BT-Drucksache 15/5702

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -15/5313- Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - §§ 303, 304 StGB - (...StrÄndG) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Jürgen Gehb, Daniela Raab, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/5317- Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Graffiti-Bekämpfungsgesetz - (...StrÄndG) c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Cajus Caesar, Dr. Wolfgang Götzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU -15/302- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Graffiti-Bekämpfungsgesetz - d) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -15/404- Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes -Graffiti-Bekämpfungs- gesetz- (... StrÄndG)

Vom 15. Juni 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5702
15. Wahlperiode 15. 06. 2005

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 15/5313 –
Entwurf eines … Strafrechtsänderungsgesetzes
– §§ 303, 304 StGB –
(… StrÄndG)

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Jürgen Gehb,
Daniela Raab, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/5317 –
Entwurf eines…Strafrechtsänderungsgesetzes–Graffiti-Bekämpfungsgesetz –
(… StrÄndG)

c) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Norbert Röttgen, Cajus Caesar,
Dr. Wolfgang Götzer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/302 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
– Graffiti-Bekämpfungsgesetz –

d) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 15/404 –
Entwurf eines…Strafrechtsänderungsgesetzes –Graffiti-Bekämpfungsgesetz –
(… StrÄndG)

A. Problem
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Tatbestand der Sach-
beschädigung nur dann verwirklicht, wenn die Substanz einer Sache erheblich
verletzt oder deren technische Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt worden

Drucksache 15/5702 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

ist. Eine dem Gestaltungswillen des Eigentümers zuwiderlaufende Veränderung
der äußeren Erscheinung und Form einer Sache reicht für sich allein grundsätz-
lich nicht aus, um den Tatbestand der Sachbeschädigung zu begründen. Die
Feststellung der Sachbeschädigung durch Graffiti kann daher in der gericht-
lichen Praxis die Einholung kostenträchtiger Gutachten erforderlich machen.
Die Kosten für ein Gutachten können dabei die Kosten der Schadensbeseitigung
übersteigen.

B. Lösung
Sämtliche Gesetzentwürfe sehen eine Ergänzung der Vorschriften der Sachbe-
schädigung (§ 303 StGB) und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304
StGB) vor, um die aufgezeigten Probleme zu lösen. Der vom Rechtsausschuss
mehrheitlich befürwortete Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5313 ergänzt die
Vorschriften der §§ 303 und 304 StGB jeweils um eine weitere Tathandlung, die
auf die unbefugte nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Ver-
änderung des Erscheinungsbildes einer Sache abstellt. Damit wird nach Auffas-
sung des Rechtsausschusses in einer Vielzahl von Fällen das Erfordernis eines
Gutachtens im Strafprozess entfallen.
Zu Buchstabe a
Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/
CSU und BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP
Zu den Buchstaben b und c
Einvernehmliche Erledigterklärung der Gesetzentwürfe
Zu Buchstabe d
Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP

C. Alternativen
Annahme der Gesetzentwürfe unter Buchstabe b oder Buchstabe d.

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5702

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf – Drucksache 15/5313 – unverändert anzunehmen,
b) den Gesetzentwurf – Drucksache 15/5317 – für erledigt zu erklären,
c) den Gesetzentwurf – Drucksache 15/302 – für erledigt zu erklären,
d) den Gesetzentwurf – Drucksache 15/404 – abzulehnen.

Berlin, den 15. Juni 2005

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Joachim Stünker
Berichterstatter

Daniela Raab
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Drucksache 15/5702 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Joachim Stünker, Daniela Raab, Jerzy Montag
und Jörg van Essen

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzentwürfe auf Druck-
sachen 15/5313 und 15/5317 in seiner 173. Sitzung am
22. April 2005 jeweils in erster Lesung beraten und zur
federführenden Beratung dem Rechtsausschuss und zur Mit-
beratung jeweils dem Innenausschuss, dem Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit, demAusschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und dem Ausschuss für Verkehr, Bau-
und Wohnungswesen überwiesen. Der Deutsche Bundestag
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 15/302 in seiner
22. Sitzung am 30. Januar 2003 und den Gesetzentwurf auf
Drucksache 15/404 in seiner 28. Sitzung am 20. Februar
2003 in erster Lesung beraten und jeweils zur federführen-
den Beratung dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung
dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit, dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend und dem Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen überwiesen.

