BT-Drucksache 14/4542

a) zu dem GE der Abg. Alfred Hartenbach, w. Abg. u.d. Frak. der SPD sowie der Abg. Volker Beck (Köln), w. Abg. u.d. Frak. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/3370- E eines G zur Verläng. der Besetzungsreduktion bei Strafkammern b) zu dem GE der Abg. Norbert Geis, w. Abg. u.d. Frak. der CDU/CSU -14/2992- E eines ... G zur Änd. des G zur Entlastung der Rechtspflege u. des Jugendgerichtsgesetzes c) zu dem GE des BRat -14/3831- E eines G zu Änd. im Gerichtsverfassungsrecht (§ 76 Abs.2, § 122 Abs. 2 GVG, § 33b Abs. JGG)

Vom 8. November 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4542
14. Wahlperiode 08. 11. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Alfred Hartenbach, Joachim Stünker,
Herrmann Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Hans-Christian Ströbele,
Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/3370 –

Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Besetzungsreduktion
bei Strafkammern

b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla,
Wolfgang Bosbach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/2992 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung
der Rechtspflege und des Jugendgerichtsgesetzes

c) zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 14/3831 –

Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Gerichtsverfassungsrecht
(§ 76 Abs. 2, § 122 Abs. 2 GVG, § 33b Abs. 2 JGG)

A. Problem

Mit dem Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege vom 11. Januar 1993 (BGBl. I
S. 50) wurde für die großen Straf- und Jugendkammern die Möglichkeit ge-
schaffen, in geeigneten Fällen in reduzierter Besetzung mit zwei statt drei Be-
rufsrichtern und zwei Schöffen zu verhandeln (Besetzungsreduktion). Diese

Drucksache 14/4542 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Regelung galt zunächst bis zum 28. Februar 1998 (Artikel 15 Rechtspflegeent-
lastungsgesetz). Mit Artikel 3 des 3. Verjährungsgesetzes vom 22. Dezember
1997 (BGBl. I S. 3223) wurde die Fortgeltung dieser Regelung lediglich bis
zum 31. Dezember 2000 beschlossen.

B. Lösung

Die Geltungsdauer der entsprechenden Bestimmungen im Gerichtsverfassungs-
gesetz und im Jugendgerichtsgesetz wird bis zum 31. Dezember 2002 verlän-
gert. Darüber hinaus entfällt die Unabänderlichkeit der Besetzungsentschei-
dung bei den großen Strafkammern, den Senaten der Oberlandesgerichte und
den großen Jugendstrafkammern bei Zurückverweisung einer Sache durch das
Revisionsgericht.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 14/3370 –

C. Alternativen

Aufhebung der Befristung in Artikel 15 Abs. 2 des Gesetzes zur Entlastung der
Rechtspflege.

D. Kosten

Keine

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/4542

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/3370 – anzunehmen,

b) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/2992 – für erledigt zu erklären,

c) den Gesetzentwurf – Drucksache 14/3831 – für erledigt zu erklären.

Berlin, den 8. November 2000

Der Rechtsausschuss

Dr. Rupert Scholz
Vorsitzender

Joachim Stünker
Berichterstatter

Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

Drucksache 14/4542 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Joachim Stünker, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten,
Volker Beck (Köln) und Jörg van Essen

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzentwürfe auf den
Drucksachen 14/2992 und 14/3370 in seiner 105. Sitzung
am 18. Mai 2000 in erster Lesung beraten und zur federfüh-
renden Beratung dem Rechtsausschuss überwiesen. Den
Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/3831 hat er in seiner
121. Sitzung am 28. September 2000 in erster Lesung bera-
ten und zur federführenden Beratung dem Rechtsausschuss
und zur Mitberatung dem Innenausschuss überwiesen.

II. Inhalt der Gesetzentwürfe

Übereinstimmend zielen alle drei Gesetzentwürfe darauf ab,
den großen Straf- und Jugendkammern die Möglichkeit zu
erhalten, in geeigneten Fällen in reduzierter Besetzung mit
zwei statt drei Berufsrichtern und zwei Schöffen zu verhan-
deln (Besetzungsreduktion). Diese Regelung galt zunächst
bis zum 28. Februar 1998 (Artikel 15 Rechtspflegeentlas-
tungsgesetz) und wurde 1997 durch Artikel 3 des Dritten
Verjährungsgesetzes bis zum 31. Dezember 2000 verlän-
gert. Während die Fraktion der CDU/CSU und der Bundes-
rat die Entfristung der Möglichkeit der Besetzungsreduktion
vorschlagen, weil diese ausweislich des Berichts der Bun-
desregierung eine erhebliche Entlastungswirkung habe, be-
fürworten die Koalitionsfraktionen vor dem Hintergrund der
geplanten Reform des Strafverfahrensrechts eine Über-
gangslösung in Form der Verlängerung der Geltungsdauer
der entsprechenden Vorschriften.

Einigkeit besteht hinsichtlich der Abschaffung der Unabän-
derlichkeit der Besetzungsentscheidung bei Zurückverwei-
sung einer Sache durch das Revisionsgericht. In diesen Fäl-

len soll den großen Straf- und Jugendkammern eine neue
Entscheidung über die Besetzung ermöglicht werden.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Ausschusses

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf auf der Druck-
sache 14/3831 in seiner 46. Sitzung am 8. November 2000
beraten und einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Ge-
setzentwurf für erledigt zu erklären.

IV. Empfehlung des federführenden Ausschusses

Der Rechtsausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner
63. Sitzung am 25. Oktober 2000 beraten.

Die Fraktion der SPD erklärte, die geltende Regelung an-
gesichts der geplanten Reform des Strafprozessrechts nicht
auf Dauer festschreiben, den Gerichten jedoch so schnell
wie möglich Planungssicherheit im Personalbereich geben
zu wollen.

Die Fraktion der CDU/CSU sprach sich für eine Entfris-
tung der Möglichkeit der Besetzungsreduktion aus. Da eine
weitere Fristverlängerung jedoch die Möglichkeit unbenom-
men lasse, die Entfristung später erneut zu thematisieren, er-
klärte sie sich mit der Verlängerung einverstanden.

Daraufhin beschloss der Ausschuss einstimmig, die An-
nahme des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen auf
Drucksache 14/3370 zu empfehlen. Hinsichtlich der Gesetz-
entwürfe der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 14/2992
– und des Bundesrates – Drucksache 14/3831 – beschloss
der Rechtsausschuss ebenfalls einstimmig zu empfehlen,
die Vorlagen für erledigt zu erklären.

Berlin, den 8. November 2000

Joachim Stünker
Berichterstatter

Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Berichterstatter

Volker Beck (Köln)
Berichterstatter

Jörg van Essen
Berichterstatter

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