BT-Drucksache 16/10257

Bessere Unterstützung für Alleinerziehende

Vom 17. September 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/10257
16. Wahlperiode 17. 09. 2008

Antrag
der Abgeordneten Ekin Deligöz, Irmingard Schewe-Gerigk, Markus Kurth,
Priska Hinz (Herborn), Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann,
Krista Sager, Grietje Staffelt, Volker Beck (Köln) und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bessere Unterstützung für Alleinerziehende

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Zahl der Einelternfamilien (in ihrer Mehrheit alleinerziehende Mütter) und
ihr Anteil an allen Familienhaushalten wachsen in Deutschland seit Jahrzehnten
beständig. Im Jahr 2005 gab es deutschlandweit rund 15 Prozent mehr allein-
erziehende Mütter und Väter als noch neun Jahre zuvor. Heute wird nahezu jedes
siebte Kind in den alten bzw. sogar jedes fünfte Kind in den neuen Bundeslän-
dern von einem Elternteil allein aufgezogen.

Alleinerziehend zu sein bedeutet im Alltag stärker belastet zu sein. Anders als
Paare mit Kindern, können Alleinerziehende die Verantwortung für Erziehungs-
aufgaben, die Haushaltsführung und die Sicherung des Lebensunterhalts häufig
nicht teilen oder abgeben. Mehr noch: Alleinerziehende sind häufiger von Ar-
mut betroffen, haben oft unsichere Beschäftigungsverhältnisse, Wohnungs- und
Zeitprobleme und weisen durchschnittlich einen schlechteren Gesundheitszu-
stand auf.

Auf die verschiedenen Formen der Benachteiligung müssen Staat und Gesell-
schaft adäquat reagieren und versuchen, durch angemessene Rahmenbedingun-
gen einen Ausgleich zu schaffen. Denn Alleinerziehen stellt längst eine gesell-
schaftliche Realität dar, die Ausdruck der Pluralisierung von Familienformen
und Lebensstilen ist. Gerade wegen der oft überaus erfolgreichen Bewältigung
der vielfältigen Belastungen verdienen Alleinerziehende daher nicht nur Unter-
stützung, sondern auch Respekt und Anerkennung.

Derzeit werden die verschiedenen Familienformen in Deutschland unterschied-
lich behandelt. So birgt das geltende Steuerrecht für Alleinerziehende und ihre
Kinder Nachteile. Die unterschiedliche Besteuerung je nach Lebensform ist ver-
altet und wird dem Gebot der Leistungsfähigkeit nicht gerecht. Insbesondere das
Ehegattensplitting führt nicht zu einer Förderung von Familien, in denen Kinder

leben, sondern subventioniert vor allem Ehen, in denen die Partner unterschied-
lich viel verdienen oder gar nur ein Partner erwerbstätig ist. All dies unabhängig
davon, ob oder wie viele Kinder es gibt. Hingegen werden nicht verheiratete
Eltern steuerlich überproportional belastet. Dies trifft ebenso auf die große
Gruppe der Alleinerziehenden zu. So liegt in Deutschland die Steuer- und Ab-

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gabenlast für Alleinerziehende mit geringem Einkommen um rund 80 Prozent
über dem OECD-Mittel.

Insbesondere am Arbeitsmarkt sind Alleinerziehende aufgrund ihrer Lebens-
situation benachteiligt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestaltet sich
generell für Einelternfamilien besonders schwierig, da es oftmals an (ganztägi-
gen) Kinderbetreuungsmöglichkeiten und/oder flexiblen Beschäftigungsver-
hältnissen fehlt. Dabei haben Alleinerziehende, insbesondere Mütter, auf der
einen Seite oft den Wunsch, berufstätig zu sein und durch eigenes Einkommen
den Lebensunterhalt zu sichern. Auf der anderen Seite stehen die Pflichten der
Fürsorge und der Wunsch, für die Kinder da zu sein. Um Alleinerziehende in
dieser Situation angemessen zu unterstützen, ist ein Ausbau institutioneller,
sozialer und finanzieller Hilfe notwendig.

Mit ihrer Situation am Arbeitsmarkt geht auch die Tatsache einher, dass Allein-
erziehende überproportional von Armut betroffen bzw. bedroht sind. Da Kinder
nicht per se arm sind, sondern die Haushalte, in denen sie leben, impliziert der
Umstand, mit einem Elternteil aufzuwachsen, ein besonders hohes Armutsrisiko.

