BT-Drucksache 14/3788

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/3274- Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG

Vom 5. Juli 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/3788
14. Wahlperiode 05. 07. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/3274 –

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG

A. Problem

Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 1998
(Rs. C 24/97; Slg. 1998, I, S. 2133 ff. (2146)) soll § 12a Aufenthaltsgesetz/
EWG, der bei Verstößen von im Bundesgebiet erwerbstätigen Unionsbürgern
gegen die Ausweispflicht nach § 10 Aufenthaltsgesetz/EWG die Möglichkeit
der Verhängung eines Bußgeldes vorsieht, hinsichtlich des Verschuldensmaß-
stabes und des Bußgeldrahmens so abgeändert werden, dass Unionsbürger
nicht schlechter behandelt werden als deutsche Staatsangehörige bei vergleich-
baren Ordnungswidrigkeiten nach dem Personalausweisgesetz (§ 5 PAuswG
i. V. mit § 17 OwiG). Darüber hinaus soll § 12a Aufenthaltsgesetz/EWG aus
Gleichbehandlungsgründen auch auf Verstöße von im Bundesgebiet nicht er-
werbstätigen Unionsbürgern gegen die Ausweispflicht nach § 6 Freizügigkeits-
verordnung/EG ausgedehnt werden, die aufgrund fehlender Sanktionsvor-
schrift bislang nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden konnten.

Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999,
2 BvF 1/94, ist § 14 Aufenthaltsgesetz/EWG aufzuheben.

B. Lösung

Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG.

Mehrheit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine

Drucksache 14/3788 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

Durch das Gesetz entstehen weder zusätzliche Haushaltsausgaben ohne Voll-
zugsaufwand noch entsteht zusätzlicher Vollzugsaufwand für Bund, Länder
und Gemeinden.

Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Ver-
braucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3788

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 14/3274 – in der nachstehenden Fassung
anzunehmen:

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Aufenthaltsgesetz/EWG in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 31. Januar 1980 (BGBl. I S. 116), zu-
letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Januar
1997 (BGBl. I S. 51), wird wie folgt geändert:

1. § 12a wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In der Einleitung werden nach den Wörtern
„nach diesem Gesetz“ die Wörter „oder nach der
Freizügigkeitsverordnung/EG vom 17. Juli 1997
(BGBl. I S. 1810)“ eingefügt.

bb) Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aaa) die Wörter „den Geltungsbereich dieses
Gesetzes“ werden durch die Wörter „das
Bundesgebiet“ ersetzt.

bbb) Die Angabe „(§ 10)“ wird durch die An-
gabe „(§ 10 dieses Gesetzes oder § 6 der
Freizügigkeitsverordnung/EG)“ ersetzt.

ccc) Das Komma wird durch das Wort „oder“
ersetzt.

cc) Nummr 2 wird wie folgt geändert:

aaa) Die Wörter „Geltungsbereich dieses Ge-
setzes“ werden durch das Wort „Bundes-
gebiet“ ersetzt.

bbb) Die Angabe „(§ 10)“ wird durch die An-
gabe „(§ 10 dieses Gesetzes oder § 6 der
Freizügigkeitsverordnung/EG)“ ersetzt.

bbb1) Die Wörter „oder eine erforderliche Auf-
enthaltsgenehmigung oder Duldung (§ 55
des Ausländergesetzes)“ werden gestri-
chen.

ccc) Die Wörter „zu besitzen, oder“ werden
durch die Wörter „zu besitzen.“ ersetzt.

dd) Nummer 3 wird gestrichen.

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer eine in
Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a bezeichnete Handlung
fahrlässig oder eine in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete
Handlung leichtfertig begeht.“

c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) Nach dem Wort „kann“ werden die Wörter „in
den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1“ eingefügt.

bb) Nach den Wörtern „Deutsche Mark“ werden die
Wörter „in den übrigen Fällen mit einer Geld-
buße bis zu zweitausend Deutsche Mark“ einge-
fügt.

d) Absatz 5 wird aufgehoben.

2. § 14 wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in
Kraft.

Berlin, den 5. Juli 2000

Der Innenausschuss

Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende

Sebastian Edathy
Berichterstatter

Dr. Hans-Peter Uhl
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

Drucksache 14/3788 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Sebastian Edathy, Dr. Hans-Peter Uhl, Cem Özdemir,
Dr. Max Stadler und Petra Pau

1. Der Gesetzentwurf wurde in der 105. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 18. Mai 2000 an den Innenaus-
schuss federführend sowie an den Rechtsausschuss und
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union überwiesen.

2. Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Juni
2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS die An-
nahme des Gesetzentwurfs empfohlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2000 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. bei Abwesenheit der
Fraktion der PDS die Annahme des Gesetzentwurfs
empfohlen.

3. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sit-
zung am 5. Juli 2000 abschließend beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und PDS empfohlen, den Gesetzentwurf in
der Fassung des Änderungsantrages der Koalitionsfrak-
tionen vom 29. Juni 2000 (Ausschussdrucksache 256)
anzunehmen, der die vom Bundesrat vorgeschlagenen
Änderungen berücksichtigt. Der Innenausschuss hat sich
insofern die Stellungnahme des Bundesrats zu eigen ge-
macht. Im Übrigen wird zur Begründung auf
Drucksache 14/3274 hingewiesen, wobei die Sanktio-
nierung bei fehlender Aufenthaltserlaubnis-EG bzw.
Duldung sowie bei Verstößen gegen die Aufenthaltsan-
zeigepflicht mit Blick auf den geringen Unrechtsgehalt
und den hohen Verwaltungsaufwand der Ausländerbe-
hörden wegfallen sollte.

Berlin, den 5. Juli 2000

Sebastian Edathy
Berichterstatter

Dr. Hans-Peter Uhl
Berichterstatter

Cem Özdemir
Berichterstatter

Dr. Max Stadler
Berichterstatter

Petra Pau
Berichterstatterin

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