BT-Drucksache 14/8790

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler - Familie ist, wo Kinder sind - Politik für ein familien - und Kinderfreundliches Deutschland

Vom 16. April 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8790
14. Wahlperiode 16. 04. 2002

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christel Humme, Hildegard Wester, Ingrid Arndt-Brauer,
Dr. Hans-Peter Bartels, Lothar Binding (Heidelberg), Anni Brandt-Elsweier, Dieter
Dzewas, Ludwig Eich, Hans Forster, Arne Fuhrmann, Renate Gradistanac, Angelika
Graf, Dieter Grasedieck, Kerstin Griese, Wolfgang Grotthaus, Klaus Hagemann, Nina
Hauer, Monika Heubaum, Lothar Ibrügger, Nicolette Kressl, Dr. Uwe Küster, Detlev
von Larcher, Christine Lehder, Klaus Lennartz, Günter Oesinghaus, Christel
Riemann-Hanewinckel, Marlene Rupprecht, Bernd Scheelen, Horst Schild, Dr. Frank
Schmidt (Weilburg), Dr. Mathias Schubert, Reinhard Schultz (Everswinkel),
Dr. Angelica Schwall-Düren, Dr. Margrit Spielmann, Jörg-Otto Spiller, Rolf Stöckel,
Simone Violka, Lydia Westrich, Hanna Wolf (München), Wilhelm Schmidt (Salzgitter),
Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Irmingard
Schewe-Gerigk, Ekin Deligöz, Katrin Dagmar Göring-Eckardt, Christine Scheel,
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler

Familie ist, wo Kinder sind – Politik für ein familien- und kinderfreundliches
Deutschland

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die meisten Menschen leben in Familien. Insbesondere junge Menschen wol-
len heute Familie und Berufstätigkeit miteinander vereinbaren. Familien leisten
einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Ziel der Familienpolitik ist eine
familienfreundliche Gesellschaft, in der Menschen mit Kindern die Bedingun-
gen vorfinden, Familie nach ihren eigenen Vorstellungen leben zu können. Die
berechtigten Interessen von Familien müssen auf allen Ebenen berücksichtigt
werden. Wir brauchen ein Klima in unserer Gesellschaft, das auf Förderung,
Fürsorge, Respekt und Toleranz ausgerichtet ist.

Eine familienfreundliche Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass Familien
finanzielle Unterstützung erhalten, aber auch dadurch, dass Rahmenbedingun-
gen existieren, die Müttern und Vätern sowohl die Berufstätigkeit ermöglichen
als auch die Zeit geben, die sie für sich und ihre Kinder brauchen.

Bei Antritt der rot-grünen Regierung war die Bilanz für Familien negativ.

Mit seinem Urteil vom 10. November 1998 rügte das Bundesverfassungs-
gericht, dass die Vorgängerregierung den Familienleistungsausgleich nicht an-
gemessen weiterentwickelt hatte. Darüber hinaus wurden 14 Jahre lang die Ein-
kommensgrenzen für den Bezug von Erziehungsgeld nicht erhöht. 10 Jahre
lang wurde das Wohngeld nicht an steigende Mieten und Preise angepasst.

Drucksache 14/8790 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Unter der christlich-liberalen Regierung sind die Ausgaben für die Ausbil-
dungsförderung (BAföG) seit Anfang der 90er Jahre kontinuierlich zurück-
gegangen, und immer weniger junge Menschen erhielten eine Förderung. Das
führte dazu, dass gerade jungen Menschen aus Familien mit geringem Einkom-
men der Zugang zu Bildung verwehrt wurde. Zudem gab es eine viel zu hohe
Jugendarbeitslosigkeit. Die Vorgängerregierung versäumte es, die gesetzliche
Rentenversicherung familienfreundlicher zu gestalten und die Alterssicherung
der Frauen zu verbessern. Zudem vernachlässigte sie die Rahmenbedingungen
für die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung.

Der Opferschutz und der zivilrechtliche Schutz vor häuslicher Gewalt wurden
nicht verbessert und ein Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung wurde
nicht für notwendig gehalten.

Diese Politik führte dazu, dass sich die Zukunftsperspektiven für die Familien,
die Kinder und die Jugendlichen stetig verschlechterten.

