BT-Drucksache 14/9593

zu dem GE der Abg. Alfred Hartenbach, Margot von Renesse, Hermann Baggere, weiterer Abg. und der Fraktion der SPD sowie der Abg. Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/9218- Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Magnus-Hirschfeld-Stiftung"

Vom 26. Juni 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/9593
14. Wahlperiode 26. 06. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Margot von
Renesse, Hermann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele, Kerstin
Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/9218 –

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“

A. Problem
Homosexuelle waren im Nationalsozialismus schweren Verfolgungen ausge-
setzt. Bei den Verfolgungsmaßnahmen handelte es sich um typisches national-
sozialistisches Unrecht. Zur nationalsozialistischen Homosexuellen-Verfolgung
zählte auch die Zerschlagung der schwulen und lesbischen Infrastruktur, für die
es bislang keinen Ausgleich gab.

B. Lösung
Durch die Errichtung einer „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ soll im Sinne eines
kollektiven Ausgleichs das von den Nationalsozialisten an den Homosexuellen
verübte Unrecht anerkannt und die homosexuelle Bürger- und Menschenrechts-
arbeit gefördert werden.
Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
einer Stimme der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP und des anderen Mit-
glieds der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 14/9593 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/9218 – mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen.
1. § 2 wird wie folgt gefasst:

㤠2
Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, homosexuelles Leben in Geschichte und
Gegenwart wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen, die national-
sozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, gesell-
schaftlicher Diskriminierung homosexueller Männer und Frauen entgegen-
zuwirken, Emanzipations-, Bürgerrechts- und Menschenrechtsarbeit im In-
und Ausland zu fördern sowie das Gedenken an Leben und Werk Magnus
Hirschfelds zu pflegen.
Die Stiftung arbeitet unabhängig und überparteilich.“

2. § 5 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) In das Kuratorium entsenden:
1. die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen pro angefangene

150 Mitglieder je ein Mitglied,
2. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vier

Mitglieder,
3. der Fachverband Homosexualität und Geschichte e. V. ein Mitglied,
4. die Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft e. V. ein Mitglied,
5. der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e. V. zwei Mitglieder,
6. die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche e. V. ein

Mitglied,
7. der Lesbenring e. V. ein Mitglied,
8. der Bundesverband der Eltern, Freunde und Angehörigen von Homo-

sexuellen e. V. ein Mitglied,
9. die European Region of the International Gay and Lesbian Association

(ILGA-Europe) zwei Mitglieder,
10. der Völklinger Kreis, Bundesverband Gay Manager e. V. ein Mitglied,
11. die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ein Mitglied.
Entsendet ein Verband zwei Mitglieder, so muss für mindestens einen dieser
Plätze eine Frau benannt werden.“

Berlin, den 26. Juni 2002

Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender

Margot von Renesse
Berichterstatterin

Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Christina Schenk
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/9593

Bericht der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Jürgen Gehb, Volker Beck
(Köln), Jörg van Essen und Christina Schenk

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf der
Drucksache 14/9218 in seiner 239. Sitzung am 6. Juni 2002
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung
an den Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Innen-
ausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Weiterhin wurde
die Vorlage nach § 96 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages an den Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Entwurf sieht vor, die „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“
als bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffent-
lichen Rechts mit Sitz in Berlin zu errichten. Die Stiftung
soll nach dem Berliner Arzt und Sexualwissenschaftler
Dr. Magnus Hirschfeld (1868 bis 1935) benannt werden, der
neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit auch als Streiter
für die Rechte der Homosexuellen hervorgetreten ist. Zweck
der Stiftung soll es sein, homosexuelles Leben im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland wissenschaftlich zu erfor-
schen und darzustellen, die nationalsozialistische Verfolgung
Homosexueller in Erinnerung zu halten, durch Öffentlich-
keitsarbeit einer gesellschaftlichen Diskriminierung homo-
sexueller Männer und Frauen in Deutschland entgegenzu-
wirken, Bürgerrechtsarbeit zu fördern, Menschenrechtsarbeit
im Ausland zu unterstützen sowie das Gedenken an Leben
und Werk Magnus Hirschfelds zu pflegen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 99. Sitzung
am 12. Juni 2002 beraten und mit den Stimmen der Fraktio-
nen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS ge-
gen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU beschlossen
zu empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der Finanzausschuss hat auf eine Stellungnahme zu dem
Gesetzentwurf verzichtet.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat die Vorlage in seiner 94. Sitzung am 12. Juni
2002 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der PDS beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs
zu empfehlen.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnis im
Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss hat in seiner 132. Sitzung am 12. Juni
2002 beschlossen, zu der Vorlage eine öffentliche Anhörung
durchzuführen. An der Anhörung, die in der 134. Sitzung

des Rechtsausschusses am 24. Juni 2002 durchgeführt
wurde, haben folgende Sachverständige teilgenommen:

