BT-Drucksache 14/4894

a) zu dem Antrag der Abg. Alfred Hartenbach, Margot Renesse, weiterer Abg. und der Frakt BÜNDNIS90/DIE GRUENEN -2984 neu- Rehabilitierung der im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen b) zu dem Antrag der Abg. Christina Schenk, Ulla Jelpke, weiterer Abg. und der Frakt der PDS -2619- Unrechtserklärung der nationalsozialistischen §§ 175 und 175a Nr. 4 Reichsstrafgesetzbuch sowie Rehabilitierung und Entschädigung für die schwulen und lesbischen Opfer des NS-Regimes

Vom 6. Dezember 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4894

14. Wahlperiode

06. 12. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Margot von Renesse,
Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk,
Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/2984 (neu) –

Rehabilitierung der im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Christina Schenk, Ulla Jelpke, Sabine
Jünger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/2619 –

Unrechtserklärung der nationalsozialistischen §§ 175 und 175a Nr. 4 Reichs-
strafgesetzbuch sowie Rehabilitierung und Entschädigung für die schwulen
und lesbischen Opfer des NS-Regimes

A. Problem

Beide Anträge gehen davon aus, dass die Verfolgung Homosexueller während
der Zeit des Nationalsozialismus ihren Höhepunkt erreichte. Doch auch nach
1949 wurden sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Deut-
schen Demokratischen Republik Menschen wegen einvernehmlicher gleichge-
schlechtlicher Beziehungen unter Erwachsenen strafrechtlich verfolgt. In der
Bundesrepublik Deutschland blieb die in der NS-Zeit verschärfte Fassung des
§ 175 StGB bis 1969 unverändert in Kraft. Die strafrechtliche Verfolgung ver-
stößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und nach heutigem
Verständnis auch gegen das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes.
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

B. Lösung

a) Die vom Rechtsausschuss zur Annahme empfohlene Fassung des Antrags
sieht vor dem Hintergrund der Verfolgung von Homosexuellen im National-
sozialismus eine Rehabilitierung der homosexuellen NS-Opfer vor.

Annahme des geänderten Antrags mit den Stimmen aller Fraktionen bei
vier Gegenstimmen aus der Fraktion der CDU/CSU

b) Der von der Fraktion der PDS gestellte Antrag wurde vom Rechtsausschuss
im Hinblick auf den angenommenen Antrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für erledigt erklärt.

Einvernehmliche Erledigterklärung

C. Alternativen

Annahme des Antrags der Fraktion der PDS

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.
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Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag – Drucksache 14/2984 (neu) – in nachfolgender Fassung anzu-
nehmen:

Der Bundestag wolle beschließen:

I.

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag verurteilt jede Form der Diskriminierung, Anfein-
dung und Gewalt gegen Schwule und Lesben. Er bedauert, dass Lesben und
Schwule in der Vergangenheit schweren Verfolgungen ausgesetzt waren und
auch heute noch mit Diskriminierungen konfrontiert werden.

Einen Höhepunkt erreichte die Verfolgung in der Zeit des Nationalsozialis-
mus. Nach der Machtübernahme durch die NSDAP wurden die Organisatio-
nen der homosexuellen Bürgerrechtsbewegung von den Nationalsozialisten
zerschlagen, Publikationen der Schwulen- und Lesbenorganisationen verbo-
ten. Das in Berlin ansässige Institut für Sexualwissenschaft des Dr. Magnus
Hirschfeld wurde von der SA gestürmt und geplündert.

Mit Gesetz vom 28. August 1935 (RGBl. I S. 839) wurde der Anwendungs-
bereich des § 175 Strafgesetzbuch ausgeweitet und der Strafrahmen ver-
schärft. Diese Verschärfung war Ausdruck typisch nationalsozialistischen
Gedankenguts. So heißt es in der amtlichen Begründung zur Neufassung:
„Der neue Staat, der ein an Zahl und Kraft starkes, sittlich gesundes Volk er-
strebt, muss allem widernatürlichen geschlechtlichen Treiben mit Nachdruck
begegnen. Die gleichgeschlechtliche Unzucht zwischen Männern muss er be-
sonders stark bekämpfen, weil sie erfahrungsgemäß die Neigung zu seuchen-
artiger Ausbreitung hat und einen erheblichen Einfluss auf das ganze Denken
und Fühlen der betroffenen Kreise ausübt.“ (Ackermann in: Bauer/Bür-
ger-Prinz/Giese/Jäger [Hrsg.], Sexualität und Verbrechen, 1963).

