BT-Drucksache 15/4156

Bürokratische Hemmnisse beseitigen - Bessere Rahmenbedingungen für Arbeit in Deutschland

Vom 9. November 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/4156
15. Wahlperiode 09. 11. 2004

Antrag
der Abgeordneten Dr. Michael Fuchs, Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk,
Thomas Strobl (Heilbronn), Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Stephan
Mayer (Altötting), Norbert Barthle, Günter Baumann, Otto Bernhardt, Clemens
Binninger, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Klaus Brähmig, Monika
Brüning, Georg Brunnhuber, Hartmut Büttner (Schönebeck), Gitta Connemann,
Hubert Deittert, Alexander Dobrindt, Marie-Luise Dött, Enak Ferlemann, Ingrid
Fischbach, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Klaus-Peter Flosbach,
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Hans-Joachim Fuchtel, Norbert Geis,
Roland Gewalt, Ralf Göbel, Peter Götz, Reinhard Grindel, Michael Grosse-Brömer,
Helmut Heiderich, Bernd Heynemann, Ernst Hinsken, Klaus Hofbauer, Volker
Kauder, Gerlinde Kaupa, Kristina Köhler (Wiesbaden), Norbert Königshofen,
Werner Kuhn (Zingst), Vera Lengsfeld, Werner Lensing, Eduard Lintner,
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dorothee Mantel, Erwin Marschewski
(Recklinghausen), Laurenz Meyer (Hamm), Hans Michelbach, Klaus Minkel,
Hildegard Müller, Henry Nitzsche, Günter Nooke, Dr. Georg Nüßlein, Beatrix
Philipp, Dr. Heinz Riesenhuber, Hartmut Schauerte, Angela Schmid,
Dr. Ole Schröder, Wilhelm Josef Sebastian, Christian Freiherr von Stetten,
Gero Storjohann, Lena Strothmann, Arnold Vaatz, Volkmar Uwe Vogel, Andrea
Voßhoff, Gerhard Wächter, Ingo Wellenreuther, Klaus-Peter Willsch, Dagmar
Wöhrl, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU

Bürokratische Hemmnisse beseitigen – Bessere Rahmenbedingungen für Arbeit
in Deutschland

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die rot-grüne Bundesregierung kommt ihren Versprechen zum Bürokratieabbau
nicht nach. Schlimmer noch, in großartiger Ankündigungsrhethorik verkündet
sie angebliche Bürokratieentlastungen für Unternehmer und Bürger. Doch in
Wahrheit ist seit dem imNovember 2002 angekündigtenMasterplan Bürokratie-
abbau außer wenigen Marginalien noch kein grundlegendes Gesetz umgesetzt
worden, um ernsthaft die Bürokratiefessel zu durchschlagen.
Auch alle anderen wichtigen Eckwerte für Deutschlands Situation sehen besorg-
niserregend aus. Die Wirtschaftprognose der führenden Forschungsinstitute
liegt mit 1,5 bis 1,8 Prozent unter der Prognose der Bundesregierung. Allein
0,5 ProzentWachstum entstehen aufgrund der wegfallenden Feiertage in diesem
Jahr. Getragen wird das verbleibende Wachstum vom Export. Die Binnenkon-
junktur und der private Konsum hingegen stagnieren. Die Arbeitslosigkeit bleibt

