BT-Drucksache 15/2441

Einrichtung eines parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung

Vom 29. Januar 2004


Deutscher Bundestag Drucksache 15/2441
15. Wahlperiode 29. 01. 2004

Antrag
der Abgeordneten Michael Müller (Düsseldorf), Astrid Klug, Ulrike Mehl, Petra
Bierwirth, Gerd Friedrich Bollmann, Marco Bülow, Ulla Burchardt, Anke Hartnagel,
Renate Jäger, Ulrich Kelber, Horst Kubatschka, Gabriele Lösekrug-Möller, René
Röspel, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Heinz Schmitt (Landau), Dr. Ernst-Ulrich
von Weizsäcker, Franz Müntefering und der Fraktion der SPD,
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Reinhard Loske, Volker Beck (Köln),
Hans-Josef Fell, Michaele Hustedt, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Antje
Vogel-Sperl, Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
sowie der Abgeordneten Michael Kauch, Birgit Homburger, Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst
Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan,
Ulrich Heinrich, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Jürgen
Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Einrichtung eines parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Deutschland“,
die Schwerpunktfelder definiert und überprüfbare Erfolgs- und Effizienz-
kategorien zur Umsetzung festlegt, hat die Bundesrepublik Deutschland eine
zentrale Verpflichtung der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992
erfüllt.
Die in der Nachhaltigkeitsstrategie festgeschriebenen Handlungsfelder und das
Indikatorenkonzept sollen weiterentwickelt und mit langfristigen Zielen kon-
kretisiert werden. Dabei geht der Deutsche Bundestag davon aus, dass die Bun-
desregierung dem Deutschen Bundestag auftragsgemäß in diesem Jahr einen
Fortschrittsbericht vorlegt. Mit dem Rat für nachhaltige Entwicklung als Bera-
tungsgremium der Bundesregierung und dem Staatssekretärsausschuss („green
cabinet“) hat die Bundesregierung auf nationaler Ebene Gremien für einen Dia-
log mit den gesellschaftlichen Akteuren und zur ressortübergreifenden Umset-
zung der Strategie geschaffen.
Die Bundesregierung hat in der Einleitung der Strategie betont, dass sie „sich
bei der Erarbeitung der Strategie auf umfangreiche Vorarbeiten und begleitende
Forschungsarbeiten stützen [konnte]. Ein wichtiger Beitrag war insbesondere
der Bericht der Enquete-Kommission ,Schutz des Menschen und der Umwelt‘
des Deutschen Bundestages“. Sie hat weiterhin festgestellt, „dass eine solche

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Strategie nie abgeschlossen ist, sondern dem Wandel der Zeit und neuen Priori-
täten angepasst werden muss“.
Der Deutsche Bundestag ist seiner Verantwortung für eine nachhaltige Ent-
wicklung auch in der vergangenen Wahlperiode u. a. durch die Einsetzung der
Enquete-Kommission „Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen
und Antworten“, der Enquete-Kommission „Demographischer Wandel“ sowie
der Enquete-Kommission „Nachhaltige Energieversorgung unter den Bedin-
gungen der Globalisierung und Liberalisierung“ nachgekommen. Wie auf dem
Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung in Johannesburg im September 2002
von der Bundesregierung angekündigt, wird Deutschland in diesem Jahr Gast-
geber der internationalen Konferenz „renewables 2004“ zur weltweiten För-
derung erneuerbarer Energien sein. Der Deutsche Bundestag hat dies mit
Beschluss vom 10. April vergangenen Jahres unterstützt und darüber hinaus die
Initiative zur Gründung einer Internationalen Agentur zur Förderung der
Erneuerbaren Energien (International Renewable Energy Agency – IRENA)
ergriffen. Trotz der unternommenen Anstrengungen wird der Prozess der Stra-
tegieformulierung in der Öffentlichkeit bisher nicht ausreichend wahrgenom-
men. Der gesellschaftliche Dialog auf demWeg zu einer nachhaltigen Entwick-
lung muss von Politik und Öffentlichkeit als eine grundlegende Aufgabe der
gemeinsamen Zukunftsgestaltung verstanden werden. In diesem Sinne gilt es,
das Konzept Nachhaltigkeit mit den zentralen Reformdebatten zu verknüpfen.
Um dem interdisziplinären Ansatz des Nachhaltigkeitskonzeptes und der
ressortübergreifenden Entscheidungsfindung in Gestalt des „green cabinet“
gerecht zu werden, hält es der Deutsche Bundestag für erforderlich, einen par-
lamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung zur Begleitung des Stra-
tegieprozesses zu schaffen.
Mit dem Beirat wird die parlamentarische Begleitung der Nachhaltigkeitsstrate-
gie der Bundesregierung sichergestellt, der Dialog über die nachhaltige Ent-
wicklung mit gesellschaftlichen Gruppen verbessert und die institutionelle
Basis für eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes verfestigt.

II. Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag richtet einen Parlamentarischen Beirat für nachhal-

tige Entwicklung ein.
2. Dieser Beirat setzt sich aus neun ordentlichen und neun stellvertretenden

Mitgliedern des Deutschen Bundestages zusammen.
Die Fraktion der SPD entsendet je vier ordentliche und stellvertretende Mit-
glieder, die Fraktion der CDU/CSU je drei ordentliche und stellvertretende
Mitglieder, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein ordentliches und
ein stellvertretendes Mitglied und die Fraktion der FDP ein ordentliches und
ein stellvertretendes Mitglied in diesen Beirat.
Für das Verfahren des Beirates gelten die die Ausschüsse betreffenden Rege-
lungen der Geschäftsordnung, sofern diese nicht den Charakter des Aus-
schusses als vorbereitendes Beschlussorgan voraussetzen.
Der Beirat kann sich während der laufenden Wahlperiode an der Beratung
von Gesetzentwürfen und anderen Vorlagen gutachtlich beteiligen, die das
Aufgabengebiet des Beirats betreffen.
Im Blick auf die Regelung des Artikels 43 des Grundgesetzes geht der Deut-
sche Bundestag davon aus, dass auf Wunsch des Beirates jeweils ein Mit-
glied der Bundesregierung an den Beratungen teilnimmt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/2441

3. Dem Parlamentarischen Beirat werden folgende Aufgaben übertragen:
l Parlamentarische Begleitung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der

Bundesregierung, insbesondere Mitberatung bei der Festlegung und Kon-
kretisierung von Zielen, Maßnahmen und Instrumenten sowie bei der
Vernetzung wichtiger nachhaltigkeitsrelevanter Politikansätze.
Der Beirat kann sich Schwerpunkte für eine eingehendere Beratung bei
der Fortschreibung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wählen und
dem jeweils federführenden Ausschuss des Deutschen Bundestages in
Berichten und Empfehlungen zur Beratung vorlegen.

l Vorschläge zur Fortentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie.
l Parlamentarische Begleitung der auf Ebene der Bundesregierung ge-

schaffenen Institutionen zur nachhaltigen Entwicklung (Staatssekretärs-
ausschuss, Rat für nachhaltige Entwicklung).

l Abgabe von Empfehlungen zu mittel- und langfristigen Planungen, die
eine nachhaltige Entwicklung betreffen oder geeignet sind, die Nachhal-
tigkeitsstrategie der Bundesregierung zu ergänzen.

l Kontaktpflege und Beratungen mit anderen Parlamenten, insbesondere in
der Europäischen Union, zur Entwicklung gemeinsamer Positionen zur
nachhaltigen Entwicklung.

l Der Beirat legt dem Deutschen Bundestag dazu mindestens alle zwei
Jahre einen Bericht vor.

Berlin, den 29. Januar 2004
Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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