Hinsichtlich der Ergebnisse der Anhörung wird auf das Pro-
tokoll der 134. Sitzung des Rechtsausschusses mit den an-
liegenden Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
135. Sitzung am 26. Juni 2002 abschließend beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und einer Stimme der Fraktion der PDS gegen
die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Enthaltung der
Fraktion der FDP und des anderen Mitglieds der Fraktion
der PDS beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf in
der Fassung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen
anzunehmen.
Die Fraktion der SPD stellte fest, dass der Gesetzentwurf
die am 7. Dezember 2000 vom Deutschen Bundestag ein-
stimmig verabschiedete Erklärung implementiere, derzu-
folge das von den Nationalsozialisten an den Homosexuel-
len verübte Unrecht anerkannt und kollektiv ausgeglichen
sowie die homosexuelle Bürger- und Menschenrechtsarbeit
gefördert werden solle. Der von den Koalitionsfraktionen
auf Ausschussdrucksache 137 des Rechtsausschusses einge-
brachte Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf enthalte
eine Neuformulierung des Stiftungszwecks auf der Grund-
lage eines interfraktionell bestehenden Konsenses. Bei der
Frage der Besetzung des Kuratoriums der Stiftung sei daran
festgehalten worden, Verbände auszuwählen, die auf Bun-
desebene tätig seien. Weiterhin sei zur Vermeidung eines zu
krassen Übergewichtes männlicher Kuratoren festgelegt
worden, dass von zwei zu entsendenden Vertretern mindes-
tens eine Frau benannt werden müsse. Die Fraktion der SPD
beantragte, den Gesetzentwurf in der Fassung des Ände-
rungsantrags anzunehmen.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass entsprechend
dem einstimmig gefassten Beschluss des Deutschen Bun-
destages von Seiten der Union die Bereitschaft bestanden
habe, die Errichtung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung mitzu-
tragen. Art und Weise der Umsetzung dieses Beschlusses
durch die Koalitionsfraktionen ließen es im Ergebnis nicht

Dr. Thomas Norpoth Vorstandsmitglied des Vereins
Völklinger Kreis e. V./
Bundesverband der Gay Manager,
Köln

Patrik Maas Vorstandsmitglied des Vereins
Schwules Netzwerk NRW e. V./
Konferenz der schwulen
Landesnetzwerke, Köln

Fabian Straßenburg Bundesgeschäftsführer des
Jugendnetzwerks Lambda,
Lützensömmern

Ralf Dose Aktionsbündnis
Magnus-Hirschfeld-Stiftung
c/o Magnus-Hirschfeld-
Gesellschaft, Berlin

