BT-Drucksache 15/5855

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/5150- Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel und gegen die Schleusung von Migranten

Vom 29. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5855
15. Wahlperiode 29. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/5150 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 15. November 2000
gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
sowie zu den Zusatzprotokollen gegen den Menschenhandel
und gegen die Schleusung von Migranten

A. Problem
Dem Lagebericht zur organisierten Kriminalität des Bundeskriminalamtes zu-
folge verursachte die organisierte Kriminalität in Deutschland allein im Jahr
2002 einen Schaden von mehr als 3 Mrd. Euro. In knapp 80 Prozent der Fälle
wirkten Tatverdächtige unterschiedlicher Nationalität zusammen, über 80 Pro-
zent der Delikte wiesen grenzüberschreitende Bezüge auf. Eine effektive Be-
kämpfung dieser Art von Kriminalität ist daher nur durch ein abgestimmtes in-
ternationales Vorgehen möglich. Bereits am 15. November 2000 wurde das
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende orga-
nisierte Kriminalität von der Generalversammlung der Vereinten Nationen ver-
abschiedet. Das Übereinkommen enthält neue völkerrechtliche Verpflichtungen,
um die weltweite Zusammenarbeit bei der Bekämpfung dieses Bereichs der Kri-
minalität zu verbessern.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs, mit dem die Voraussetzungen nach Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des Übereinkommens der
Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende
organisierte Kriminalität sowie der Zusatzprotokolle gegen den Menschenhan-
del und gegen die Schleusung von Migranten geschaffen werden. Hierdurch
werden die völkerrechtlichen Grundlagen für die Verhütung, Bekämpfung und
strafrechtliche Verfolgung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität ver-
bessert. Eine Änderung des deutschen Rechts ist im Rahmen der Ratifizierung
nicht erforderlich, da die Regelungen des Übereinkommens bereits heute umfas-
send im deutschen Recht verwirklicht sind.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

Drucksache 15/5855 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5855

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/5150 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 29. Juni 2005

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Erika Simm
Berichterstatterin

Joachim Stünker
Berichterstatter

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Sibylle Laurischk
Berichterstatterin

Drucksache 15/5855 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Erika Simm, Joachim Stünker, Siegfried Kauder
(Villingen-Schwenningen), Jerzy Montag und Sibylle Laurischk

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung auf Drucksache 15/5150 in seiner 169. Sitzung am
14. April 2005 in erster Lesung beraten und zur federführen-
den Beratung dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung
dem Auswärtigen Ausschuss, dem Innenausschuss, dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und
dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
überwiesen.
II. Stellungnahmen dermitberatenden Ausschüsse
DerAuswärtige Ausschuss hat die Vorlage in seiner 65. Sit-
zung am 15. Juni 2005 beraten und einstimmig beschlossen
zu empfehlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 64. Sitzung
am 15. Juni 2005 beraten und einstimmig beschlossen zu
empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 59. Sitzung am 15. Juni 2005 bera-
ten undmit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion
der CDU/CSU beschlossen zu empfehlen, den Gesetzent-
wurf anzunehmen.
DerAusschuss fürMenschenrechte und humanitäreHilfe
hat die Vorlage in seiner 65. Sitzung am 15. Juni 2005 bera-
ten und einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Gesetz-
entwurf anzunehmen.
III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 84. Sitzung
am 15. Juni 2005 und abschließend in seiner 85. Sitzung am
29. Juni 2005 beraten. Er hat einstimmig beschlossen, die
unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Die Fraktion der SPD stellte fest, dass es sich um ein Rati-
fizierungsgesetz handele, das einer Umsetzung in das natio-
nale deutsche Recht nicht bedürfe, da die erforderlichen Re-
gelungen bereits vorhanden seien.
Die Fraktion der CDU/CSU vertrat demgegenüber die
Auffassung, dass die Anforderungen des Übereinkommens
in Deutschland lediglich weitgehend umgesetzt seien. Sie
hielt fest, dass zu derartigen Übereinkommen Vertragsstaa-
tenkonferenzen stattfänden, da der von dem Vertrag vorge-
gebene Rahmen in den einzelnen Unterzeichnerstaaten aus-
gefüllt werden müsse. Sie regte an, sich über diese Konfe-
renz ausführlich berichten zu lassen.

Der Rechtsausschuss beschloss daher, die Bundesregierung
um einen Bericht über die noch in diesem Jahr anstehende
Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen der Verein-
ten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte
Kriminalität zu bitten. Dieser Bericht soll unter anderem In-
formationen darüber enthalten, inwieweit der vom Überein-
kommen vorgegebene Rahmen in den Vertragsstaaten be-
reits umgesetzt wurde, ob einige Staaten in der Umsetzung
anderen voraus sind, welche Staaten mit der Umsetzung in
Verzug sind und wo noch Nachholbedarf besteht. Die Bun-
desregierung sagte zu, einen solchen Bericht zu erstellen.
DerRechtsausschusswies im Rahmen der Beratung des Ge-
setzentwurfs weiterhin darauf hin, dass in der Begründung
des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/5150 noch nicht das
am 19. Februar 2005 in Kraft getretene 37. Strafrechtsände-
rungsgesetz berücksichtigt werden konnte, durch das die
§§ 232 bis 233a StGB in das Strafgesetzbuch eingefügt wur-
den. ZuArtikel 5 (Kriminalisierung) des Zusatzprotokolls zur
Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhan-
dels, insbesondere des Frauen und Kinderhandels, zumÜber-
einkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüber-
schreitende organisierte Kriminalität sei daher in Ergänzung
der Begründung des Gesetzentwurfs Folgendes festzuhalten:
Der in Artikel 5 vorgesehenen Pönalisierungsverpflichtung
trägt das geltende Recht bereits hinreichend Rechnung. Hin-
sichtlich desMenschenhandels zwecks sexuellerAusbeutung
ist im Strafgesetzbuch insbesondere auf § 232 (Menschen-
handel zumZweck der sexuellenAusbeutung), außerdem auf
die §§ 180a (Ausbeutung von Prostituierten) und § 181a (Zu-
hälterei) hinzuweisen. Dabei berücksichtigt die Einbezie-
hung von sexuellen Handlungen mit dem Täter in den Tatbe-
stand des § 232 StGB die besonderen Erscheinungsformen
des Heiratshandels. Hinsichtlich des Menschenhandels
zwecksAusbeutung der Arbeitskraft sind für den Bereich des
StGB in erster Linie § 233 (Menschenhandel zum Zweck der
Ausbeutung der Arbeitskraft), aber auch die allgemeinen
Strafvorschriften gegen Freiheitsberaubung (§ 239) und Nö-
tigung (§ 240) zu nennen. Sowohl für den Menschenhandel
zum Zweck der sexuellen Ausbeutung als auch für den Men-
schenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft ist
ergänzend auf § 233a StGB (Förderung des Menschenhan-
dels) hinzuweisen. Das besondere Schutzbedürfnis von Kin-
dern und Jugendlichen wird darüber hinaus in § 235 StGB
(Entziehung Minderjähriger) und § 236 StGB (Kinderhan-
del) berücksichtigt. Die §§ 232 bis 233a StGB sind durch das
37. Strafrechtsänderungsgesetz, das am 19. Februar 2005 in
Kraft getreten ist, in das StGB eingefügt worden.

Berlin, den 29. Juni 2005
Erika Simm
Berichterstatterin

Joachim Stünker
Berichterstatter

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Sibylle Laurischk
Berichterstatterin

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