Drucksache 15/4156 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

erschreckend hoch und die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
nimmt stetig ab. Die Nettoneuverschuldung wird in diesem Jahr mit fast 44 Mrd.
Euro auf den höchsten Stand der deutschen Nachkriegsgeschichte steigen. In
dieser Situation ist ein Abbau bürokratischer Hemmnisse umso wichtiger.
Staatlich bedingte Bürokratie belastet nach einer durch das Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Mittel-
standsforschung (IfM Bonn) dieWirtschaft jährlich mit 46Mrd. Euro. Vor allem
kleine und mittlere Unternehmen des Mittelstands spüren die Belastung: Die
durchschnittlichen Bürokratiekosten je Beschäftigten liegen bei Betrieben bis
20 Mitarbeitern bei 2 800 Euro pro Jahr, bei Betriebenmit über 500Mitarbeitern
bei nur noch 500 Euro pro Beschäftigtem im Jahr. Gerade der Bereich der deut-
schen Volkswirtschaft, der am stärksten für Arbeits- und Ausbildungsplätze
sorgt und besonders unter der stagnierenden Binnenkonjunktur leidet, wird am
stärksten belastet.
Diese Situation zwingt zum Handeln – je schneller, desto besser.
Die Unionsfraktion fordert zusätzlich zu der grundlegenden Selbstverpflich-
tung, die im Antrag „Freiheit wagen – Bürokratie abbauen“ (Bundestagsdruck-
sache 15/1330) enthalten ist, die materielle Entbürokratisierung. Es ist notwen-
dig, Bürokratie in ausgewählten Bereichen zu reduzieren.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
folgende bürokratische Hemmnisse zu beseitigen und folgende Neuregelungen
zuzulassen:
1. Betriebliche Doppelprüfungen zusammenfassen
Doppel- und Mehrfachprüfungen in Unternehmen sind abzuschaffen.
Die Prüfung beispielsweise bei der Beachtung arbeitsschutzrechtlicher Voraus-
setzungen sowohl durch Berufsgenossenschaften als auch Gewerbeaufsichts-
ämter belastet Betriebe, Bürger und Einrichtungen zeitlich und finanziell. Der
Gesetzgeber ist gefordert, entweder die Prüfzuständigkeiten in den jeweils ein-
schlägigen Gesetzen auf eine amtliche Stelle zu übertragen oder aber die jeweils
zuständigen Stellen gesetzlich zu verpflichten, ihre Prüfungen mit den jeweils
anderen Stellen zu koordinieren.
Darüber hinaus sind rechtliche Parallelbewertungen und -feststellungen ver-
schiedener Stellen für ein- und denselben Sachverhalt zu unterbinden. Weder
Betriebe noch die Kunden können nachvollziehen, warum z. B. Berufsgenos-
senschaften und Gewerbeaufsichtsämter die gleichen Regelungstatbestände
zum Teil kostenpflichtig in den Unternehmen prüfen. Auch die mehrstufigen
Ausfuhrverfahren im Rahmen des Warenexports sind mit viel unnötigem Bear-
beitungs- und Zeitaufwand verbunden. Diese Stellen können zu unterschiedli-
chen Feststellungen kommen, die dann jeweils keine Verbindlichkeit für die je-
weils andere Stelle entfalten.
2. Statistiken
Im Bereich aller Statistikpflichten sollte grundsätzlich die Regel gelten: Wer
eine Statistik bestellt, muss sie auch bezahlen.
Im Bereich der Statistik ist dieser Gedanke fruchtbar gemacht worden im Prinzip
der Ressortdeckung, wie es in Bayern seit diesem Jahr erprobt wird: Alle Aus-
weitungen von Statistikanforderungen gehen danach zu Lasten des fachlich
federführenden Ressorts, das die Kosten bei der Haushaltsaufstellung decken
muss. Damit soll das Kostenbewusstsein der Fachseite gestärkt werden. Diese
kann häufig früher und wirksamer auf die Formulierung neuer Anforderungen
einwirken als die für die statistischen Ämter zuständigen Innenministerien.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/4156

