BT-Drucksache 14/4897

Bestrebungen zur Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankenguts sind verfassungswidrig

Vom 6. Dezember 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4897

14. Wahlperiode

06. 12. 2000

Antrag

der Abgeordneten Monika Balt, Dr. Dietmar Bartsch, Petra Bläss, Maritta Böttcher,
Eva-Maria Bulling-Schröter, Heidemarie Ehlert, Dr. Heinrich Fink, Dr. Ruth Fuchs,
Wolfgang Gehrcke, Dr. Klaus Grehn, Dr. Gregor Gysi, Uwe Hiksch, Dr. Barbara Höll,
Carsten Hübner, Ulla Jelpke, Sabine Jünger, Gerhard Jüttemann, Dr. Evelyn
Kenzler, Dr. Heidi Knake-Werner, Rolf Kutzmutz, Heidi Lippmann, Ursula Lötzer,
Heidemarie Lüth, Dr. Christa Luft, Pia Maier, Angela Marquardt, Manfred Müller
(Berlin), Kersten Naumann, Rosel Neuhäuser, Christine Ostrowski, Petra Pau,
Dr. Uwe-Jens Rössel, Christina Schenk, Gustav-Adolf Schur, Dr. Ilja Seifert,
Dr. Winfried Wolf, Roland Claus und der Fraktion der PDS

Bestrebungen zur Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankenguts sind
verfassungswidrig

Der Bundestag wolle beschließen:
1. Die NPD ist die militanteste und eine eindeutig verfassungswidrige Partei.

Sie ist rechtsextremistisch, fremdenfeindlich und rassistisch, verharmlost
die Verbrechen der NS-Zeit, hetzt gegen Minderheiten, verbreitet antisemiti-
sche Propaganda und leistet so einen Beitrag zu rechtsextremistischer Ge-
walt in diesem Land. Das Verbot der NPD ist notwendig und gerechtfertigt.

2. Organisationen wie die „Freien Kameradschaften“ haben sich zu weiteren
Sammelbecken rechtsextremer Gewalt entwickelt. Eine Vielzahl von Mit-
gliedern von in den letzten Jahren verbotenen rechtsextremistischen Organi-
sationen wie FAP, NF, Wiking-Jugend u. a. haben hier Aufnahme gefunden.
Die Übergänge von diesen „Freien Kameradschaften“ in rechtsextreme Par-
teien wie die NPD sind zahlreich.

3. Der Deutsche Bundestag greift eine Anregung der „Gewerkschaft der Poli-
zei“ auf, die schon auf ihrem Bundeskongress 1994 gefordert hatte, „dass
das Grundgesetz dahingehend ergänzt wird, dass nicht nur wie bisher gegen
das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtete Handlungen
(Artikel 26 Abs. 1 GG), sondern auch Bestrebungen zur Wiederbelebung
nationalsozialistischen Gedankengutes für verfassungswidrig erklärt wer-
den.“ (Beschluss des 20. Ordentlichen GdP-Bundeskongresses in Dresden
1994).

4. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen entspre-
chenden Gesetzentwurf zur Ergänzung des Grundgesetzes auszuarbeiten
und im Deutschen Bundestag einzubringen.

Berlin, den 6. Dezember 2000

Roland Claus und Fraktion

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