BT-Drucksache 14/8915

Möglichkeiten der Einführung elektronischer Fahrzeugdokumente

Vom 24. April 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8915
14. Wahlperiode 24. 04. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annette Faße, Rita Streb-Hesse, Reinhard Weis (Stendal),
Hermann Bachmaier, Anni Brandt-Elsweier, Hans-Günter Bruckmann, Dr. Peter
Danckert, Norbert Formanski, Angelika Graf (Rosenheim), Hans-Joachim Hacker,
Alfred Hartenbach, Klaus Hasenfratz, Gustav Herzog, Reinhold Hiller (Lübeck),
Gabriele Iwersen, Konrad Kunick, Christine Lambrecht, Gabriele Lösekrug-Möller,
Dr. Christine Lucyga, Dieter Maaß (Herne), Winfried Mante, Dirk Manzewski, Heide
Mattisckeck, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Günter Oesinghaus, Karin Rehbock-Zureich,
Margot von Renesse, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Richard Schuhmann
(Delitzsch), Erika Simm, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Joachim Stünker,
Hedi Wegener, Dr. Margrit Wetzel, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Kerstin Müller (Köln),
Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Möglichkeiten der Einführung elektronischer Fahrzeugdokumente

Die Richtlinie 1999/37/EG der Europäischen Union vom 29. April 1999 sieht
eine europaweite Harmonisierung der Zulassungsdokumente für Fahrzeuge bis
zum Jahr 2004 vor. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es sinnvoll
ist, im Zuge der europäischen Harmonisierung die Zulassungspapiere statt in
der herkömmlichen Papierform auch oder statt dessen in Kartenform einzufüh-
ren, wie dies schon heute für Führerscheine vorgesehen ist. Gegebenenfalls
könnten diese Karten mit einem digital lesbaren Chip ausgestattet werden, der
zusätzliche Daten, wie z. B. Termine der nächsten Abgasuntersuchung oder
Hauptuntersuchung, enthält.

In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung die Einführung elektronischer Fahrzeugdoku-

mente unter Einschluss digital lesbarer Mikroprozessor-Chips für sinnvoll,
um die derzeit gebräuchlichen Papierdokumente zu ersetzen?

2. Welche Haltung nehmen – nach Kenntnis der Bundesregierung – interes-
sierte Verbände sowie TÜV und DEKRA zur Einführung elektronischer
Fahrzeugdokumente ein?

3. Hält die Bundesregierung die bisher entwickelten Chipkarten für geeignet
und marktfähig, um die geltenden Fahrzeugdokumente zu ersetzen?

4. Verspricht sich die Bundesregierung Vorteile durch die Einführung elektro-
nischer Fahrzeugdokumente und wenn ja, welche?

Drucksache 14/8915 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
5. Wie schätzt die Bundesregierung die Probleme der zuverlässigen Verfüg-
barkeit elektronsicher Systeme ein?
Welche Verfahren sollen gelten, wenn Karten nicht lesbar oder Lesegeräte
vor Ort funktionsuntüchtig sind?
Wie soll mit betroffenen Verkehrsteilnehmern oder Fahrzeugen in diesen
Fällen verfahren werden?

6. Könnte die Fälschungs- und Manipulationssicherheit durch elektronische
Fahrzeugdokumente erhöht werden?

7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, wie häufig Daten aus
Fahrzeugdokumenten (Führerschein, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief) fest-
gestellt und damit benötigt werden?
Welche besonderen Vorteile und/oder Probleme sieht die Bundesregierung
in der Zusammenführung mehrerer Funktionen auf eine Chipkarte (multi-
funktionale Smartcard für den öffentlichen Bereich)?

8. Welche technischen Anforderungen sind an die Sicherheit einer elektroni-
schen Infrastruktur für Fahrzeugdokumente zu stellen?
Zu welchen Mehrkosten führt eine verlässliche Sicherheitsinfrastruktur
und in welchem Verhältnis stehen diese zu dem erwartbaren Mehr an
Sicherheit vor Datenverlust, Datenmanipulationen oder Dokumentenfäl-
schungen?

9. Wie kann die kreditsichernde Funktion des Fahrzeugbriefs bei Einführung
elektronischer Dokumente gesichert werden?

10. Welche europäischen und nationalen rechtlichen Vorarbeiten sind notwen-
dig, wenn vollständig auf elektronische Fahrzeugdokumente umgestellt
werden soll?
Welche datenschutzrechtlichen wie haftungsrechtlichen Anpassungen wä-
ren in Bund und/oder Ländern vorzunehmen?
Welche Lösungen werden für Fahrten in das Nicht-EU-Ausland diskutiert
(parallele Papierdokumente auf Antrag)?

11. Entstehen durch die Einführung elektronischer Fahrzeugdokumente zusätz-
liche Kosten oder lassen sich hierdurch – zumindest mittelfristig – sogar
Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung einsparen?

12. Bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung durchgreifende daten-
schutzrechtliche Bedenken gegen die Einführung elektronischer Fahrzeug-
dokumente?

13. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Möglichkeit, elektro-
nische Fahrzeugdokumente im Zuge der europäischen Harmonisierung bis
zum Jahr 2004 einzuführen?

14. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten in
der Europäischen Union für die Einführung elektronischer Fahrzeugdoku-
mente einzusetzen?

Berlin, den 24. April 2002
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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