Der Reformstau wurde in der laufenden Legislaturperiode aufgelöst. Insgesamt
sind sowohl die Leistungen des Bundes zu Gunsten von Familien als auch die
familienpolitischen Komponenten der Einkommensbesteuerung spürbar ver-
bessert worden. Das finanzielle Volumen dieser familienpolitischen Maßnah-
men ist in der laufenden Legislaturperiode um 13 Mrd. Euro (26 Mrd. DM) ge-
stiegen. Familien profitieren von zahlreichen materiellen Verbesserungen in
dieser Legislaturperiode:

� Mit dem Beginn dieses Jahres wurde das Kindergeld für erste und zweite
Kinder zum dritten Mal seit 1998 auf jetzt 154 Euro (301 DM) im Monat er-
höht. Im Jahr 1998 betrug das Kindergeld für das erste und zweite Kind
noch 220 DM (112 Euro). Dies bedeutet eine Erhöhung des Kindergeldes
um mehr als ein Drittel auf 1 848 Euro pro Jahr.

� Die kindbezogenen steuerlichen Freibeträge wurden ausgeweitet. Seit dem
1. Januar 2002 gibt es einen neuen Freibetrag für Betreuung und Erziehung
oder Ausbildung. Er beträgt 2 160 Euro (4 224 DM). Diese Freibetragsrege-
lung berücksichtigt, dass sich der Bedarf eines Kindes mit zunehmendem
Alter ändert. Der zunächst überwiegende Betreuungsbedarf wird im Laufe
der Zeit durch den Erziehungs- und später durch den Ausbildungsbedarf
überlagert bzw. abgelöst. Für volljährige Kinder in Ausbildung, die auswärts
untergebracht sind, wird daneben ein Sonderbedarf durch einen Freibetrag
von bis zu 924 Euro (1 807 DM) berücksichtigt.

Der Kinderfreibetrag für den existenziellen Sachbedarf eines Kindes wurde
von 6 912 DM (3 534 Euro) auf 3 648 Euro (7 134 DM) angehoben. Dies
bedeutet in der Summe eine Erhöhung der kindbezogenen Freibeträge um
2 274 Euro oder fast zwei Drittel auf insgesamt 5 808 Euro.

� Erwerbsbedingte Betreuungskosten sind seit Anfang 2002 steuerlich ab-
zugsfähig. Betreuungskosten, die den Betrag von 1 548 Euro (3 027 DM)
übersteigen, können bis zu einer Höchstgrenze von 1 500 Euro (2 933 DM)
steuerlich geltend gemacht werden. Für alleinlebende Elternteile gelten
grundsätzlich halbierte Beträge. Auf Antrag des betreuenden Elternteils
kann aber der gesamte absetzbare Betrag auf ihn übertragen werden, wenn
er auch den gesamten Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbil-
dung in Anspruch nimmt. Mit dieser Maßnahme wurde ein besonderer Ak-
zent auf Lösungsstrategien zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzt. Das ist ein wichtiger
Schritt in die richtige Richtung.

� Das größte Steuerreformpaket in der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland beinhaltet in erster Linie Entlastungen für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer und ihre Familien. Gemessen am Jahr 1998 werden die
Steuerreformmaßnahmen im Jahr 2005 die privaten Haushalte um insgesamt

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41 Mrd. Euro (80 Mrd. DM) jährlich entlasten. Im Ergebnis führt die Steuer-
entlastungspolitik dazu, dass im Jahr 2002 ein Ehepaar mit zwei Kindern
erst ab Bruttoeinkommen, die 34 000 Euro (66 000 DM) überschreiten, fak-
tisch Einkommensteuer zahlt.

� Die Rentenreform ist ein großer Fortschritt für Frauen und Familien. Sie
verbessert die rentenrechtliche Absicherung für die Frauen, die wegen der
Kindererziehung einige Jahre nicht oder Teilzeit gearbeitet haben. Die
eigenständige Alterssicherung von Frauen wird insbesondere dadurch geför-
dert, dass die Beitragszeiten für Kindererziehung höher bewertet werden.
Um Lücken bei der Rente zu schließen, bekommen Erziehende mit mehre-
ren Kindern unter 10 Jahren nach Auslaufen der Kindererziehungszeit eine
Gutschrift rentenrechtlicher Entgeltpunkte. Die Anwartschaften von Müt-
tern bzw. Vätern, die während der ersten zehn Lebensjahre des Kindes er-
werbstätig sind, aber – etwa wegen Teilzeitarbeit – unterdurchschnittlich
verdienen, werden bei der Rentenberechnung aufgewertet. Familienfreund-
lich sind außerdem die Regelungen zur ergänzenden kapitalgedeckten
Altersvorsorge.