Fast 650 000 Alleinerziehende mit etwa 980 000 Kindern unter 18 Jahren leben
von staatlichen Fürsorgeleistungen. Damit lebt die Mehrheit der minderjährigen
Kinder und Jugendlichen in Deutschland, die von Fürsorgeleistungen abhängig
sind, mit alleinerziehenden Elternteilen zusammen, obwohl diese Familienform
nur ein Fünftel aller Haushalte von Familien mit minderjährigen Kindern aus-
macht. Mehr als ein Drittel aller Einelternfamilien gilt als arm – dem gegenüber
ist nur jeder siebte aller Haushalte mit Kindern in Deutschland von Armut be-
troffen.

Das ist nicht länger hinnehmbar, insbesondere weil Armut weitreichende Aus-
wirkungen und Folgen haben kann. In Armut lebende Kinder sehen sich mit
wachsender Chancenungleichheit und Perspektivlosigkeit konfrontiert und kön-
nen ihre Potentiale und Ressourcen oft nicht angemessen entwickeln. Mit einem
abgestimmten Konzept von materieller Unterstützung sowie der Bereitstellung
von Dienstleistungen können Lebensgestaltung und Perspektiven von Allein-
erziehenden verbessert werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die spezifischen Benachteiligungen Alleinerziehender auf dem Arbeitmarkt
und in der Steuerpolitik insbesondere durch folgende Maßnahmen auszuglei-
chen:

– einen Rechtsanspruch auf einen hochwertigen, ganztätigen Kinderbetreu-
ungsplatz unter drei Jahren zu verankern und diesen perspektivisch auf
alle Kinder bis zur Einschulung auszuweiten;

– für Schulkinder den flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen
voranzutreiben;

– Einführung einer zweckgebundenen Geldleistung – zum Beispiel in Form
einer Kinderbetreuungskarte – für den Finanztransfer über die Eltern in
das Betreuungssystem. Zur Gegenfinanzierung ist das Ehegattensplitting
in eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag umzuwan-
deln. Daraus resultierende staatliche Minderausgaben sind von Bund,
Ländern und Kommunen verbindlich in den quantitativen und qualitativen
Ausbau der Betreuungsinfrastruktur zu leiten;

– für Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung Sorge zu tragen,
insbesondere durch:

● die flächendeckende Verbesserung der Strukturqualität der Ange-

bote;

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● die qualitative Anhebung der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzie-
her auf Hochschulniveau, um in den vorschulischen Einrichtungen per-
spektivisch einen Personalmix zu etablieren;

● die Verankerung einer verbindlichen Grundqualifizierung von Kinder-
tagespflegekräften und die Schaffung adäquater Weiterbildungsmög-
lichkeiten;

● die Erweiterung von Kindertageseinrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren
als Regelangebot anzustreben;

● die Gewährleistung einer gesunden, ausgewogenen und kindgerechten
Verpflegung innerhalb der institutionellen Betreuungsangebote;

● die Entwicklung einer umfassenden Initiative, um die vielfältigen An-
gebote der Familienbildung mit mehr Ressourcen auszustatten, besser
miteinander und mit angrenzenden Bereichen wie der Erwachsenenbil-
dung oder Gesundheitsaufklärung zu vernetzen und die Zugänge zu
den Angeboten zu verbessern;

– flexible Arbeitszeitmodelle, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmög-
lichkeiten, sowie Chancen für den beruflichen Wiedereinstieg und die Be-
dingungen für die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben weiterzu-
entwickeln bzw. zu verbessern und den veränderten gesellschaftlichen
Bedingungen anzupassen;

– dafür zu sorgen, dass die spezifischen Kompetenzen von Müttern und
Vätern, insbesondere von Alleinerziehenden gewürdigt werden und bei-
spielsweise im Rahmen einer Kampagne zur familienorientierten Perso-
nalpolitik von Unternehmen Anerkennung finden;

– die Ausbildungsförderung so weiterzuentwickeln, dass der Betreuungs-
bedarf für Kinder studierender Eltern besser berücksichtigt wird. Die Rah-
menbedingungen von Ausbildung und Studium müssen so flexibel weiter-
entwickelt werden, dass Eltern ohne Benachteiligung die jeweilige
Qualifizierungsphase absolvieren können;

– eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag für Unter-
haltspflichten unter Ehe- und Lebenspartnern anstelle der Zusammenver-
anlagung von Ehegatten einzuführen, wobei für Alleinerziehende die
Steuerklasse II erhalten bleiben soll, um den Vorteil des Entlastungsfrei-
betrags in die Steuerkarte eintragen lassen zu können;

