BT-Drucksache 14/5330

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/4298- Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 5. März 1996 über die an Verfahren vor dem Eurpäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen

Vom 14. Februar 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5330
14. Wahlperiode 14. 02. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/4298 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 5. März 1996
über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
teilnehmenden Personen

A. Problem

Personen, die sich durch eine Verletzung der in der Europäischen Konvention
zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten anerkannten Rechte be-
schwert fühlen, können nach Artikel 34 der Konvention gegen den betreffen-
den Vertragsstaat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine In-
dividualbeschwerde einlegen.

Um die wirksame und freie Ausübung des Rechts der Individualbeschwerde zu
sichern, sollen die an dem Verfahren beteiligten Personen vor Maßnahmen der
Vertragsstaaten stärker geschützt werden. Den Verfahrensbeteiligten sollen Be-
freiungen und Erleichterungen eingeräumt werden, um ihnen diejenige Rede-
freiheit und Unabhängigkeit zu sichern, die für die Ausübung ihrer Rechte oder
für die Wahrnehmung ihrer Funktionen vor dem Gerichtshof erforderlich sind.

Das Übereinkommen bedarf nach Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes
als Voraussetzung für die Ratifizierung der Mitwirkung der gesetzgebenden
Körperschaften in Form eines Bundesgesetzes.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs, mit dem dem Übereinkommen vom 5. März
1996 zugestimmt wird.

Einstimmige Annahme

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 14/5330 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4298 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 14. Februar 2001

Der Rechtsausschuss

Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender

Hedi Wegener
Berichterstatterin

Norbert Röttgen
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5330

Bericht der Abgeordneten Hedi Wegener, Nobert Röttgen, Hans-Christian
Ströbele, Jörg van Essen und Dr. Evelyn Kenzler

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf – Bundes-
tagsdrucksache 14/4298 – in seiner 127. Sitzung vom
26. Oktober 2000 in erster Lesung beraten und zur federfüh-
renden Beratung dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung
dem Auswärtigen Ausschuss und dem Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen.

II. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage in seiner
60. Sitzung am 14. Februar 2001 beraten und einstimmig
beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat die Vorlage in seiner 50. Sitzung am 15. November 2000
beraten und einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Ge-
setzentwurf anzunehmen.

III. Beratung im federführenden Ausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 74. Sitzung
vom 14. Februar 2001 beraten und einstimmig ohne weitere
Aussprache zur Annahme empfohlen.

Berlin, den 14. Februar 2001

Hedi Wegener
Berichterstatterin

Norbert Röttgen
Berichterstatter

Hans-Christian Ströbele
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Dr. Evelyn Kenzler
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.