� Deutliche Entlastungen für Familien bringt auch die zum 1. Januar 2001 in
Kraft getretene Reform des Wohngeldes. 400 000 zusätzliche Haushalte
haben aufgrund der Anhebung der Einkommensgrenzen Anspruch auf
Wohngeld, viele davon Familienhaushalte.

� Verbesserungen gibt es auch beim Erziehungsgeld. Durch die Anhebung der
Einkommensgrenzen zum 1. Januar 2001 haben mehr Familien Anspruch
auf Erziehungsgeld. Alternativ zum monatlichen Erziehungsgeld von 307
Euro (600 DM) über einen Zeitraum von 24 Monaten, erhalten Eltern, die
sich für eine verkürzte Bezugsdauer von 12 Monaten entscheiden, monatlich
bis zu 460 Euro (900 DM). Der Bezug von Arbeitslosengeld schließt Erzie-
hungsgeld nicht mehr aus.

� Auch die Ausbildung von Kindern wird finanziell besser gefördert. Durch
die Reformierung des BAföG beziehen zusätzlich 100 000 mehr Schülerin-
nen und Schüler und Studentinnen und Studenten finanzielle Unterstützung.
Denn die Einkommensgrenzen sind deutlich angehoben worden. Gleichzei-
tig wurde der Förderhöchstbetrag auf 582,88 Euro (1 140 DM), bzw. ab dem
Wintersemester 2002/2003: 585 Euro erhöht. Die BAföG-Schulden sind auf
höchstens 10 225 Euro (20 000 DM), bzw. ab 1. Oktober 2002: 10 000 Euro
begrenzt. Die Förderbeträge zwischen Ost und West wurden vollständig ver-
einheitlicht.

� Mit einer Änderung im Kindesunterhaltsrecht wurde geregelt, dass der bar-
unterhaltspflichtige Elternteil das ihm zustehende Kindergeld erst dann für
sich selbst verwenden darf, wenn sein monatlicher Unterhaltsbetrag ohne
die Verrechnung des Kindergeldes 135 % des Regelbetrages nach der
Düsseldorfer Tabelle beträgt.

Neben den materiellen Besserstellungen wurden in dieser Legislaturperiode
auch die Rahmenbedingungen für Familien deutlich verbessert:

� Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde die Elternzeit,
früher Erziehungsurlaub, flexibilisiert. Seit dem 1. Januar 2001 können
Väter und Mütter gleichzeitig Elternzeit nehmen. Außerdem können sie
schon während der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten verbunden mit dem
Recht, wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren.

� Der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient der eingeführte
Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Dieser steht allen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten zu.

� Im neuen Betriebsverfassungsgesetz wurde die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf in den Aufgabenkatalog der Betriebsparteien aufgenommen.

Drucksache 14/8790 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

� Durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wurde die gewaltfreie
Kindererziehung zum Leitbild erhoben. Flankiert wird die Gesetzesände-
rung durch eine Kampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend für eine „Gewaltfreie Erziehung“.

� Mit dem Kleinen Sorgerecht für Ehepaare und Eingetragene Lebenspartner-
schaften wurde ein neues Element in das Kindschaftsrecht eingeführt. Ehe-
gattinnen und Ehegatten und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner eines
allein sorgeberechtigten Elternteils können Mitentscheidungsbefugnisse in
Angelegenheiten des täglichen Lebens und ein Notvertretungsrecht erhalten.
Damit wird die Übernahme von Verantwortung rechtlich abgesichert.

� Das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes vor häuslicher
Gewalt sieht eine Stärkung der Position von Frauen und Kindern als den
typischen Opfern von Gewalt in Familien vor. Es ist sichergestellt, dass sie
nun ohne Angst vor dem Täter zunächst weiterhin in der Wohnung bleiben
können.

� Ein für Familien wichtiger Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode war und
ist die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Sie konnte durch den Aus-
bildungsplatzkonsens und das Sofortprogramm JUMP deutlich gesenkt wer-
den. Über 400 000 junge Menschen haben durch JUMP eine neue Chance
und damit eine Lebensperspektive bekommen.

Dies ist eine positive familienpolitische Bilanz, wie sie noch in keiner Legis-
laturperiode zuvor gezogen werden konnte.

