BT-Drucksache 15/2631

Geplanter Umzug des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Berlin

Vom 2. März 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2631
15. Wahlperiode 02. 03. 2004

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl
(Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Ilse Aigner, Günter Baumann, Clemens
Binninger, Hartmut Büttner (Schönebeck), Georg Fahrenschon, Herbert
Frankenhauser, Norbert Geis, Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Volker Kauder,
Kristina Köhler (Wiesbaden), Dorothee Mantel, Erwin Marschewski
(Recklinghausen), Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Stephan Mayer (Altötting),
Beatrix Philipp, Dr. Ole Schröder und der Fraktion der CDU/CSU

Geplanter Umzug des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Berlin

Stete und verlässliche Informationsgewinnung und -auswertung durch den
Bundesnachrichtendienst (BND) sind auch für die Bekämpfung des internatio-
nalen Terrorismus und damit für die Abwehr von Gefährdungen der Bundes-
republik Deutschland unverzichtbar und müssen daher in unveränderter Quali-
tät aufrechterhalten bleiben.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wer hat die Entscheidung getroffen, den Hauptsitz des BND von Pullach im

Landkreis München nach Berlin zu verlagern?
2. Von wem ging die Initiative für einen Umzug des BND nach Berlin aus und

wann genau wurde ein solcher Umzug erstmals in Erwägung gezogen?
3. Wer ordnete eine vorherige Geheimhaltung der Umzugspläne an und welche

Alternativen zu einem Umzug des BND wurden in der Zeit der geheimen
Ausarbeitung der Umzugspläne geprüft?

4. Ist die Bundesregierung bereit, ihre Entscheidung für einen Umzug des
BND angesichts der u. a. vom Vorsitzenden des Personalrates des BND und
von Mitarbeitern in einer Sammelpetition an den Deutschen Bundestag vor-
getragenen fachlichen Gegenargumente ergebnisoffen zu überprüfen?

5. Welche fachlichen Argumente sieht die Bundesregierung, die dazu führen,
dass der BND nunmehr erstmals seit mehr als 50 Jahren vollständig in der
Nähe bzw. unmittelbar in der Hauptstadt untergebracht werden muss?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine hauptstadt-
ferne Unterbringung der Abteilungen, die sich mit der Führung von Quellen
beschäftigen, besser ist als eine Ansiedlung in der Hauptstadt?

7. Trifft es zu, dass beim BND zahlreiche Mitarbeiter arbeiten, die aus dienst-
lichen Gründen gerade keinen Kontakt zu anderen Behörden, insbesondere
Behörden in der Hauptstadt haben dürfen?
Werden den beschaffenden Stellen auch künftig derartige Kontakte untersagt
sein, und wenn ja, was spricht unter diesem Gesichtspunkt für einen Umzug
nach Berlin?

Drucksache 15/2631 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

8. Trifft es zu, dass der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes,
Dr. Frank-Walter Steinmeier, am 24. März 1999 dem Deutschen Bundestag
mitgeteilt hat, dass „die 3 500 bis 4 000 Mitarbeiter, die in Pullach und in
den Landkreisen um München herum arbeiten, dort bleiben werden“
(Plenarprotokoll 14/29, Seite 2366 B), und wenn ja, welche neuen Argu-
mente für die Nichteinhaltung dieser Zusage haben sich nach diesem
Datum ergeben?

9. Trifft es zu, dass allein durch die geplanten Zwischenumzüge bis zur
Fertigstellung der endgültigen Liegenschaften zusätzliche Ausgaben in
Höhe von mehreren Millionen Euro entstehen werden, die aus dem laufen-
den, nicht erhöhten Haushalt des BND gezahlt werden sollen und somit bei
der sicherheitsrelevanten Arbeit des BND fehlen werden?

10. Trifft es zu, dass im Jahr 2004 allein für die Planungen zur Vorbereitung
des Umzugs 30 Mio. Euro im Einzelplan 12 eingestellt sind?

11. Trifft es zu, dass ein Zwischenumzug in ein Gebäude in Berlin erfolgen
soll, gegen das laut einer internen Stellungnahme der Sicherheitsexperten
des BND erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen?

12. Wie hoch sind die Gesamtkosten des Umzugs?
Aus welchen Positionen setzen sich diese Gesamtkosten zusammen?

13. Sind die Kosten in der Finanzplanung des Bundes berücksichtigt?
Wenn ja, bei welchen Titeln?
Wenn nein, wie sollen die Mehrausgaben finanziert werden?

14. Wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt?
15. Wenn die Antwort auf Frage 12 von der Schätzung des Personalrates des

BND, der mit mindestens 1 Mrd. Euro rechnet, abweicht, welche Gründe
sieht die Bundesregierung für diese Abweichung?

16. Rechnet die Bundesregierung mit einem Erlös für das bisher genutzte
Grundstück in Pullach, und wenn ja, gibt es bereits erste Untersuchungen
nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz, die eine anderweitige Nutzung des
Grundstückes als möglich erscheinen lassen?
In welcher Höhe ist ein Erlös eingeplant?

17. Trifft es zu, dass etwa 500 bis 800 Mitarbeiter des BND als so genannte
Härtefälle einzustufen wären, die folglich nicht zum Umzug nach Berlin
verpflichtet werden könnten?
Wenn ja, welches Konzept gibt es, um diese Mitarbeiter nach einem Weg-
zug des BND aus Pullach angemessen zu beschäftigen?

18. Welches Konzept hat die Bundesregierung, um diejenigen Mitarbeiter des
BND zu ersetzen, die sich eher eine andere Beschäftigung im Raum Mün-
chen suchen, als nach Berlin umzuziehen?
Gibt es Erfahrungswerte aus den Abteilungen, die in den letzten Jahren von
Pullach nach Berlin umziehen mussten, mit wie vielen solcher Fälle zu
rechnen ist?

19. Trifft es zu, dass beim BND in Pullach zahlreiche Mitarbeiter beschäftigt
sind, die aus Berlin nach München umgezogen sind und gern wieder nach
Berlin zurückkehren würden, und wenn ja, wie viele?

20. Wie beurteilt die Bundesregierung das Alternativkonzept des Personalrates
des BND, wonach eine Verlagerung von lediglich weiteren ca. 300 Mit-
arbeitern nach Berlin für die in der Hauptstadt notwendigen Arbeiten aus-
reichend und für die Arbeit des BND insgesamt sogar fachlich besser wäre?

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2631

21. Welche Erfahrungen hat man nach Erkenntnissen der Bundesregierung in
den Vereinigten Staaten, Frankreich und dem Vereinigten Königreich mit
der Ansiedlung des Auslandsnachrichtendienstes am Parlaments- und
Regierungssitz gesammelt?

22. Kann die Bundesregierung Fallgruppen benennen, wo eine persönliche
Unterrichtung der Bundesregierung durch Mitarbeiter des BND notwendig
ist, weil sich die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel ver-
bietet?

Berlin, den 2. März 2004
Wolfgang Bosbach
Hartmut Koschyk
Thomas Strobl (Heilbronn)
Wolfgang Zeitlmann
Ilse Aigner
Günter Baumann
Clemens Binninger
Hartmut Büttner (Schönebeck)
Georg Fahrenschon
Herbert Frankenhauser
Norbert Geis
Ralf Göbel
Reinhard Grindel
Volker Kauder
Kristina Köhler (Wiesbaden)
Dorothee Mantel
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
Stephan Mayer (Altötting)
Beatrix Philipp
Dr. Ole Schröder
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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