Drucksache 14/9593 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

zu, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Es sei
zu kritisieren, dass es sich entgegen des im einstimmigen
Beschlusses des Deutschen Bundestages enthaltenen An-
trags nicht um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung
handele. Ferner gebe es Anlass zu der Besorgnis, dass bei
der Frage der Besetzung des Kuratoriums einzelne Ver-
bandsinteressen über den ideellen Zweck des Stiftungsanlie-
gens gestellt worden seien. Ebenso sei die ungleiche Stim-
mengewichtung bei den Verbänden wie auch die fehlende
Ausgewogenheit und Bandbreite unter Verbänden nicht hin-
nehmbar. Schließlich bestünden schwerwiegende Beden-
ken hinsichtlich der Rechtsförmlichkeit und der Verfas-
sungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs. So handele es sich bei
diesem Gesetz, das in den Bereichen Wissenschaft und For-
schung, Bildung, Finanzen und Verwaltungsorganisation
Landeskompetenzen berühre, nicht um ein Einspruchs-,
sondern um ein Zustimmungsgesetz. Weiterhin fehlten dem
Gesetzentwurf Regelungen hinsichtlich des Vermögensan-
falls, wenn die Stiftung nicht fortbestehen sollte, sowie für
den Fall, dass einer der Verbände, der im Kuratorium vertre-
ten sein soll, entfalle oder keinen Vertreter entsende.
Die Fraktion der FDP bedauerte ebenfalls, dass die im De-
zember 2000 erreichte Einigkeit nun nicht mehr bestehe und
unter Außerachtlassung des einstimmigen Beschlusses des
Deutschen Bundestages noch immer kein Gesetzentwurf der
Bundesregierung zu diesem Thema vorliege. Bedauerlich
sei weiterhin, dass zwar auch Anregungen der Fraktion der
FDP aufgenommen worden seien, bei der Frage der Beset-
zung des Kuratoriums jedoch kein Einvernehmen habe er-
zielt werden können. So sei die Aufnahme eines Vertreters
der Gewerkschaft als Gegengewicht zur Aufnahme eines
Vertreters des Völklinger Kreises eine geradezu abwegige
Konstruktion, die dem Anliegen zusätzlich schade. Es
schade auch, dass das Jugendnetzwerk „Lambda“ ausge-
schlossen worden sei. Ungeachtet dieser Kritik sei jedoch
die Errichtung der Stiftung, die einen wichtigen Auftrag zu
erfüllen habe, vollauf zu begrüßen. Dabei müsse es sich je-
doch um die Bereitstellung zusätzlicher Mittel handeln, die
nicht durch Kürzungen bei der Förderung anderer schwuler
und lesbischer Projekte und Einrichtungen erwirtschaftet
werden dürften.
Die Fraktion der PDS begrüßte grundsätzlich den Gesetz-
entwurf und befürwortete auch die Neuformulierung des
Stiftungszweckes im Rahmen des Änderungsantrags der
Koalitionsfraktionen. Nicht akzeptabel sei jedoch die Zu-
sammensetzung des Kuratoriums und die Stimmverteilung
zwischen den darin vertretenen Verbänden. Zum einen sei
mit der überproportionalen Präsenz des LSVD und der ihm
nahe stehenden Organisationen (Völklinger Kreis, ILGA,
Befah) im Kuratorium dessen politische Ausgewogenheit
nicht gewährleistet und zum anderen sei nicht nachvollzieh-
bar, weshalb der LSVD und die ILGA zwei und nicht wie
alle anderen eine Stimme erhielten. Damit werde eine Un-
gleichrangigkeit der Verbände erzeugt, die dem Stiftungs-
zweck nicht dienlich sei und den Verdacht nahelege Ver-
bandsinteressen geschuldet zu sein.
Zudem sei die Vertretung lesbischer Interessen völlig unter-
repräsentiert. Dies werde durch die nachträgliche Hin-
zunahme des Völklinger Kreises – eines schwulen Unter-
nehmerverbandes – noch verstärkt. Die festgeschriebene
Mindestquotierung für die zwei Verbände, die zwei Stim-

men hätten, löse das Problem in keiner Weise. Deshalb
werde vorgeschlagen, dem Lesbenring eine weitere Stimme
zu geben.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte,
dass es sich bei dem Gesetzentwurf zur Errichtung einer
Magnus-Hirschfeld-Stiftung nicht um die schlichte Umset-
zung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom
Dezember 2000 handele, da dort die Errichtung der Stiftung
lediglich als eine von mehreren Möglichkeiten, einen kol-
lektiven Ausgleich für das Unrecht der Nationalsozialisten
zu schaffen und die homosexuelle Bürger- und Menschen-
rechtsarbeit zu fördern, handele. Insofern sei auch die nun
gefundene Formulierung für den Stiftungszweck weit kon-
kreter als dies der Beschluss des Deutschen Bundestages
vorgebe. Hinsichtlich der Befürchtungen, die Errichtung der
Stiftung könne Sekundärwirkungen auf die öffentlichen
Haushalte und ihre Fördermittel für homosexuelle Projekte
und Einrichtungen haben, könne auf die Begründung des
Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen verwiesen wer-
den, die eine Klarstellung dahingehend enthalte, dass die
Stiftung die Förderung schwuler und lesbischer Projekte
und Einrichtungen durch Bund, Länder und Gemeinden
nicht ersetzen könne und solle. Hinsichtlich der Problematik
der Besetzung des Kuratoriums sei darauf zu verweisen,
dass die Stiftung die Bereitschaft zu privaten Zustiftungen
ausdrücklich fördere. Eine solche Bereitschaft werde jedoch
nur dann bestehen, wenn die Stiftung ausgeglichene Arbeit
leisten werde.
Bei der Besetzung des Kuratoriums gehe es zudem nicht
darum, Zuwendungen an die dort vertretenen Verbände zu
leisten, sondern deren Sachverstand für die Erfüllung der
Stiftungszwecke zu nutzen.
Die Bedenken hinsichtlich Rechtsförmlichkeit und Verfas-
sungsmäßigkeit weise man zurück, Landeskompetenzen
seien nicht berührt. Eine Vermögensanfallsklausel sei bei
öffentlich-rechtlichen Stiftungen – anders als bei privat-
rechtlichen – nicht üblich. Auch die Form der Kuratoriums-
besetzung unterscheide sich nicht von anderen Stiftungs-
gesetzen.

