Vom 5. Juli 2000
Deutscher Bundestag Drucksache 14/3788
14. Wahlperiode 05. 07. 2000
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/3274 –
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG
A. Problem
Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 30. April 1998
(Rs. C 24/97; Slg. 1998, I, S. 2133 ff. (2146)) soll § 12a Aufenthaltsgesetz/
EWG, der bei Verstößen von im Bundesgebiet erwerbstätigen Unionsbürgern
gegen die Ausweispflicht nach § 10 Aufenthaltsgesetz/EWG die Möglichkeit
der Verhängung eines Bußgeldes vorsieht, hinsichtlich des Verschuldensmaß-
stabes und des Bußgeldrahmens so abgeändert werden, dass Unionsbürger
nicht schlechter behandelt werden als deutsche Staatsangehörige bei vergleich-
baren Ordnungswidrigkeiten nach dem Personalausweisgesetz (§ 5 PAuswG
i. V. mit § 17 OwiG). Darüber hinaus soll § 12a Aufenthaltsgesetz/EWG aus
Gleichbehandlungsgründen auch auf Verstöße von im Bundesgebiet nicht er-
werbstätigen Unionsbürgern gegen die Ausweispflicht nach § 6 Freizügigkeits-
verordnung/EG ausgedehnt werden, die aufgrund fehlender Sanktionsvor-
schrift bislang nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden konnten.
Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999,
2 BvF 1/94, ist § 14 Aufenthaltsgesetz/EWG aufzuheben.
B. Lösung
Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG.
Mehrheit im Ausschuss
C. Alternativen
Keine
Drucksache 14/3788 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
Durch das Gesetz entstehen weder zusätzliche Haushaltsausgaben ohne Voll-
zugsaufwand noch entsteht zusätzlicher Vollzugsaufwand für Bund, Länder
und Gemeinden.
Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Ver-
braucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/3788
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/3274 – in der nachstehenden Fassung
anzunehmen:
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes/EWG
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Aufenthaltsgesetz/EWG in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 31. Januar 1980 (BGBl. I S. 116), zu-
letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Januar
1997 (BGBl. I S. 51), wird wie folgt geändert:
1. § 12a wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In der Einleitung werden nach den Wörtern
„nach diesem Gesetz“ die Wörter „oder nach der
Freizügigkeitsverordnung/EG vom 17. Juli 1997
(BGBl. I S. 1810)“ eingefügt.
bb) Nummer 1 wird wie folgt geändert:
aaa) die Wörter „den Geltungsbereich dieses
Gesetzes“ werden durch die Wörter „das
Bundesgebiet“ ersetzt.
bbb) Die Angabe „(§ 10)“ wird durch die An-
gabe „(§ 10 dieses Gesetzes oder § 6 der
Freizügigkeitsverordnung/EG)“ ersetzt.
ccc) Das Komma wird durch das Wort „oder“
ersetzt.
cc) Nummr 2 wird wie folgt geändert:
aaa) Die Wörter „Geltungsbereich dieses Ge-
setzes“ werden durch das Wort „Bundes-
gebiet“ ersetzt.
bbb) Die Angabe „(§ 10)“ wird durch die An-
gabe „(§ 10 dieses Gesetzes oder § 6 der
Freizügigkeitsverordnung/EG)“ ersetzt.
bbb1) Die Wörter „oder eine erforderliche Auf-
enthaltsgenehmigung oder Duldung (§ 55
des Ausländergesetzes)“ werden gestri-
chen.
ccc) Die Wörter „zu besitzen, oder“ werden
durch die Wörter „zu besitzen.“ ersetzt.
dd) Nummer 3 wird gestrichen.
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer eine in
Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a bezeichnete Handlung
fahrlässig oder eine in Absatz 1 Nr. 2 bezeichnete
Handlung leichtfertig begeht.“
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) Nach dem Wort „kann“ werden die Wörter „in
den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1“ eingefügt.
bb) Nach den Wörtern „Deutsche Mark“ werden die
Wörter „in den übrigen Fällen mit einer Geld-
buße bis zu zweitausend Deutsche Mark“ einge-
fügt.
d) Absatz 5 wird aufgehoben.
2. § 14 wird aufgehoben.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in
Kraft.
Berlin, den 5. Juli 2000
Der Innenausschuss
Ute Vogt (Pforzheim)
Vorsitzende
Sebastian Edathy
Berichterstatter
Dr. Hans-Peter Uhl
Berichterstatter
Cem Özdemir
Berichterstatter
Dr. Max Stadler
Berichterstatter
Petra Pau
Berichterstatterin
Drucksache 14/3788 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Sebastian Edathy, Dr. Hans-Peter Uhl, Cem Özdemir,
Dr. Max Stadler und Petra Pau
1. Der Gesetzentwurf wurde in der 105. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 18. Mai 2000 an den Innenaus-
schuss federführend sowie an den Rechtsausschuss und
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union überwiesen.
2. Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Juni
2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS die An-
nahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europä-
ischen Union hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2000 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. bei Abwesenheit der
Fraktion der PDS die Annahme des Gesetzentwurfs
empfohlen.
3. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sit-
zung am 5. Juli 2000 abschließend beraten und mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und PDS empfohlen, den Gesetzentwurf in
der Fassung des Änderungsantrages der Koalitionsfrak-
tionen vom 29. Juni 2000 (Ausschussdrucksache 256)
anzunehmen, der die vom Bundesrat vorgeschlagenen
Änderungen berücksichtigt. Der Innenausschuss hat sich
insofern die Stellungnahme des Bundesrats zu eigen ge-
macht. Im Übrigen wird zur Begründung auf
Drucksache 14/3274 hingewiesen, wobei die Sanktio-
nierung bei fehlender Aufenthaltserlaubnis-EG bzw.
Duldung sowie bei Verstößen gegen die Aufenthaltsan-
zeigepflicht mit Blick auf den geringen Unrechtsgehalt
und den hohen Verwaltungsaufwand der Ausländerbe-
hörden wegfallen sollte.
Berlin, den 5. Juli 2000
Sebastian Edathy
Berichterstatter
Dr. Hans-Peter Uhl
Berichterstatter
Cem Özdemir
Berichterstatter
Dr. Max Stadler
Berichterstatter
Petra Pau
Berichterstatterin