2. staatliche Fürsorgeleistungen dahingehend zu reformieren bzw. weiterzuent-
wickeln, dass sie Armut in Einelternfamilien und bei Kindern wirksam ver-
hindert, insbesondere durch:

– Weiterentwicklung des Kinderzuschlags ohne Einkommenshürden und
mit Wahlfreiheit bezüglich der staatlichen Leistungen bei Günstigerprü-
fung;

– Einführung bedarfsgerechter eigener Kinderregelsätze im SGB II;

– Perspektivischer Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsiche-
rung;

3. zielgruppenspezifische Unterstützung für Alleinerziehende im sozialen Nah-
raum zu etablieren, die Alleinerziehenden bei der Bewältigung von multiplen
Problemlagen dient, Ressourcen dieser Lebensform freisetzt, die psycho-
soziale Gesundheit von Einelternfamilien fördert sowie Netzwerke mit
Akteuren und Hilfen aufbaut. Dabei sind auch Maßnahmen zur Unterstüt-
zung der Alleinerziehenden in ihren Kompetenzen auszubauen und niedrig-

schwellige, unbürokratische Angebote für Alleinerziehende zu entwickeln

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und zu fördern, die die Betreuung der Kinder während einer Krankheit oder
bei beruflicher Abwesenheit des betreuenden Elternteils qualifiziert und
wohnortnah sicherstellen.

Berlin, den 17. September 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

Die Familienform bestimmt in Deutschland stark die Einkommenssituation der
Familie und damit die reale Lebenssituation von Kindern. Das Verarmungsrisiko
von Einelternfamilien ist dabei besonders hoch. Durch die alleinige Verantwor-
tung für die Kinderbetreuung haben Alleinerziehende nur eingeschränkte Zeit
für Erwerbsarbeit und somit häufig ein wesentlich geringeres Einkommen als
Ehepaare. Die Einkommenssituation ist umso schlechter, je jünger das Kind, je
jünger die Alleinerziehenden und je geringer die Schul- und Berufsausbildung
sind.

Laut Einkommens- und Verbraucherstichprobe liegt das verfügbare Pro-Kopf-
Einkommen von Alleinerziehenden bei lediglich rund 13 500 Euro/Jahr und da-
mit um 30 Prozent unter dem Durchschnitt. Sie verfügen damit über weniger als
die Hälfte des Einkommens von Paaren mit Kind(ern).

Bei solchen Einkommensverhältnissen besitzen Alleinerziehende kaum Spiel-
räume für Ersparnisse. Sie verwenden 88 Prozent ihres verfügbaren Einkom-
mens für laufende Kosten wie Lebensmittel, Kleidung oder Wohnung und spa-
ren nur 6 Prozent. Das bedeutet, dass selbst bei gutem Einkommen von Ein-
elternfamilien kaum Rücklagen für Notfälle gebildet werden können und Son-
derausgaben, auch für die Kinder schlecht oder gar nicht getätigt werden
können.

Zu den schlechten Einkommensverhältnissen kommen atypische und damit un-
sichere Beschäftigungsverhältnisse für Alleinerziehende. Sie sind drei Mal so
häufig wie Paargemeinschaften mit Kindern entweder in Leiharbeit und Teilzeit-
arbeit tätig oder geringfügig beschäftigt, haben lediglich befristete Arbeitsver-
hältnisse oder beziehen trotz Vollzeittätigkeit ein Einkommen unterhalb der
Niedrigeinkommensschwelle. Einelterfamilien sind den negativen Folgen einer
atypischen Beschäftigung direkter und relativ betrachtet am stärksten ausge-
setzt, da die Schutzfunktion, die eine Partnerschaft auch erfüllt, nicht gewähr-
leistet ist.

Gerade in den ersten Jahren nach der Geburt zwingt das mangelnde Angebot
an Kinderbetreuungsmöglichkeiten Alleinerziehende dazu, erwerbslos zu blei-
ben oder gegen ihren Wunsch nur reduziert erwerbstätig sein zu können. Alter-
nativ bleibt lediglich der Versuch, auf private Betreuungsarrangements oder
rein privat finanzierte Angebote zurückzugreifen. Das ist nicht akzeptabel. Es
ist die Aufgabe von Staat und Politik, Kindern und Familien vernünftige Rah-
menbedingungen zu schaffen, also auch ein bedarfsorientiertes Angebot an
Kinderbetreuung. Wenig verwunderlich ist, dass die Frauenerwerbsquote – be-
sonders unter Berücksichtigung von Teilzeitarbeitsverhältnissen und Arbeits-
volumina – im internationalen Vergleich in Deutschland eher niedrig ist. Dabei
wünschen sich laut zahlreichen Umfragen die meisten jungen Menschen bei-
des, nämlich Kinder ebenso wie berufliche Tätigkeit. Und auch junge Mütter

wünschen sich eine frühere beziehungsweise stärkere Erwerbstätigkeit, wie
Studien zeigen. Die Betreuungsinfrastruktur muss daher so ausgebaut werden,