Es muss dringend eine Entlastung der statistischen Ämter und damit der Unter-
nehmen erfolgen. Mit Durchsetzung des Ressortdeckungsprinzips wird die
Arbeit der statistischen Ämter als Datenlieferant für Entscheidungsträger in
allen Bereichen des täglichen Lebens auf einem tragbaren Niveau gehalten.
Zudem besteht die Chance, dass Betrieben und Unternehmen keine weiteren
großen Lasten zur Erstellung von Statistiken aufgebürdet werden.
3. Ausbildungsplatzabgabe
Die von der Koalition beschlossene Ausbildungsplatzabgabe darf nicht an-
gewendet werden, die gesetzliche Grundlage dafür muss gänzlich abgeschafft
werden, da sie ein unverantwortliches Bürokratiemonster ist.
Der Gesetzentwurf ist keineswegs zurückgezogen oder für erledigt erklärt wor-
den, sondern ruht, nachdem der Bundesrat Einspruch eingelegt hat, lediglich im
Deutschen Bundestag. Er kann jederzeit durch einen Beschluss des Bundestages
mit Kanzlermehrheit Gesetzeskraft erlangen und damit die mit ihm verbunden
Belastungen für den Arbeitsmarkt entfalten.
4. Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz
Die positiven Planungs- und Beschleunigungseffekte aus diesem Gesetz müssen
in bundeseinheitliches Recht transformiert werden.
Da das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz zum 31. Dezember 2004
ausläuft, sollte es zumindest bis zum Auslaufen des Solidarpakts II weiter gel-
ten (siehe Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf Bundestagsdruck-
sache 15/461). Zumindest sollte es aber fortgelten, bis ein Gesetz in Kraft tritt,
das auf Grund der guten Erfahrungen aus dem Verkehrswegeplanungsbeschleu-
nigungsgesetz bundesweite Beschleunigungsmöglichkeiten im Planungs- und
Genehmigungsverfahren vorsieht.
Die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren ist eine zen-
trale Aufgabe für den Ausbau der Verkehrswege. Das Verkehrswegeplanungs-
beschleunigungsgesetz hat sich bei der zügigen Modernisierung der ostdeut-
schen Verkehrswege bewährt. Es wurde nach der Wiedervereinigung für die
neuen Bundesländer eingeführt, um den Aufbau wichtiger Infrastrukturen nicht
durch überlange Planungszeiträume zu belasten. Strenge Fristen für Behörden,
vereinfachte Verfahren der Enteignung bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen
sowie in besonderem Maße die Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung
von Planungsbeschlüssen auf eine Instanz (Bundesverwaltungsgericht) haben
zu einer erheblichen Verkürzung der Genehmigungsverfahren geführt, ohne
dass der Rechtsschutz von Betroffenen eingeschränkt und der Umweltschutz be-
einträchtigt worden ist.
Diese Forderung ist umso dringlicher, weil die von der Bundesregierung ange-
kündigte Beschleunigungsinitiative bis heute nicht umgesetzt worden ist (siehe
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundes-
tagsfraktion, Bundestagsdrucksache 15/3561).
5. Verbandsklagerecht
Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Verbandsklagerechte zu benennen,
die zu reduzieren bzw. aufzuheben sind. Gesetzentwürfe zur Umsetzung posi-
tiver Prüfungsergebnisse hat sie dem Deutschen Bundestag unverzüglich zu-
zuleiten.
Die Beteiligung von Verbänden und Vereinigungen an Genehmigungs- und
Klageverfahren erhöht nicht nur die Kosten der Genehmigungsverfahren, son-
dern auch den Zeitbedarf ohnehin schon überlasteter Gerichte. In nicht wenigen
Fällen wird eine Investition allein durch die zeitliche Verzögerung, die zu
Unwirtschaftlichkeit führt, letztendlich verhindert.

Drucksache 15/4156 – 4 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Mit dem Verbandsklagerecht wird die subjektive persönliche Betroffenheit des
Klägers, die generelle Vorraussetzung für ein Rechtsmittel ist, aufgehoben. Ver-
bandsklagen richten sich gegen behördliche Maßnahmen und werden von Ver-
einigungen bzw. Verbänden erhoben, die durch die Maßnahme nicht unmittelbar
in ihren Rechten berührt sind. Eine solche Klage ist zulässig, wenn ein Gesetz
die Verbandsklage ausdrücklich vorsieht.
So hat beispielsweise die Rechtsänderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom
25. März 2002 (BGBl. I S. 1193) in Umsetzung der europäischen Zoo- bzw.
FFH-Richtlinien ein rückwirkendes Verbandsklagerecht eingeführt und die Ver-
fahren damit verlängert und verkompliziert, ohne dem Umwelt- und Natur-
schutz letztlich einen höheren Stellenwert einzuräumen. Weil diese Änderung
die Planungssicherheit von Investoren beeinträchtigt, sollten die §§ 58 bis 61
des Bundesnaturschutzgesetzes ersatzlos gestrichen werden.
Das neu geplante Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine, sowie die neu
geplanten Verbandsklagrechte im Kartellrecht oder für Gewerkschaften sind
abzulehnen.
6. Regulierungsdichte auf dem Arbeitsmarkt beseitigen
Eine Besserung der wirtschaftlichen Situation in Deutschland ist nicht in Sicht.
Zur Rückführung der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit von 4,3 Millionen
Arbeitslosen muss es Ziel sein, die wirtschafts-, finanz-, sozial- und arbeits-
rechtlichen Rahmenbedingungen wieder stärker auf die Förderung von Be-
schäftigung auszurichten. Das von der Bundesregierung prognostizierte Wachs-
tum von 2 Prozent reicht nicht aus, um die vorhandenen Arbeitsplätze in
Deutschland zu sichern, geschweige denn, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Nur
wenn Beschäftigungshürden abgebaut und Unternehmergeist gefördert werden,
kann es gelingen, den Arbeitsmarkt zu beleben. Wesentlicher Bestandteil einer
solchen Politik ist die Modernisierung des Arbeitsrechts. Denn gerade im
Arbeitsrecht besteht dringender Handlungsbedarf, die durch falsche Anreize
und beschäftigungshemmende Vorschriften verursachte Blockade des Arbeits-
marktes aufzuheben. Auch Hemmnisse für Existenzgründungen müssen be-
seitigt werden.
Folgende Maßnahmen für weniger Bürokratie sind dabei vorgesehen:
l Es soll ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch (ArGB) entworfen werden, das

