BT-Drucksache 16/10606

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/9995- Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007

Vom 15. Oktober 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10606
16. Wahlperiode 15. 10. 2008

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/9995 –

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften
des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 864/2007

A. Problem

Die Europäische Gemeinschaft hat am 11. Juli 2007 die Verordnung des Euro-
päischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuld-
verhältnisse anzuwendende Recht („Rom-II-Verordnung“) erlassen (ABl. EU
Nr. L199/40).

Die Verordnung tritt am 11. Januar 2009 in Kraft. Sie ist in Deutschland unmit-
telbar anzuwenden und verdrängt deshalb innerhalb ihres Anwendungsbereichs
die bislang geltenden Regelungen der Artikel 38 bis 42 des Einführungsgesetzes
zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Die Rom-II-Verordnung markiert den Beginn
der Vergemeinschaftung des Internationalen Privatrechts. Im Interesse der
Rechtsklarheit und -einfachheit soll der europarechtlich bedingte Anwendungs-
vorrang gemeinschaftsrechtlicher Regelungen klarer herausgestellt werden. Zu-
dem bedarf die Verordnung im Bereich der Umweltschädigungen einer Durch-
führungsbestimmung. Ferner soll der vom nationalen Gesetzgeber bereits bei
Artikel 44 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche beabsichtig-
te Gleichlauf der Rechtsordnungen erhalten und verfestigt werden, die auf delik-
tische und sachenrechtliche Ansprüche aus Einwirkungen, die von einem
Grundstück ausgehen, anzuwenden sind.

Der Gesetzentwurf klärt das Zusammenwirken von gemeinschaftsrechtlichen
und nationalen Regelungen im Internationalen Privatrecht und verweist für eini-
ge sachenrechtliche Ansprüche auf die Regelungen der Rom-II-Verordnung.

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/10606 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/9995 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 15. Oktober 2008

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Daniela Raab
Berichterstatterin

Dirk Manzewski
Berichterstatter

Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Berlin, den 15. Oktober 20

Daniela Raab
Berichterstatterin

Dyckmans
atterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Vorlage auf Drucksache 16/9995 in seiner
72. Sitzung am 15. Oktober 2008 beraten und einstimmig
beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

III. Beratungsergebnis im federführenden
Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 16/9995
in seiner 113. Sitzung am 15. Oktober 2008 beraten und ein-
stimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf un-
verändert anzunehmen.

08

Dirk Manzewski
Berichterstatter

Mechthild
Berichterst

Jerzy Montag
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10606

Bericht der Abgeordneten Daniela Raab, Dirk Manzewski, Mechthild Dyckmans,
Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/9995 in seiner 179. Sitzung am 25. September
2008 in erster Lesung beraten und zur federführenden Bera-
tung dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 16/9995
in seiner 87. Sitzung am 15. Oktober 2008 beraten und ein-
stimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf an-
zunehmen.

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