Die hierdurch beeinflusste Rechtsprechung kam in ihrer erheblich verschärf-
ten Spruchpraxis der Aufgabe, zugunsten eines „gesunden Volkskörpers“ die
Ausbreitung der „Seuche“ Homosexualität zu verhindern, bereitwillig nach.
Zwischen 1935 bis 1945 wurde ca. 50 000 Verurteilungen nach den §§ 175
und 175a Nr. 4 RStGB ausgesprochen. Tausende wurden wegen ihrer Homo-
sexualität in Konzentrationslager verschleppt, die Mehrzahl davon ermordet.
Zudem waren Homosexuelle weiteren Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt.
Dazu zählen Zwangssterilisierungen und medizinische Experimente. Diese
Verfolgungsmaßnahmen sind als offenbares nationalsozialistisches Unrecht
anzusehen.

Sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der DDR wurden auch
nach 1949 Menschen wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Bezie-
hungen unter Erwachsenen strafrechtlich verfolgt. In der Bundesrepublik
Deutschland blieb der § 175 StGB bis 1969 unverändert in Kraft. Zwar wurde
der Gesetzeswortlaut dieser Vorschrift vom Bundesverfassungsgericht als mit
dem Grundgesetz vereinbar angesehen (BVerfGE 6, 389, 414). Dies gilt je-
doch nicht für die Praxis der strafrechtlichen und erst recht nicht für die Praxis
der staatsterroristischen Verfolgung bis 1945. Im Übrigen verstößt die Ver-
folgung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen gegen die Eu-
ropäische Menschenrechtskonvention und nach heutigem Verständnis auch
gegen das freiheitliche Menschenbild des Grundgesetzes.
Drucksache

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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

II.

Der Deutsche Bundestag bekräftigt seine Überzeugung, dass die Ehre der ho-
mosexuellen Opfer des NS-Regimes wiederhergestellt werden muss. Der
Deutsche Bundestag bedauert, dass die in der NS-Zeit verschärfte Fassung
des § 175 im Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 unverän-
dert in Kraft blieb. In beiden Teilen Deutschlands wurde eine Auseinander-
setzung mit dem Verfolgungsschicksal der Homosexuellen verweigert. Das
gilt auch für die DDR, auch wenn dort die in der NS-Zeit vorgenommene Ver-
schärfung des § 175 bereits 1950 zurückgenommen wurde.

Unter Hinweis auf die historischen Bewertungen zum § 175 StGB, die in der
Plenardebatte anlässlich seiner endgültigen Streichung aus dem Strafgesetz-
buch im Jahre 1994 abgegeben wurden, bekennt der Deutsche Bundestag,
dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bür-
ger in ihrer Menschenwürde verletzt worden sind.

III.

Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt Initiativen, die die histori-
sche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung und
des späteren Umgangs mit ihren Opfern zum Gegenstand haben. Er setzt sich
für eine verstärkte öffentliche Würdigung des Verfolgtenschicksals der Ho-
mosexuellen ein.

IV.

Der Deutsche Bundestag ersucht die Bundesregierung,

1. einen Entwurf zur Ergänzung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozia-
listischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (NS-AufhG) vorzule-
gen, um so ein der Unrechtserfahrung Homosexueller angemessenes Ver-
fahren zur gesetzlichen Rehabilitierung der Opfer der §§ 175, 175a Nr. 4
RStGB aus den Jahren 1935 bis 1945 sicherzustellen. In diesem Zusam-
menhang sollten auch weitere noch offene Fragen der Rehabilitierung im
Bereich der Opfer der Militärjustiz angegangen werden;

2. einen Bericht über die Entschädigung homosexueller NS-Opfer sowie
über die Rückerstattung und Entschädigung für die im Nationalsozialis-
mus erfolgte Enteignung und Zerschlagung der homosexuellen Bürger-
rechtsbewegung, ihrer Organisationen und Verlage sowie vergleichbarer
Institutionen, wie z. B. des Berliner Institutes für Sexualwissenschaft, vor-
zulegen, sowie gegebenenfalls Vorschläge zu entwickeln, wie Lücken bei
der Entschädigung, Rückerstattung und beim Rentenschadensausgleich
für homosexuelle NS-Opfer geschlossen werden können. Dabei ist heute
vor allem an einen kollektiven Ausgleich zu denken, der die Anerkennung
des Unrechts verdeutlicht und der Förderung homosexueller Bürger- und
Menschenrechtsarbeit gewidmet ist (z. B. in Form einer Stiftung in Geden-
ken an Magnus Hirschfeld, einer Preisverleihung und ähnlicher Maßnah-
men);

b) den Antrag – Drucksache 14/2619 – für erledigt zu erklären.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 –

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Berlin, den 29. November 2000

Der Rechtsausschuss

Dr. Rupert Scholz

Vorsitzender

Margot von Renesse

Berichterstatterin

Dr. Jürgen Gehb

Berichterstatter

Volker Beck (Köln)

Berichterstatter

Jörg van Essen

Berichterstatter

Christina Schenk

Berichterstatterin
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– 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Margot von Renesse, Dr. Jürgen Gehb, Volker Beck
(Köln), Jörg van Essen und Christina Schenk

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Koalitionsfrak-
tionen auf Drucksache

14/2984 (neu)

und den Antrag der
Fraktion der PDS auf Drucksache

14/2619

in seiner 96. Sit-
zung am 24. März 2000 in erster Lesung beraten und zur fe-
derführenden Beratung dem Rechtsausschuss und zur Mit-
beratung dem Innenausschuss, dem Haushaltsausschuss,
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der

Innenausschuss

hat den Antrag auf Drucksache

14/
2984 (neu)

in seiner Sitzung vom 28. Juni 2000 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie der Fraktion der F.D.P. gegen die
Stimmen der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU beschlossen zu empfehlen, den An-
trag anzunehmen.

