BT-Drucksache 14/3854

Korruptionsprävention

Vom 6. Juli 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3854
14. Wahlperiode 06. 07. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Hofmann (Volkach), Ernst Bahr, Eckhardt Barthel (Berlin),
Dr. Michael Bürsch, Ursula Burchardt, Sebastian Edathy, Peter Enders, Gabriele
Fograscher, Lilo Friedrich (Mettmann), Harald Friese, Günter Graf (Friesoythe),
Hans-Peter Kemper, Bernd Reuter, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Gisela Schröter,
Rüdiger Veit, Ute Vogt (Pforzheim), Dieter Wiefelspütz, Barbara Wittig,
Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Marieluise Beck (Bremen),
Ekin Deligöz, Cem Özdemir, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Korruptionsprävention

Am 17. Juni 1998 hat die Bundesregierung eine Richtlinie zur Korruptionsprä-
vention in der Bundesverwaltung beschlossen, die am Tag ihrer Veröffentli-
chung am 14. Juli 1998 in Kraft getreten ist. Dieser Richtlinie sind Empfehlun-
gen als eine – nicht verbindliche – Umsetzungshilfe beigefügt. Die Richtlinie
gilt nun länger als ein Jahr. Angesichts der öffentlichen Wirkung von immer
wieder aufgedeckten Korruptionsskandalen fragen wir, wie diese Richtlinie der
Bundesregierung in der Bundesverwaltung umgesetzt wurde.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Hat die Richtlinie sich insgesamt bewährt oder wird an eine Überarbeitung
gedacht?

2. Ist sie in der Innenministerkonferenz behandelt worden?

3. Hat sie Modellfunktion für die Länder und Kommunen?

4. Welche Erfahrungen der Bundesländer und der Kommunen mit Korruption
und deren Verhinderung sowie Bekämpfung hält die Bundesregierung auf
die Bundesebene für übertragbar?

5. a) In welchen Dienststellen des Bundes, in welchen obersten Bundesbehör-
den, in welchen Behörden der unmittelbaren oder mittelbaren Bundes-
verwaltung, in welchen Gerichten des Bundes, Sondervermögen des
Bundes sowie überwiegend vom Bund institionell geförderten Zuwen-
dungsempfängern wurde die Richtlinie jeweils wie umgesetzt?

b) Wo und wie wurden insbesondere die korruptionsgefährdeten Arbeitsge-
biete und Arbeitsabläufe festgestellt?

c) Wo und wie wurden Risikoanalysen erstellt?

Drucksache 14/3854 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

d) Welche Ergebnisse aus den oben angebenenen Stellen liegen jeweils
vor?

6. a) Wurde in korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten das Mehr-Augen-
Prinzip sichergestellt?

b) Waren andere Maßnahmen der Korruptionsvorsorge erforderlich?

c) Wo sind solche Maßnahmen in der Diskussion oder in der Planung?

7. Welche Maßnahmen sind zur Erhöhung der Transparenz der Entschei-
dungsfindung ergriffen worden, um korruptive Beeinflussung erkennen zu
können?

8. In welchen Dienststellen wird inzwischen von der Rotation von Personal
als Mittel der Korruptionsvorsorge Gebrauch gemacht?

9. a) In welchen Dienststellen wurde eine Ansprechstelle für Korruptionsvor-
sorge eingesetzt?

b) Welche konkreten Aufgaben wurden dieser übertragen?

c) Welcher Ebene der Verwaltung wurde diese zugeordnet?

10. a) Wurden Organisationseinheiten mit einer inneren Revision als Dauerauf-
gabe betraut?

b) Gab es Anlässe für einen konkreten Revisionsauftrag?

11. Wo und in welcher Weise sind die Empfehlungen hinsichtlich besonderer
Sorgfalt bei der Personalauswahl umgesetzt worden?

12. a) Wo und in welcher Weise sind die Empfehlungen für einen allgemein
gültigen Verhaltenskodex umgesetzt worden?

b) In welcher Form werden die Mitarbeiter für Korruptionsgefahren regel-
mäßig sensibilisiert?

13. a) Welche Maßnahmen für eine konsequente Dienst- und Fachaufsicht wur-
den ergriffen?

b) Gab es in der Zwischenzeit Fälle für durch Tatsachen begründeten Ver-
dacht einer Korruptionsstraftat?

c) Was geschah im konkreten Einzelfall?

14. a) Gab es Ausnahmen von der grundsätzlichen Trennung von Planung, Ver-
gabe und Abrechnung?

b) Warum?

c) Wer hat sie überprüft?

15. a) Hat sich beim Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung seit Juni 1998
in der Praxis etwas geändert?

b) In welcher Weise?

c) In welchen der in Frage 5a) genannten Dienststellen?

16. Wie ist der Stand bezüglich so genannter schwarzer Listen, d. h. des Wett-
bewerbsausschusses von Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen, wenn
sie durch Korruption aufgefallen sind?

a) Wann sollen die Regeln zum Ausschluss von unzuverlässigen Unterneh-
men geschaffen werden, und wann soll hierfür – wie ebenfalls vorgese-
hen – ein Register eingerichtet werden?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3854

b) Wie erfahren Dienststellen des Bundes heute von solchen schweren Ver-
fehlungen im Bund und aus den Bundesländern?

17. Welche Fälle haben sich inzwischen als geeignet erwiesen, Antikorrup-
tionsklauseln in Verträge über entgeltliche Bau-, Dienst- oder sonstige
Leistungen aufzunehmen?

18. a) Welche Erfahrungen liegen vor, wenn private Unternehmen, z. B. als
Generalunternehmer oder als Architektur- oder Ingenieurbüros, bei der
Ausführung von Aufgaben der öffentlichen Hand nach dem Verpflich-
tungsgesetz verpflichtet werden sollen?

b) Wie lautet das Formular, das die Unternehmen unterschreiben müssen?

19. Welche konkreten Regelungen wurden in den verschiedenen Dienststellen
hinsichtlich des Sponsorings getroffen?

Berlin, den 5. Juli 2000

Frank Hofmann (Volkach)
Ernst Bahr
Eckhardt Barthel (Berlin)
Dr. Michael Bürsch
Ursula Burchardt
Sebastian Edathy
Peter Enders
Gabriele Fograscher
Lilo Friedrich (Mettmann)
Harald Friese
Günter Graf (Friesoythe)
Hans-Peter Kemper
Bernd Reuter
Wilhelm Schmidt (Salzgitter)
Gisela Schröter
Rüdiger Veit
Ute Vogt (Pforzheim)
Dieter Wiefelspütz
Barbara Wittig,
Dr. Peter Struck und Fraktion
sowie der Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele
Marieluise Beck (Bremen)
Ekin Deligöz
Cem Özdemir
Kerstin Müller (Köln)
Rezzo Schlauch und Fraktion

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