Familien müssen auch zukünftig als zentraler Ort des Aufwachsens von Kin-
dern konsequent weiter gefördert werden. Ihre Leistungen gilt es vor allem
durch bessere Möglichkeiten bei der Kinderbetreuung noch stärker zu unter-
stützen.

Hinsichtlich der Betreuungseinrichtungen ist Deutschland ein Entwicklungs-
land. Es fehlen Krippenplätze für die bis zu Dreijährigen – vor allem in den
alten Bundesländern – und Ganztagsplätze für Kinder im Kindergarten- und
Schulalter. Familien, darunter insbesondere Alleinerziehenden, wird so die
Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie erschwert, wodurch auch ihr
Armutsrisiko steigt. Viele qualifizierte Frauen stehen auf diese Weise dem
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Betreuungssystem ist auch
notwendig für die Entwicklung und Sozialisation von Kindern und die Integra-
tion in unsere Gesellschaft. Dort werden die Grundlagen für spätere Bildungs-
und Lebenschancen gelegt. Alle Kinder haben einen Anspruch darauf, mit den
Fähigkeiten und der Bildung ausgestattet zu werden, die für ein selbstbestimm-
tes und chancengleiches Leben erforderlich sind.

Kinderbetreuungseinrichtungen müssen ein fester Bestandteil unseres Erzie-
hungs- und Bildungssystems werden. Kommunen und Länder, aber auch Unter-
nehmen sind aufgefordert, mehr in die Kinderbetreuung zu investieren.

Auch bei einer deutlichen Verbesserung der sozialen Infrastruktur bleibt es wei-
terhin notwendig, Familien gezielt materiell zu unterstützen und den Familien-
leistungsausgleich so auszubauen, dass Chancengleichheit für Kinder aus
Familien mit niedrigem Einkommen erreicht wird.

Wegen der engen Finanzspielräume von Bund, Ländern und Gemeinden müs-
sen bei den weiteren familienpolitischen Maßnahmen zwingend Prioritäten
gesetzt werden.

Mit dem Ausbau von Tagesbetreuungseinrichtungen und einer gezielten Förde-
rung einkommensschwacher Familien werden die vorhandenen finanziellen
Mittel effektiv eingesetzt, denn damit werden

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/8790

– die Selbsthilfekräfte von Familien gestärkt,

– Kinder aus der Sozialhilfe geholt,

– die Bildungschancen von Kindern verbessert,

– Integration insbesondere für Kinder von Migrantinnen und Migranten
gefördert,

– Armut von Familien vermieden,

– Alleinerziehende unterstützt,

– die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und

– die Kommunen entlastet.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,

1. den von ihr begonnenen Weg

– in eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft,

– zu einer gerechten Verteilung der Erwerbs- und Familienarbeit zwischen
Männern und Frauen,

– der wirtschaftlichen Förderung von Familien,

– der sozialen Integration von Familien und

– der Berücksichtigung der kindlichen Bedürfnisse vor allem in der
Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherpolitik

auch in der nächsten Legislaturperiode weiterzugehen;

2. zukünftig einen Schwerpunkt auf den Ausbau eines bedarfsgerechten und
qualitativ hochwertigen Tagesbetreuungsangebots in allen Regionen
Deutschlands zu legen.

Dazu sind

� Länder und Kommunen bei ihren Anstrengungen um eine Verbesserung
der Tagesbetreuung von Kindern zu unterstützen,

� föderative Gipfeltreffen mit Ländern, Kommunen und den Verbänden der
Freien Wohlfahrtspflege zur bedarfsgerechten Verbesserung der Quantität
und Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen und zur Regelung der
damit verbundenen fiskalischen Erfordernisse einzuberufen und

� der Bildungsauftrag von Betreuungseinrichtungen aufzuwerten;

3. eine gezielte wirtschaftliche Förderung von Familien in unteren Einkom-
mensbereichen vorzunehmen, um Kinder aus der Sozialhilfe herauszuholen
und zugleich zu verhindern, dass Eltern der Kinder wegen von Leistungen
der Sozialhilfe abhängig werden. Die dadurch eingesparten Kosten für die
Sozialhilfe sollten für den Ausbau von Ganztagskinderbetreuung genutzt
werden;

4. das bestehende System der Sozialhilfe im Sinne des Förderns und Forderns
zu reformieren;

5. den Familienleistungsausgleich mittelfristig weiterzuentwickeln.

Berlin, den 16. April 2002

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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