V. Zur Begründung der Beschlussempfehlung
Im Folgenden werden lediglich die vom Rechtsausschuss
beschlossenen Änderungen gegenüber der ursprünglichen
Fassung des Gesetzentwurfs erläutert. Im Übrigen wird auf
die jeweilige Begründung auf Drucksache 14/9218, S. 9 ff.
verwiesen.
Zu 1.
Die Neuformulierung des Stiftungszweckes entspricht dem
Konsens, der in einem Berichterstatter-Gespräch am
10. Juni 2002 gemeinsam zwischen allen Fraktionen ent-
wickelt wurde.
Der vorgeschlagene Stiftungszweck gründet zudem auf dem
Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember
2000. Der Deutsche Bundestag hatte sich dafür ausgespro-
chen, für die Zerschlagung der schwulen und lesbischen
Bürgerrechtsbewegung durch die Nazis einen „kollektiven
Ausgleich“ zu schaffen, „der die Anerkennung des Unrechts
verdeutlicht und der Förderung homosexueller Bürger- und
Menschenrechtsarbeit gewidmet ist“ [Drucksache 14/4894].

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/9593

Die Stiftung soll im Bereich schwul-lesbischer Erinnerungs-
sowie Emanzipations-, Bürger- und Menschenrechtsarbeit
ergänzend tätig werden.
Es ist keineswegs intendiert, dass die Stiftung die Förderung
schwuler und lesbischer Projekte und Einrichtungen durch
Bund, Länder oder Gemeinden ersetzen soll.
Zu 2.
Um das Kuratorium arbeitsfähig zu halten, ist am Prinzip
festgehalten worden, auf der Verbändeseite rechtsfähige
überregionale Organisationen als entsendende Stellen zu be-
nennen.
Ein Teil der benannten Verbände repräsentiert nur schwule
Männer, der Lesbenring e. V. ausschließlich Frauen. In ei-
nem anderen Teil der Verbände sind sowohl Frauen als auch
Männer vertreten, in zweien davon Frauen zu einem hohen
Anteil. Um eine Mindestrepräsentanz von Frauen im Kura-
torium zu sichern, erhalten diese Verbände zwei Sitze – nun
mit der verbindlichen Maßgabe, diese mindestens ge-
schlechterparitätisch besetzen zu müssen.
Ergänzt wird das Kuratorium um den Bereich der Arbeits-
welt: durch einen Vertreter des Völklinger Kreises, Bundes-
verband Gay Manager e. V., sowie einen Vertreter der Ver-
einigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Bei ver.di sind
seit vielen Jahren Arbeitskreise von Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgendern aktiv, so dass es ein Leichtes
sein dürfte, aus diesem Arbeitsbereich heraus eine kompe-
tente Vertretung zu benennen.
Um die Parität zwischen den Verbänden und der Bundes-
seite aus dem Deutschen Bundestag und Bundesregierung
zu wahren, wird die Vertretung des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf vier Mitglieder
aufgestockt. Dabei wäre es wünschenswert, wenn davon
mindestens eine Vertreterin bzw. ein Vertreter aus dem
Jugendhilfe-Bereich käme, um auch dieses Arbeitsfeld im
Kuratorium abzudecken.

Berlin, den 26. Juni 2002
Margot von Renesse
Berichterstatterin

Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Christina Schenk
Berichterstatterin

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