BT-Drucksache 16/10779

Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf Rentnerinnen und Rentner

Vom 4. November 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10779
16. Wahlperiode 04. 11. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze,
Katja Kipping, Katrin Kunert, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert,
Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf Rentnerinnen und Rentner

Mit der Einführung des Gesundheitsfonds wird der Beitragssatz zur gesetzlichen
Krankenversicherung zum 1. Januar 2009 einheitlich auf 15,5 Prozent festge-
setzt. Den Krankenkassen wird gleichzeitig ermöglicht, Zusatzbeiträge zu erhe-
ben, wenn sie mit ihren Beitragsmitteln nicht auskommen. Von der Festsetzung
eines allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung, der in
den meisten Fällen eine Erhöhung für die Versicherten darstellt, sind Rentnerin-
nen und Rentner in besonderer Weise betroffen. Denn sie profitieren nicht von
der zeitgleich in Kraft tretenden Absenkung des Arbeitslosenversicherungs-
betrags von 3,3 auf 2,8 Prozent. Zudem müssen sie auf Betriebsrenten den vollen
Krankenkassenbeitrag zahlen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Um wie viel Prozentpunkte erhöht sich aufgrund der einheitlichen Fest-
setzung des Krankenversicherungsbeitrags auf 15,5 Prozent im Durchschnitt
sowie im ungünstigsten Fall der Beitragssatz der Rentnerinnen und Rentner
zur gesetzlichen Krankenversicherung?

2. Um wie viele Beitragssatzpunkte erhöht sich aufgrund der einheitlichen Fest-
setzung des Krankenversicherungsbeitrags auf 15,5 Prozent im Durchschnitt
sowie im ungünstigsten Fall die Belastung der Rentnerinnen und Rentner
durch Sozialversicherungsbeiträge insgesamt?

3. Ist es zutreffend, dass ein/eine Bestandsrentner/Bestandsrentnerin mit einer
Rente von 1 000 Euro, der/die im Moment bei der IKK Direktkrankenkasse
(BIG Direkt) pro Monat 71,50 Euro Krankenversicherungsbeitrag (die Hälfte
des allgemeinen Beitragssatzes von 12,5 Prozent bei der BIG Direkt plus den
Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) zahlt, nach Einführung des Gesundheitsfonds
einen monatlichen Gesamtbeitrag von 82 Euro zahlt, womit sich seine/ihre
Nettorente um 10,50 Euro verringert?

4. Wie viele Rentnerinnen und Rentner werden durch den einheitlichen Bei-
tragssatz entlastet, weil sie bisher einen höheren Beitragssatz als 15,5 Prozent

zur gesetzlichen Krankenversicherung geleistet haben?

5. Wie stellen sich im Vergleich mit den Rentnerinnen und Rentnern die Belas-
tungs- und Entlastungseffekte durch die einheitliche Festsetzung des Beitrags
zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Senkung des Beitrags zur
Arbeitslosenversicherung im Durchschnitt sowie im günstigsten und im
ungünstigsten Fall für die Beschäftigten dar?

Drucksache 16/10779 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Welche Mehrausgaben für die Krankenversicherung der Rentner und Rent-
nerinnen ergeben sich für die gesetzliche Rentenversicherung durch die ein-
heitliche Festsetzung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung
auf 15,5 Prozent?

7. Welche Auswirkungen haben diese höheren Belastungen auf die Entwick-
lung der Nachhaltigkeitsrücklage sowie die voraussichtliche Entwicklung
des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung?

8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Kran-
kenkassen Rentnerinnen und Rentner zahlenmäßig am häufigsten versichert
sind (bitte nach Fallzahlen auflisten)?

9. Ergeben sich aufgrund der Häufigkeiten der Versicherung von Rentnerin-
nen und Rentnern in bestimmten Krankenkassen durch die Festsetzung des
allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags auf 15,5 Prozent für die Rent-
nerinnen und Rentner besonders hohe zusätzliche Belastungen?

10. Sind Rentnerinnen und Rentner in besonderem Maße in Krankenkassen
versichert, bei denen damit zu rechnen ist, dass sie aufgrund von Budget-
schwierigkeiten einen Zusatzbeitrag erheben werden?

11. Wie bewertet die Bundesregierung die überproportionale Betroffenheit der
Rentnerinnen und Rentner von steigenden Krankenkassenbeiträgen sowie
die Gefahr, dass sie durch Zusatzbeiträge ihrer Krankenkasse in Zukunft
noch stärker mit Sozialabgaben belastet werden könnten?

12. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund steigender
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, dass Rentnerinnen und
Rentner auf betriebliche Alterseinkünfte den vollen Krankenversicherungs-
beitrag zahlen müssen?

Sieht sie hier politischen Handlungsbedarf?

13. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund steigender
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, dass Rentnerinnen und
Rentner allein den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen müssen?

Berlin, den 30. Oktober 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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