BT-Drucksache 14/7295

Faire Wettbewerbsbedingungen für die Werftindustrie in Mecklenburg-Vorpommern

Vom 7. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7295
14. Wahlperiode 07. 11. 2001

Antrag
der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel, Dr. Ditmar Staffelt, Gerd Andres, Dr. Hans-
Peter Bartels, Dr. Axel Berg, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Dr. Michael
Bürsch, Edelgard Bulmahn, Christel Deichmann, Dr. Peter Eckardt, Sebastian
Edathy, Annette Faße, Hans Forster, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Günter
Graf (Friesoythe), Monika Griefahn, Hans-Joachim Hacker, Anke Hartnagel,
Hubertus Heil, Frank Hempel, Rolf Hempelmann, Monika Heubaum, Reinhold Hiller
(Lübeck), Jelena Hoffmann (Chemnitz), Iris Hoffmann (Wismar), Ingrid Holzhüter,
Gabriele Iwersen, Jann-Peter Janssen, Ilse Janz, Dr. Uwe Jens, Volker Jung
(Düsseldorf), Johannes Kahrs, Hans-Ulrich Klose, Volker Kröning, Dr. Uwe Küster,
Konrad Kunick, Werner Labsch, Christian Lange (Backnang), Detlev von Larcher,
Götz-Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Christine Lucyga, Dirk Manzewski,
Ulrike Mehl, Angelika Mertens, Christian Müller (Zittau), Volker Neumann
(Bramsche), Dr. Edtih Niehuis, Dr. Rolf Niese, Leyla Onur, Manfred Opel, Holger
Ortel, Kurt Palis, Dr. Carola Reimann, Reinhold Robbe, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Birgit Roth (Speyer), Thomas Sauer, Horst Schild, Wilhelm Schmidt (Salzgitter),
Gerhard Schröder, Brigitte Schulte (Hameln), Bodo Seidenthal, Dr. Sigrid
Skarpelis-Sperk, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Antje-Marie Steen, Joachim
Stünker, Franz Thönnes, Hedi Wegener, Wolfgang Weiermann, Dr. Rainer Wend,
Inge Wettig-Danielmeier, Heino Wiese (Hannover), Klaus Wiesehügel, Engelbert
Wistuba, Dr. Wolfgang Wodarg, Peter Zumkley, Dr. Peter Struck
und die Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Andrea Fischer (Berlin), Werner Schulz (Leipzig),
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Faire Wettbewerbsbedingungen für die Werftindustrie
in Mecklenburg-Vorpommern

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Werften in Mecklenburg-Vorpommern haben in den neunziger Jahren hohe
Investitionsbeihilfen aus öffentlichen Mitteln erhalten, damit sie zu modernen,
wettbewerbs- und leistungsfähigen Schiffbaubetrieben umstrukturiert werden
konnten. Als Ausgleich für die Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen
europäischen Werften durch diese Beihilfen wurden den Werften in Wismar,
Rostock, Stralsund und Wolgast Kapazitätsbegrenzungen auf insgesamt
327 000 cgt auferlegt, die bis zum Jahre 2005 gelten.

Drucksache 14/7295 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Eine durch die Bundesregierung beantragte Überprüfung der Kapazitätsbe-
schränkungen im Jahr 2000 wurde von der EU-Kommission unter Verweis auf
die Überkapazitäten am Weltschiffbaumarkt negativ beschieden.
Der Weltschiffbaumarkt hat sich durch das Zusammenwirken der hohen Leis-
tungsfähigkeit der modernen, großen koreanischen Werften mit einer unverant-
wortlichen koreanischen Dumpingpreispolitik, bei der Schiffe bis zu 40 %
unter den eigenen Gestehungskosten angeboten werden, dramatisch verändert.
Korea hält inzwischen mehr als 50 % der Marktanteile bei Schiffsneubauten.
Tatsächlicher Wettbewerber der ostdeutschen Werften sind nicht mehr die euro-
päischen Mitbewerber, sondern die koreanische Schiffbauindustrie. Aufträge,
die bei ostdeutschen Werften platziert sind und aufgrund der Kapazitätsbegren-
zungen nicht ausgeführt werden können, gehen umgehend nach Korea und
schwächen damit nicht nur den ostdeutschen, sondern den gesamten europäi-
schen Schiffbaumarkt.
Der enge Rahmen der jährlich und pro Werft festgelegten Produktionsbe-
schränkungen macht es den Werften unmöglich, betriebswirtschaftlich sinnvoll
auf ihre Produktivitätsentwicklungen, auf die Verringerung der Fertigungstiefe
oder auf technologisch bedingte Änderungen der Produktionsplanungen zu rea-
gieren.
Die Bundesregierung hat diesem Umstand auf hervorragende Weise Rechnung
getragen und nach zahlreichen intensiven Gesprächen mit der Europäischen
Kommission erreicht, dass die für die Werften in Mecklenburg-Vorpommern
bis 2005 weiterhin geltenden Kapazitätsbegrenzungen ab 2001 flexibel gehand-
habt werden können:
Die ostdeutschen Werften dürfen
l in einem Jahr nicht genutzte Kapazitäten auf das nächste Jahr übertragen,
l nicht selbst genutzte Kapazitäten auf eine andere ostdeutsche Werft über-

tragen,
l an Dritte vergebene werfttypische arbeitsintensive Leistungen bei der Be-

rechnung ihrer Schiffbauproduktion berücksichtigen.

Diese von der Europäischen Kommission genehmigte neue Regelung trägt zur
Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Werften in Wismar, Rostock, Stral-
sund und Wolgast bei, sichert ihnen größere betriebswirtschaftliche Spielräume
und sichert insbesondere Werftarbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern.

II. Der Deutsche Bundestag
l begrüßt das Engagement, die Nachdrücklichkeit und Intensität der Verhand-

lungen der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission;
l stellt mit großer Anerkennung fest, dass ein für die ostdeutschen Werften er-

freuliches, handhabbares Ergebnis erzielt wurde, das die Wettbewerbsfähig-
keit der Werften durch neue Spielräume sichern hilft;

l fordert die Bundesregierung auf, weiterhin als engagierter Moderator zwi-
schen den ostdeutschen Werften und der Europäischen Kommission aktiv zu
bleiben und die Nutzung der neu gewonnenen Spielräume politisch zu unter-
stützen;

l bittet die Bundesregierung unter Verweis auf den Beschluss zu Drucksache
14/5769 „Sicherung eines fairen Wettbewerbs für deutsche und europäische
Werften“

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7295

– den noch ausstehenden Sachstandsbericht über die Fortschritte beim Ab-
schluss des Welthandels-Abkommens im Schiffbau zügig vorzulegen;

– einen Bericht vorzulegen über den Fortschritt der Verhandlungen mit
dem IWF bezüglich des Mandats, sich zur Überwachung und Bewertung
der Einhaltung von Kreditbedingungen auch mit sektoralen Angelegen-
heiten zu befassen.

Berlin, den 7. November 2001
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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