Der

Haushaltsausschuss

hat den Antrag auf Drucksache

14/2984 (neu)

in seiner Sitzung vom 11. Oktober 2000 be-
raten und mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfrak-
tionen und den Stimmen der Fraktion der F.D.P. gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung
der Fraktion der PDS beschlossen zu empfehlen, dem An-
trag zuzustimmen.

Der

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend

hat den Antrag auf Drucksache

14/2984 (neu)

in sei-
ner 41. Sitzung am 28. Juni 2000 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS beschlossen zu
empfehlen, den Antrag anzunehmen.

Der

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe

hat den Antrag auf Drucksache

14/2984 (neu)

in sei-
ner 38. Sitzung am 17. Mai 2000 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und
PDS und in Abwesenheit der Fraktion der F.D.P. beschlos-
sen zu empfehlen, dem Plenum die Annahme des Antrags
vorzuschlagen.

Der

Innenausschuss

hat den Antrag auf Drucksache

14/
2619

in seiner Sitzung vom 28. Juni 2000 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sowie der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
gegen die Stimmen der Fraktion der PDS beschlossen zu
empfehlen, den Antrag abzulehnen.

Der

Haushaltsausschuss

hat den Antrag auf Drucksache

14/2619

in seiner Sitzung vom 11. Oktober 2000 beraten

und mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
und den Stimmen der Fraktion der CDU/CSU gegen die
Stimmen der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der
Fraktion der F.D.P. beschlossen zu empfehlen, den Antrag
abzulehnen.

Der

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend

hat den Antrag auf Drucksache

14/2619

in seiner
41. Sitzung am 28. Juni 2000 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS beschlossen zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.

Der

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe

hat den Antrag auf Drucksache

14/2619

in seiner
38. Sitzung am 17. Mai 2000 beraten und mit den Stim-
men der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der PDS
bei Abwesenheit der Fraktion der F.D.P. beschlossen zu
empfehlen, dem Plenum die Ablehnung des Antrags vorzu-
schlagen.

III. Ausschussempfehlung

Der

Rechtsausschuss

hat die Anträge auf Drucksachen

14/
2984 (neu)

und

14/2619

in seiner 66.Sitzung am 29. No-
vember 2000 abschließend beraten und mit den Stimmen al-
ler Fraktionen bei vier Gegenstimmen aus der Fraktion der
CDU/CSU beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf
Drucksache

14/2984 (neu)

in der in der Beschlussempfeh-
lung abgedruckten Fassung anzunehmen. Hinsichtlich des
Antrags auf Drucksache

14/2619

beschloss der Ausschuss
einvernehmlich, Erledigterklärung zu empfehlen.

Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU/CSU
begrüßten, dass mit dem von den Abgeordneten Volker
Beck (Köln), Jörg van Essen, Dr. Jürgen Gehb, Margot von
Renesse und Christina Schenk eingebrachten Änderungsan-
trag zu dem Antrag auf Drucksache 14/2984 (neu) ein Text
gefunden werden konnte, bei dem mit einer breiten Mehr-
heit im Plenum des Deutschen Bundestages zu rechnen sei.
Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN hielt fest, dass
damit nach fünfjähriger Diskussion im Deutschen Bundes-
tag ein würdiges Ergebnis in der Rehabilitierungsfrage
erreicht sei. Die Fraktion der F.D.P. betonte, dass es ent-
scheidend sei, den Antrag so zu formulieren, dass die größt-
mögliche Zustimmung sichergestellt werden könne. Denn
hiervon hänge die Wirksamkeit der in dem Antrag enthalte-
nen Erklärung des Deutschen Bundestages ab. Die Fraktion
der PDS stellte fest, dass sie den Impuls für diese Erklärung
gegeben habe und es daher bedauere, dass keine Einigkeit
darüber habe erzielt werden können, den erarbeiteten Text
in Form eines interfraktionellen Antrags zu stellen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 –

Drucksache

14/

4894

Berlin, den 29. November 2000

Margot von Renesse

Berichterstatterin

Dr. Jürgen Gehb

Berichterstatter

Volker Beck (Köln)

Berichterstatter

Jörg van Essen

Berichterstatter

Christina Schenk

Berichterstatterin

x

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