BT-Drucksache 15/5126

Erfolgreiche Verbrechensbekämpfung und organisierte Kriminalität in Deutschland

Vom 15. März 2005


Deutscher Bundestag Drucksache 15/5126
15. Wahlperiode 15. 03. 2005

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Dr. Jürgen Gehb,
Thomas Strobl (Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann,
Clemens Binninger, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Roland Gewalt,
Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Volker Kauder, Kristina Köhler (Wiesbaden),
Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting),
Beatrix Philipp, Dr. Ole Schröder und der Fraktion der CDU/CSU

Erfolgreiche Verbrechensbekämpfung und organisierte Kriminalität
in Deutschland

Seit den Anschlägen am 11. September 2001 ist die Bekämpfung des internati-
onalen Terrorismus vordringliche Aufgabe für Politik und Sicherheitsbehörden.
Trotz dieser Bedrohung dürfen Probleme der allgemeinen Verbrechensbekämp-
fung und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (OK) nicht in den Hin-
tergrund treten. Im Hinblick auf die Ängste und Sorgen der Bevölkerung, Opfer
eines Verbrechens zu werden, wäre das nicht zu vertreten.
Auch wegen des Ausmaßes der durch die OK verursachten Schäden für dieWirt-
schafts- und Gesellschaftsordnungen aller Staaten muss die Bekämpfung der or-
ganisierten Kriminalität wie die Terrorismusbekämpfung Priorität haben.
Die Bundesregierung hatte in ihremKoalitionsvertrag angekündigt, ihre „erfolg-
reiche Politik zur Wahrung der inneren Sicherheit fortzusetzen. Dies gilt für die
Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität ebenso wie für All-
tagskriminalität.“
Angesichts der fortgesetzten Medienberichte über steigende Kriminalitätsraten
und wachsende Betätigungsfelder der Organisationen der OK bei Menschen-
handel, Schlepper- und Schleuserwesen, Zwangsprostitution, Herstellung und
Verbreitung von Falschgeld sowie dem illegalen Handel mit Waffen und
Rauschgift ist das im Koalitionsvertrag vereinbarte „erfolgreiche Handeln“ auf
diesen Tätigkeitsfeldern nicht zu erkennen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich in Deutschland seit 2000 – getrennte Angaben nach Jahren und

Ländern – die so genannte Häufigkeitszahl (Straftaten auf 100 000 Einwoh-
ner) entwickelt?

2. Wie hat sich in Deutschland seit 2000 – getrennt nach Jahren und Ländern –
die Aufklärungsquote entwickelt?

3. Gibt es Abweichungen bei den Häufigkeitszahlen und der Aufklärungsquote
im Vergleich süddeutscher zu den übrigen Bundesländern?
Wenn ja welche Gründe sind nach Auffassung der Bundesregierung hierfür
ausschlaggebend?

Drucksache 15/5126 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

4. Wie stellen sich die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 im Bereich der Rausch-
giftdelikte dar?

5. Wie hat sich seit 1993 – getrennt nach Jahren und Ländern – die so genannte
Polizeidichte entwickelt, wobei die Angaben mit und ohne sich in der Aus-
bildung befindlichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gemacht
werden sollten und auch die Entwicklung bei der Bundespolizei (Bundes-
grenzschutz) und dem Bundeskriminalamt darzustellen ist?

6. Wie hat sich in Deutschland seit 2000 – getrennt nach Jahren und Ländern –
die Zahl der Anklagen und Verurteilungen im so genannten beschleunigten
Verfahren gemäß den §§ 417 ff. StPO entwickelt?

7. Gibt es eine Korrelation dieser Zahlen mit der zahlenmäßigen Entwicklung
des Strafbefehlsverfahrens?

8. Wie hat sich in Deutschland seit 2000 die Delinquenz von Kindern, Jugend-
lichen und Heranwachsenden – getrennt nach Jahren und Ländern sowie
unterteilt nach deutschen, ausländischen und deutschen Kindern, Jugend-
lichen und Heranwachsenden mit ausländischer Herkunft – entwickelt?

9. Welche Entwicklung gibt es im Bereich der Kriminalität von sog. russland-
deutschen Erwachsenen sowie Kindern, Jugendlichen und Heranwachsen-
den (hier bitte Angaben nach Ländern und Jahren getrennt seit 1990)?

10. Wie hat sich der Anteil jugendlicher Tatverdächtiger im Bereich der Gewalt-
kriminalität im Verlauf der letzten 10 Jahre entwickelt?

11. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Falle einer Steigerung
der Gewalttätigkeit jugendlicher Straftäter ergreifen?

12. Welche gesetzgeberischen Notwendigkeiten sieht die Bundesregierung zur
verbesserten Verbrechensbekämpfung, insbesondere im Bereich der organi-
sierten Kriminalität und vor dem Hintergrund des erweiterten Europa?

13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Bekämpfung von grenz-
überschreitender Kriminalität eingeleitet?

14. Welche realisierbaren Möglichkeiten gibt es nach Auffassung der Bundes-
regierung, in die abgeschotteten ethnischen Milieus der OK und Schleuser
einzudringen?

15. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
zur Wiedereinführung der Kronzeugenregelung?

16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Entwicklungen in ab-
geschotteten ethnischen Milieus, wonach zivil- und strafrechtliche Fragen
unter Ausschaltung von Polizei und Justizbehörden durch eigene Konflikt-
lösungsmechanismen geklärt werden?
Wie soll diesem Phänomen begegnet werden?

17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umstand, dass Ver-
brechen aufgrund mangelnder personeller Kapazitäten und Sachausstattung
unentdeckt bzw. unaufgeklärt bleiben?

18. Wie hat sich in Deutschland die Zahl der Verfahrenseinstellungen in den
letzten 10 Jahren entwickelt und gibt es hier eine Korrelation zur personel-
len Ausstattung?

19. Sieht die Bundesregierung hier einen Widerspruch zum Legalitätsprinzip
oder zumindest eine Aushöhlung?

20. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine Ausweitung des
Einsatzes verdeckter Ermittler?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/5126

21. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zu einer im Bereich der OK
im Hinblick auf die generalpräventive Wirkung besonders sinnvollen Ver-
besserung der Gewinnabschöpfungsmöglichkeiten?

22. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die wegen
des konspirativen Umfelds der OK erforderlichen Anreize zur Kooperation
für aussagewillige Beteiligte durch die Wiedereinführung der Kronzeugen-
regelung?

23. Welche Möglichkeiten gibt es nach Auffassung der Bundesregierung, die
für die Bekämpfung der OK wichtige akustische Wohnraumüberwachung
nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2004 einzu-
setzen?

Berlin, den 15. März 2005
Wolfgang Bosbach
Hartmut Koschyk
Dr. Jürgen Gehb
Thomas Strobl (Heilbronn)
Wolfgang Zeitlmann
Günter Baumann
Clemens Binninger
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Norbert Geis
Roland Gewalt
Ralf Göbel
Reinhard Grindel
Volker Kauder
Kristina Köhler (Wiesbaden)
Dorothee Mantel
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Stephan Mayer (Altötting)
Beatrix Philipp
Dr. Ole Schröder
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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