II. Stellungnahmen dermitberatenden Ausschüsse
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5313
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
64. Sitzung am 15. Juni 2005 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung
der Fraktion der CDU/CSU beschlossen zu empfehlen, den
Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Vorlage
in seiner 95. Sitzung am 15. Juni 2005 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD,CDU/CSUundBÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP be-
schlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 59. Sitzung am 15. Juni 2005 bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP beschlossen zu empfehlen, den Gesetzent-
wurf anzunehmen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat die Vorlage in seiner 75. Sitzung am 15. Juni 2005 bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der FDP beschlossen zu empfehlen, den Gesetzent-
wurf anzunehmen.
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/5317
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
64. Sitzung am 15. Juni 2005 beraten und mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Vorlage
in seiner 95. Sitzung am 15. Juni 2005 beraten und mit den

Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf ab-
zulehnen.
DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 59. Sitzung am 15. Juni 2005 be-
raten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP beschlossen zu empfehlen,
den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat die Vorlage in seiner 75. Sitzung am 15. Juni 2005 bera-
ten undmit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIEGRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf
abzulehnen.
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/302
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
26. Sitzung am 10. Dezember 2003 beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
bei Enthaltung der Fraktion der FDP beschlossen zu empfeh-
len, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Vorlage
in seiner 43. Sitzung am 10. Dezember 2003 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
bei Enthaltung der Fraktion der FDP beschlossen zu empfeh-
len, den Gesetzentwurf abzulehnen.
DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 27. Sitzung am 11. Februar 2004
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion
der FDP beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf ab-
zulehnen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat die Vorlage in seiner 75. Sitzung am 15. Juni 2005 bera-
ten und beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf für er-
ledigt zu erklären.
Gesetzentwurf auf Drucksache 15/404
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 26. Sitzung
am 10. Dezember 2003 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Enthaltung der
Fraktion der FDP beschlossen zu empfehlen, den Gesetzent-
wurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat die Vorlage
in seiner 43. Sitzung am 10. Dezember 2003 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/5702

CSU und FDP beschlossen zu empfehlen, den Gesetzent-
wurf abzulehnen.
DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage in seiner 27. Sitzung am 11. Februar 2004
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzuleh-
nen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat die Vorlage in seiner 75. Sitzung am 15. Juni 2005 be-
raten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP beschlossen zu empfehlen,
den Gesetzentwurf abzulehnen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat zu den Gesetzentwürfen auf Druck-
sachen 15/302 und 15/404 in seiner 19. Sitzung am 21. Mai
2003 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der folgen-
de Sachverständige teilgenommen haben:
PD Dr. Stefan Braum Johann Wolfgang Goethe-Uni-

versität, Institut für Kriminal-
wissenschaften und Rechts-
philosophie, Frankfurt amMain

Karl-Georg Ernst Oberstaatsanwalt, Berlin
Mario Hein Kriminaloberrat, Landesschutz-

polizeiamt Berlin
Dr. Markus Jäger Regierungsdirektor, Staats-

ministerium für Justiz, Dresden

Prof. Dr. Dr. Kristian Kühl Eberhard-Karls-Universität
Lehrstuhl für Strafrecht, Straf-
prozessrecht und Rechtsphilo-
sophie, Tübingen

Detlef Manger Zentralverband der Haus-,
Wohnungs- und Grundeigen-
tümer, Berlin

Markus Moritz Kriminaloberkommissar, Lan-
desschutzpolizeiamt Berlin

Norbert Weise Generalstaatsanwalt, Koblenz.
Hinsichtlich der Ergebnisse der Anhörung wird auf das Pro-
tokoll der 19. Sitzung des Rechtsausschusses mit den anlie-
genden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.
Auf Antrag der Fraktion der CDU/CSU hat der Rechtsaus-
schuss zu den Gesetzentwürfen auf Drucksachen 15/302 und
15/404 insgesamt drei Berichte nach § 62 Abs. 2 der Ge-
schäftsordnung erstattet (Drucksachen 15/2325, 15/3473
und 15/5320).
Der Rechtsausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner
84. Sitzung am 15. Juni 2005 abschließend beraten und wie
folgt abgestimmt. Er hat mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP empfohlen, den Gesetz-
entwurf auf Drucksache 15/5313 unverändert anzuneh-
men.Weiterhin hat der Ausschuss einvernehmlich empfohlen,
die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 15/5317 und 15/302 für
erledigt zu erklären. Hinsichtlich des Gesetzentwurfs des
Bundesrates auf Drucksache 15/404 hat der Rechtsausschuss
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP die Ablehnung empfohlen.

Berlin, den 15. Juni 2005
Joachim Stünker
Berichterstatter

Daniela Raab
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.