BT-Drucksache 15/1863

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -15/1507- Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus

Vom 3. November 2003


Deutscher Bundestag Drucksache 15/1863
15. Wahlperiode 03. 11. 2003

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 15/1507 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Internationalen Übereinkommen
der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1999
zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus

A. Problem
Der Gesetzentwurf sieht die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem
Internationalen Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 9. Dezember
1999 zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus vor. Die Zustimmung
ist nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes Voraussetzung für die völ-
kerrechtliche Ratifikation des Übereinkommens durch die Bundesrepublik
Deutschland. Mit Hilfe dieses Übereinkommens wird eine völkerrechtliche
Grundlage für die internationale Ächtung der Finanzierung des Terrorismus ge-
schaffen und somit die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des
Terrorismus gestärkt.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 15/1863 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 15/1507 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 23. Oktober 2003

Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Joachim Stünker
Berichterstatter

Wolfgang Zeitlmann
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1863

Bericht der Abgeordneten Joachim Stünker, Wolfgang Zeitlmann, Jerzy Montag
und Jörg van Essen

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 15/1507 in seiner 63. Sitzung am 25. September 2003
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Auswärti-
gen Ausschuss, dem Innenausschuss und dem Ausschuss
für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatendenAusschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage in seiner
25. Sitzung am 22. Oktober 2003 beraten und einstimmig
beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfeh-
len.
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 20. Sitzung
am 15. Oktober 2003 beraten und einstimmig beschlossen,
die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe hat die Vorlage in seiner 23. Sitzung am 15. Oktober
2003 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Abwesen-
heit der Fraktion der FDP beschlossen, die Annahme des
Gesetzentwurfs zu empfehlen.

III. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 28. Sitzung
am 15. Oktober 2003 abschließend beraten und einstimmig
beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfeh-
len.

Berlin, den 23. Oktober 2003
Joachim Stünker
Berichterstatter

Wolfgang Zeitlmann
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter
msterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 340, Telefax (02 21) 97 66 344

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