-
gangenheit auch aufgrund zu kurzer Fristen eine vernünftige
Evaluierung nicht habe durchgeführt werden können. Auf-
fällig sei, dass die Hochschulen selbst – beispielsweise auf-
grund eigener Nutzungsverträge – zu einem großen Teil eine

Erweiterung der Nutzungsrechte nicht für unbedingt not-
wendig hielten. Seitens der Hochschulen seien keine Schritte
unternommen worden, um ein gerechtes System der Entgelt-
zahlung entsprechend der tatsächlichen Nutzung an die Ur-
heber einzurichten. Eine Vermeidung von Umsatzeinbrü-
chen bei den Verlegern müsse auch im Interesse der
Bildungspolitik verhindert werden. Der Betrag, den die
Hochschulen der VG Wort als pauschales Nutzungsentgelt
angeboten hätten, sei indiskutabel. Vor diesem Hintergrund
sei eine Entfristung der Regelung abzulehnen. Vielmehr sei
es notwendig, durch eine weitere Evaluierung und Befris-
tung der Regelung darauf hinzuwirken, dass auch die Inte-
ressen der Rechteinhaber hinreichend gewahrt würden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN warnte davor,
im Bereich der Rechtspolitik Fronten zwischen dem Schutz
des geistigen Eigentums auf der einen Seite und den Interes-
sen der Bildungspolitik auf der anderen Seite aufzubauen.
Da die Bildungspolitik in allen Fraktionen einen hohen Stel-
lenwert habe, könne man eine solche Auseinandersetzung
nicht gewinnen. Eine derartige Frontlinie sei auch inhaltlich
nicht angemessen, da das Urheberrecht auf einen billigen
Ausgleich der Interessen aller Beteiligten gerichtet sei. Die
von den Koalitionsfraktionen vorgetragenen Bedenken im
Hinblick auf die Bezahlung einer angemessenen Vergütung
würden grundsätzlich geteilt. Man müsse sich insoweit wei-
terhin politisch für eine interessengerechte Regelung zwi-
schen den Beteiligten einsetzen. Die grundsätzliche Öffnung
der Nutzungsbeschränkungen zu Gunsten der modernen In-
formationsgesellschaft werde aber nicht dadurch in Frage
gestellt, dass es in der Praxis Schwierigkeiten bei der Bezah-
lung gebe. Für die Bewältigung der Probleme bei der Umset-
zung des § 52a UrhG müsse eine politische Antwort gefun-
den werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
spreche sich dafür aus, den § 52a UrhG nunmehr zu einer
Dauerregelung zu machen. Der Schulterschluss mit der Bil-
dungspolitik, der mit der Einführung der Regelung des § 52a
UrhG geschaffen worden sei, müsse beibehalten werden.

Die Fraktion der FDP verwies auf ihren Änderungsantrag
und erklärte, die derzeitige Regelung des § 52a UrhG stelle
einen erheblichen Eingriff in die Rechte der Urheber dar. Da
bislang keine befriedigende Lösung zur Zahlung einer ange-
messenen Vergütung an die Rechteinhaber gefunden worden
sei, sei es notwendig, den Druck auf die Bundesländer zu er-
höhen. Am besten sei deshalb, die Bestimmung zum Jahres-
ende auslaufen zu lassen. Als letzter Kompromiss werde eine
Befristung vorgeschlagen, die nicht länger als zwei Jahre
dauern dürfe. Die derzeitige Regelung des § 52a UrhG dürfe
nicht dauerhaft Bestand haben. Sie sei ursprünglich lediglich
als Übergangslösung gedacht gewesen. Im Rahmen des Inte-
ressenausgleichs, der durch das Urheberrecht gesucht werde,
müssten die Interessen der Wissenschaftsverlage künftig
stärker berücksichtigt werden. Es sei nicht akzeptabel, die
Rechteinhaber praktisch zu einer Subventionierung der
Hochschulen heranzuziehen.

Die Fraktion DIE LINKE. schloss sich der Auffassung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wonach die Befris-
tung nunmehr aufgehoben werden solle, an. Die immer wie-
der vorgenommene Befristung zum Zwecke der Evaluierung
sei letztlich Ausdruck einer Entscheidungsschwäche der
Koalitionsfraktionen. § 52a UrhG müsse deshalb in eine
Dauerregelung überführt werden. Der Gesetzentwurf der

Drucksache 16/10894 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bundesregierung sei deshalb abzulehnen. Man werde dem
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zustimmen.

Berlin, den 12. November 2008

Dr. Günter Krings
Berichterstatter

Dirk Manzewski
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

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