BT-Drucksache 14/8284

zu dem Antrag der Abgeordneten Bosbach, Geis, Marschewski (Recklinghausen), weiterer Abg. und der Fraktion der CDU/CSU -14/6539- Kriminalität wirksamer bekämpfen - Innerne Sicherheit gewährleisten

Vom 20. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8284
14. Wahlperiode 20. 02. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Norbert Geis,
Erwin Marschewski (Recklinghausen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU
– Drucksache 14/6539 –

Kriminalität wirksamer bekämpfen – Innere Sicherheit gewährleisten

A. Problem
Der Antrag geht davon aus, dass es sich bei Freiheit und Sicherheit um elemen-
tare Grundbedürfnisse des Menschen handele. Aus dem hoheitlichen Anspruch
des Staates auf das Gewaltmonopol resultiere seine Verpflichtung, Freiheit und
innere Sicherheit zu gewährleisten. Im Rechtsstaat sei die innere Sicherheit
Grundlage für Freiheit und Frieden nach innen. Der Schutz vor Kriminalität,
die Verhinderung von Straftaten und ihre Aufklärung, die Ahndung von Verbre-
chen sowie der Schutz vor den Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ord-
nung seien unabdingbare Voraussetzung für die Lebensqualität der Bürger und
ihr gedeihliches Zusammenleben. Nach Auffassung der Antragsteller sei die
Sicherheit ein wichtiger Faktor nicht zuletzt auch für den Wirtschaftsstandort
Deutschland. Die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2000 habe belegt,
dass ein wirklicher Durchbruch bei der Bekämpfung der Kriminalität bislang
noch nicht gelungen sei, da die Kriminalitätszahlen insgesamt auf hohem
Niveau stagnieren. Der Schutz der Bürger müsse Maßstab des Handelns sein.
Die innere Sicherheit vertrage keine Experimente zu Lasten der Bevölkerung.
Die Antragsteller fordern u. a. eine Bekämpfung der Kinder- und Jugendkrimi-
nalität, der Rauschgiftkriminalität, der grenzüberschreitenden Kriminalität
sowie des Extremismus und von Sexualstraftaten.

B. Lösung
Einstimmige Ablehnung des Antrags gegen die Stimmen der Fraktion der
CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 14/8284 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/6539 – abzulehnen.

Berlin, den 18. Februar 2002

Der Rechtsausschuss
Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender

Dr. Jürgen Meyer (Ulm)
Berichterstatter

Erika Simm
Berichterstatterin

Norbert Geis
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8284

Bericht der Abgeordneten Dr. Jürgen Meyer (UIm), Erika Simm, Norbert Geis,
Volker Beck (Köln), Jörg van Essen und Dr. Evelyn Kenzler

I. Zum Beratungsverfahren
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf der Drucksache
14/6539 in seiner 182. Sitzung am 5. Juli 2001 in erster Le-
sung beraten und zur federführenden Beratung dem Rechts-
ausschuss und zur Mitberatung dem Innenausschuss und
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
überwiesen.

II. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat die Vorlage in seiner 67. Sitzung
am 25. September 2001 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und
PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU be-
schlossen zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat die Vorlage in seiner 73. Sitzung am 25. Sep-
tember 2001 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung
der Fraktion der FDP beschlossen zu empfehlen, den Antrag
abzulehnen.

III. Beratung im federführenden Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 109. Sitzung
am 12. Dezember 2001 beraten und mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und
PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU be-
schlossen zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.
Die Fraktion der SPD führte aus, dass der Antrag eine
Reihe von Punkten enthalte, die bereits mehrfach abgelehnt
worden seien. Hier seien insbesondere die Heraufsetzung der
Höchststrafen für Heranwachsende von 10 auf 15 Jahren und
die Einführung der alten Kronzeugenregelung zu nennen.
Der Vorschlag zur Gewinnabschöpfung von Verbrechensge-
winnen verwundere, da der kürzlich im Plenum abgestimmte
Vorschlag zur Frage der Gewinnabschöpfung nach schweren
Steuerstraftaten von der CDU/CSU Fraktion abgelehnt wor-
den sei.
Die Fraktion der CDU/CSU erläuterte, dass es sich hier
um einen Antrag zur Bekämpfung der Kriminalität handele,

der vor der Sommerpause gefasst worden sei. In der Konse-
quenz sei unbedeutend, welche Art der Kronzeugenrege-
lung eingeführt werde. Es sei allein entscheidend, dass der
Vorschlag einer Kronzeugenregelung überhaupt umgesetzt
werde. Die Fraktion der SPD werde an ihre Zusage erinnert,
eine Kronzeugenregelung einzuführen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte zu der
im Antrag enthaltenen Forderung nach einer Kronzeugen-
regelung aus, dass es zu der seinerzeit ausgelaufenen,
rechtsstaatlich hochproblematischen und überdies auch im
Hinblick auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität
untauglichen Regelung kein Zurück mehr geben dürfe. Es
sei den Menschen im Land nicht zu vermitteln, dass
Schwerverbrecher nach dem Willen der Union als Kronzeu-
gen ohne Strafe davonkommen sollen. Bei der Thematik
gehe es letztlich um eine Frage des Nachtatverhaltens im
Rahmen der Strafzumessung. Hier könnte es im Allgemei-
nen Teil des Strafgesetzbuches für so genannte Aufklä-
rungs- und Präventionsgehilfen durchaus Präzisierungen
geben. Die Koalition prüfe derzeit eine derartige Gesetzes-
änderung.
Die Fraktion der FDP unterstützte einerseits die Forderung
nach einer neuen modifizierten Kronzeugenregelung. Die
Vorstellungen zum Heranwachsendenrecht lehnt sie jedoch
ab. Aufgrund dieser und anderer Regelungen wird daher der
Antrag abgelehnt.
Die Fraktion der PDS erläuterte, dass der Antrag im We-
sentlichen eine Zusammenfassung der Straf- und Sicher-
heitspolitik der Fraktion der CDU/CSU darstelle. Die
Grundrichtung sei bereits nicht akzeptabel. Ebenfalls sei die
Frage nicht beantwortet, inwieweit die bestehenden Vor-
schriften so unzureichend seien, dass sie verschärft werden
müssten. Die Kritik setze ein bei der massiven Einschrän-
kung der Bürgerrechte und bei der ungezielten Ausdehnung
von Kontrolle und Überwachung. Die Aufweichung der
Trennung von Polizei und Geheimdiensten sei als proble-
matisch zu beurteilen. Ebenso sei die Beschneidung der
Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, die faktische
Umkehr der Beweislast und die Einführung des Fahrverbots
als Zuchtmittel für Jugendliche sehr kritisch zu bewerten.
Allerdings seien auch positive Aspekte in dem Antrag ent-
halten wie z. B. zum Opferschutz und zur Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität.

Berlin, den 18. Februar 2002
Dr. Jürgen Meyer (Ulm)
Berichterstatter

Erika Simm
Berichterstatterin

Norbert Geis
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

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