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dass Eltern sich frei entscheiden können, wie sie ihr Kind betreuen lassen. Bis-
lang ist die Infrastruktur in vielen Regionen Deutschlands quantitativ und qua-
litativ so unterentwickelt, dass diese Wahlfreiheit deutlich eingeschränkt ist.
Gerade die unflexiblen und meist nicht ausreichend langen Öffnungszeiten,
aber auch die fehlende bzw. beschränkte Betreuung von Schulkindern nach
Schulschluss stellen ein Problem dar: Wenn der Kindergarten oder die Schule
mittags schließen, haben Alleinerziehende nicht mal die Chance halbtags be-
rufstätig zu sein. Insbesondere für Alleinerziehende ist zudem ein Angebot an
Kinderbetreuungsmöglichkeiten jenseits der gängigen Öffnungszeiten und in
Notsituationen elementar.

Darüber hinaus werden Alleinerziehendenhaushalte durch die Kosten der Kin-
derbetreuung überproportional stark belastet. Trotz häufig gestaffelter Gebüh-
rensätze werden die gewünschten Entlastungseffekte offenbar nur zum Teil er-
reicht. Bezahlbare, qualitativ hochwertige und flexible Kinderbetreuungsmög-
lichkeiten, insbesondere für Alleinerziehende, sind notwendig.

Zudem mangelt es noch immer an Arbeitsplätzen mit familiengerechten Arbeits-
bedingungen. Als zentrale Taktgeber von Arbeits-, Familien- und Betreuungs-
zeiten sorgen Unternehmen noch immer in zu geringem Maße dafür, dass die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelingen kann. Trotz Verbesserungen in
den vergangenen Jahren erfüllen viele Betriebe die Erwartungen von Eltern an
familienfreundliche Rahmenbedingungen bislang nur wenig. Eltern erwarten
von ihren Arbeitgebern betriebliche Angebote flexibler Arbeits- und Ausbil-
dungszeiten, Beratungs- und Betreuungsangebote, die auch an den Bedürfnissen
der Familien ausgerichtet sind und die Förderung bzw. Berücksichtigung von
Eltern bei Qualifizierung und beim beruflichen Wiedereinstieg. Auch die spe-
ziellen Kompetenzen von Müttern und Vätern, insbesondere jedoch von Allein-
erziehenden, werden bislang in einer familienfreundlichen Personalpolitik zu
wenig genutzt und wahrgenommen.

Derzeit mangelt es an unbürokratischen, vernetzten, niedrigschwelligen Ange-
boten für Alleinerziehende zur Unterstützung bei der Bewältigung von Kinder-
betreuungsproblemen, Zeitnot und zur Stärkung der persönlichen Kompetenzen.
Einelternfamilien brauchen gerade im sozialen Nahraum Unterstützung, die per-
sönliche Ressourcen freisetzt, multiple Belastungen kompensieren hilft und un-
terstützende Netzwerke bei haushaltsnahen Dienstleistungen aufbaut. Diese Hil-
fen sollten auch für Kinder aus Einelternfamilien in zum Teil schwierigen
Lebenssituationen Lösungsstrategien und Kompetenztrainings anbieten. Zu-
kunftsweisend sind hier beispielsweise multifunktionale Ansätze integrierter
Dienstleistungszentren für Familien, die neben institutioneller Betreuung und
Tagespflegevermittlung etc. auch andere Dienstleistungen und zum Teil berufs-
qualifizierende Angebote machen. Dem Ausbau niedrigschwelliger Angebote,
die in das alltägliche Leben von Kindern integriert werden, kommt dabei eine
übergeordnete Bedeutung zu. Die Förderung solcher gezielter Präventions- und
Unterstützungsmaßnahmen kann nicht nur die Chancen von den betroffenen
Kindern auf eine unbeschwerte Kindheit erhöhen, sondern sich gleichzeitig hin-
sichtlich der psychosozialen Folgekosten massiv kostensparend auswirken.

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