einfach, verständlich, nicht kompliziert und unbürokratisch ist. Es sollte in
sich stimmig und widerspruchsfrei sein. Nicht kompliziert muss es einmal
hinsichtlich der Verfahren und auch hinsichtlich der Schwellenwerte aus-
gestaltet sein.

l Die sozialpolitischen Schwellenwerte sind zu vereinheitlichen, um die An-
wendung zu vereinfachen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen existiert
eine Zahl von rund 160 Schwellenwerten im Arbeits- und Sozialrecht. Viel
wäre schon gewonnen, wenn die Zahl der Schwellenwerte reduziert würde.
Auch die Verhandlungen des 65. Deutschen Juristentages haben ergeben,
dass die Vielzahl der Schwellenwerte im Arbeits- und Sozialrecht eine große
Belastung für den Arbeitsmarkt darstellt.

l Auszubildende sind in die Berechnung aller Schwellenwerte nicht mit ein-
zubeziehen. Der Pro-rata-temporis-Grundsatz wird bei der Berücksichtigung
von Teilzeitbeschäftigten bei Schwellenwerten für alle arbeitsrechtlichen
Gesetze und Verordnungen festgeschrieben.

l Abschaffung von nicht zielführenden Detailregelungen im Arbeitssicher-
heitsgesetz (ArbSiG) und weitere Reduzierung der neuen Arbeitsstättenver-
ordnung auf das erforderliche EU-Minimum, so dass beispielsweise die von
der Bundesregierung vorgesehene Bildung eines Ausschusses für Arbeits-
stätten beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nicht erfolgt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/4156

l Im Rahmen der 400-Euro-Jobs (Minijobs) soll die Aufzeichnungspflicht in
Bezug auf die so genannten Arbeitszeitnachweise entfallen.

l Bei Neueinstellungen soll das Kündigungsschutzgesetz erst ab einer Be-
triebsgröße von mehr als 20 Mitarbeitern Anwendung finden.

Berlin, den 9. November 2004
Dr. Michael Fuchs
Wolfgang Bosbach
Hartmut Koschyk
Thomas Strobl (Heilbronn)
Dirk Fischer (Hamburg)
Eduard Oswald
Stephan Mayer (Altötting)
Norbert Barthle
Günter Baumann
Otto Bernhardt
Clemens Binninger
Renate Blank
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Klaus Brähmig
Monika Brüning
Georg Brunnhuber
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Gitta Connemann
Hubert Deittert
Alexander Dobrindt
Marie-Luise Dött
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land)
Klaus-Peter Flosbach
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Erich G. Fritz
Hans-Joachim Fuchtel
Norbert Geis
Roland Gewalt
Ralf Göbel
Peter Götz
Reinhard Grindel
Michael Grosse-Brömer
Helmut Heiderich
Bernd Heynemann
Ernst Hinsken

Klaus Hofbauer
Volker Kauder
Gerlinde Kaupa
Kristina Köhler (Wiesbaden)
Norbert Königshofen
Werner Kuhn (Zingst)
Vera Lengsfeld
Werner Lensing
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Dorothee Mantel
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Laurenz Meyer (Hamm)
Hans Michelbach
Klaus Minkel
Hildegard Müller
Henry Nitzsche
Günter Nooke
Dr. Georg Nüßlein
Beatrix Philipp
Dr. Heinz Riesenhuber
Hartmut Schauerte
Angela Schmid
Dr. Ole Schröder
Wilhelm Josef Sebastian
Christian Freiherr von Stetten
Gero Storjohann
Lena Strothmann
Arnold Vaatz
Volkmar Uwe Vogel
Andrea Voßhoff
Gerhard Wächter
Ingo Wellenreuther
Klaus-Peter Willsch
Dagmar Wöhrl
Wolfgang Zeitlmann
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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